Fahrzeug-Rechtsschutz Musterklauseln

Fahrzeug-Rechtsschutz. (1) Versicherungsschutz besteht für ein oder mehrere im Versicherungsschein be- zeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger (Fahrzeug), unabhängig davon, ob diese auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Fahrzeug-Rechtsschutz. Versicherungsschutz besteht nach Absatz 1 bis 3 und den folgenden Bestimmungen:
Fahrzeug-Rechtsschutz. (1) Das im Versicherungsschein mit seinem amtlichen Kennzeichen bezeichne- te Fahrzeug zu Lande oder zu Wasser ist versichert. Es kommt nicht dar- auf an, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Das Fahrzeug zu Lande muss nicht ausschließlich privat genutzt werden. Das Fahrzeug kann ganz oder teilweise im Rahmen einer – gewerblichen, – freiberuflichen oder – sonstigen selbständigen Tätigkeit genutzt werden. (Beispiel 1: Sie sind Inhaber einer Einzelfirma und versichern den Firmenwagen. Dieser gehört zum gewillkürten Betriebsvermögen und wird von Ihnen überwiegend privat ge- nutzt. Die Privatnutzung versteuern Sie nach der sog. 1 % Regelung. Beispiel 2: Sie sind Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH. Der Firmen Pkw ist Eigentum der GmbH und auch auf diese zugelassen. Sie versichern ihn über den Fahrzeug-Rechtsschutz.) Das Fahrzeug zu Wasser muss ausschließlich privat genutzt werden. (Beispiel 1: Sie sind Eigentümer eines Motorbootes, mit dem Sie in Ihrer Freizeit auf der Elbe und der Nord- und Ostsee fahren. Dieses versichern Sie über den Fahrzeug-Rechts- schutz. Beispiel 2: Sie sind Eigentümer eines Motorbootes, mit dem Sie gelegentlich auch
Fahrzeug-Rechtsschutz z.B. Strafverteidigung, Schadenersatzforderung (auch für „alle Kfz“ 2) möglich)  Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz x.X. Xxxxxx aus Kfz-Kaufvertrag, Kfz-Reparatur, Kfz-Versicherung, Leasing-Vertrag usw. (auch für „alle Kfz“ 2) möglich)  Lenker- und Führerschein-Rechtsschutz 1)  Verkehrsteilnehmer-Rechtsschutz 1) z.B. als Fußgänger, als Radfahrer, als Insasse einer Straßenbahn KONSUMENTEN-RECHTSSCHUTZ* Rechtliche Hilfe im privaten Bereich und als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht.  Privat-Rechtsschutz 1) Schadenersatzforderung, Strafverteidigung Schadenersatzforderung gegen Dritte bei Beschädigung des versicherten Objektes z.B. Ein Autofahrer beschädigt den Zaun und/oder die Fassade Ihres versicherten Hauses, Sie können Schadenersatz gerichtlich geltend machen usw.  Beratungs-Rechtsschutz 1) in vielen persönlichen Rechtsfragen  Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz 1,3) z.B. Versicherungsschutz bei rechtlichen Problemen bei Möbelkauf, bei mangelhafter Reparatur einer Waschmaschine, Sie haben im Internet bestellt und bezahlt, aber die Ware ist nicht angekommen. Wahrung der Rechte des Mieters aus dem Mietvertrag gegenüber Vermieter z.B. Ihnen werden überhöhte Betriebskosten verrechnet, Sie möchten gegen den Vermieter wegen ungerechtfertigter Erhöhung des Mietzinses vorgehen usw.  Versicherungsvertrags-Rechtsschutz 1,3) z.B. bei unklarer Schadenzahlung aus der Haushaltsversicherung usw.  Arbeitsgerichts-Rechtsschutz 1,3) z.B. falls Ihr Arbeitgeber in Konkurs geht, Sie gekündigt werden usw.  Zusatzoption Sozialversicherungs-Rechtsschutz 1,3) z.B. Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Streitigkeiten über Beitragszahlungen und Zuschläge usw.
Fahrzeug-Rechtsschutz. 23 Fahrer-Rechtsschutz
Fahrzeug-Rechtsschutz. Im Fahrzeug-Rechtsschutz (Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahr- zeuge) sind versichert die im Versicherungsschein mit einem Zulassungs- kennzeichen genannten Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger. Versicherungsschutz haben Sie auch für ein Folgefahrzeug. Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug haben, wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf Ihres bei uns versicherten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug erwerben. Ihr altes Fahrzeug versichern wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit.
Fahrzeug-Rechtsschutz 

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und