Versicherbarer Personenkreis Musterklauseln

Versicherbarer Personenkreis. Versicherungsfähig nach diesem Tarif sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesre- publik Deutschland oder Österreich, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
Versicherbarer Personenkreis. Der Versicherungsvertrag wurde für Expatriates konzipiert. Versicherungsfähig sind alle Mitarbeiter/Mitglieder des Versicherungsnehmers, die sich in dessen Auftrag bzw. zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vorübergehend für min- destens 3 Monate im Ausland aufhalten. Mitversicherbar sind mitreisende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Während wir besonders darauf achten, alle geeigneten Maßnahmen zur Einhaltung des Versicherungsschutzes im Ausland zu gewährleisten, haben wir keine Kontrolle über die Einhaltung anderer möglicher Anforderungen. Es ist daher die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Einhaltung lokaler Sozialversicherungsbestimmungen und -regelungen für alle im Versicherungsvertrag erfassten versicherten Personen sicherzustellen. Wir können den Gruppenvertrag kündigen, wenn sich recht- liche Rahmenbedingungen bezüglich Versicherungsschutz für Staatsangehörige, Ansässige oder Entsandte in einem Land so verändern, dass der von uns erbrachte Versicherungsschutz zu einem Verstoß gegen nationales Recht führen würde.
Versicherbarer Personenkreis. Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Erstattung der Kosten für: ✓ ambulante Heilbehandlung beim Arzt ✓ ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel ✓ ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles ✓ ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen ✓ schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz ✓ stationäre Behandlung im Krankenhaus ✓ Röntgendiagnostik ✓ Operationen ✓ Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung ✓ den Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus ✓ Versicherungsleistungen für Frühgeburten (bis 50.000,- EUR) ✓ Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder ✓ den medizinisch notwendigen Rücktransport ✓ Überführung und Bestattung ✓ Behandlungen im Heimatland bis zu 4 Wochen je Versicherungsjahr (Reisedauer mind. 6 Monate) ✓ kein Selbstbehalt
Versicherbarer Personenkreis. Der Versicherungsvertrag mit der Deckung Krankenhausaufenthalt kann von Personen abgeschlossen werden, die am Tag des Vertragsabschlusses ein versicherungsmathematisches Alter zwischen 0 und 65 Jahren besitzen. Sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, endet diese Deckung in dem Jahr, in dem der Versicherte das 70. Lebensjahr erreicht.
Versicherbarer Personenkreis. Alle Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen 14 und 65 Jahre alt sind, können den Vertrag abschließen. Sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, endet diese Deckung in dem Jahr, in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr erreicht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.