Berufs-Rechtsschutz Musterklauseln

Berufs-Rechtsschutz. Sie haben, wenn vereinbart, Versicherungsschutz für Ihre berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit. (Beispiel: Arbeit- nehmer, Beamter, Richter). Sie haben auch als Arbeitgeber Versicherungsschutz für geringfügige hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse nach § 8 a) SGB IV. (Beispiel: Reinigungskraft oder Kinderbetreuung.) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: – eine gewerbliche Tätigkeit, – eine freiberufliche Tätigkeit, – eine sonstige selbstständige Tätigkeit. Ihr Versicherungsschutz umfasst: – Arbeits-Rechtsschutz nach § 2 b), zum Beispiel wegen einer Kündigung, – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz nach § 2 h), zum Beispiel in einem Disziplinarverfahren bei Verletzung der Schweigepflicht.
Berufs-Rechtsschutz. Er hilft Ihrem Lebenspartner bei Unstimmigkeiten im arbeitsrechtlichen Bereich. Ebenso greift er für das Ausbil- dungsverhältnis Ihrer Kinder oder bei deren Nebenjobs während Ausbildung und Studium. Sie können jeden Bereich einzeln oder kombiniert versichern. Ihr privater Rundum-Schutz enthält: Privat-, Verkehr-, Haus- und Wohnungs- sowie Berufs-Rechtsschutz. Zubuchbar: Ihr Rundum-Schutz PLUS für noch mehr rechtliche Sicherheit! Für nicht versicherte private Angelegen- heiten übernimmt Ihr Rundum-Schutz PLUS für einen Fall im Jahr Anwaltskosten bis zu 0.000 €.1) 1)Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versiche- rungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
Berufs-Rechtsschutz. (1) Der Berufs-Rechtsschutz ist ein Teil des – Verkehrs-, Privat- und Berufs- oder – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutzes. Der Berufs-Rechtsschutz schützt Sie ausschließlich im nichtselbststän- digen beruflichen Bereich.
Berufs-Rechtsschutz. Er hilft Ihrem Lebenspartner bei Unstimmigkeiten im arbeitsrechtlichen Bereich. Ebenso greift er für das Ausbildungsverhältnis Ihrer Kinder oder bei deren Nebenjobs während Ausbildung und Studium. Ihr privater Rundum-Schutz enthält: Privat-, Verkehr-, Haus- und Wohnungs- sowie Berufs-Rechtsschutz. Zubuchbar: Ihr Rundum-Schutz PLUS für noch mehr rechtliche Sicherheit! Für nicht versicherte private Angelegenheiten übernimmt er für einen Fall im Jahr Anwaltskosten bis zu 0.000 €.* * Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgenommen sind Fälle, die vor Versiche- rungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten. Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Immobilie? Dann ist der Vermieter- Rechtsschutz für Sie ebenfalls eine wichtige Ergänzung. Dieser schützt Sie bei Ärger mit Ihren Mietern und mindert Ihr Kostenrisiko im Fall eines Rechtsstreits. Xxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Telefon 000 0000000-00 Telefax 069 7079839-92 Internet xxx.xxx-xxx.xx E-Mail xxxx@xxx-xxx.xx Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt a.M. Nr. 15633, eingetragen am 25. August 2015 ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx Telefon +00 000 000-0000 xxx.xxxxx.xx Notfall-Strafverteidiger-Hotline (bei Durchsuchungs- und Ermittlungsverfahren) +00 000 00000-000
Berufs-Rechtsschutz. Für den nichtselbstständigen beruflichen Bereich besteht Versicherungs- schutz. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Inte- ressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Inte- ressen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Vermieter, Mieter, Leasing- nehmer und Fahrer eines Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. B.1.4. Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten, falls Sie diesen gegen Mehrbeitrag versichert haben: Versicherungsschutz besteht für alle selbst, ausschließlich zu Wohn- zwecken genutzten Wohneinheiten im Inland. Nicht versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit vermieteten oder einer freiberuf- lichen, gewerblichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit dienenden Wohneinheiten. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen. Dies gilt auch, soweit sie erst nach dem Auszug aus einem versicherten Objekt eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf ein neues Objekt beziehen und vor des- sen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind einge- schlossen. Eine teilweise gewerblich genutzte Wohneinheit wird dem gleichgestellt, wenn die gewerbliche Nutzung weniger als 20 % beträgt. Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer teilweisen gewerblichen Nutzung ist in diesen Fällen vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. B.1.5 Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten, gewerbliche Ein- heiten und Grundstücke, falls Sie diesen gegen Mehrbeitrag versichert haben: Versicherungsschutz besteht für Sie als • Eigentümer, • Vermieter, • Verpächter, • Mieter, • Pächter, • Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versiche- rungsschein bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Berufs-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für den nichtselbstständigen berufli- chen Bereich. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung von: • Rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. • Rechtlichen Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Vermieter, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeugs. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Motorfahrzeug zu Lande, zu Wasser oder in der Luft handelt.
Berufs-Rechtsschutz besteht, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen • aus Arbeitsverhältnissen • aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche • wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr einen schriftlichen Auf- hebungsvertrag zur Beendigung Ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses vorlegt, ohne dass insoweit ein Versicherungsfall (5.4) vorliegt, dann übernehmen wir die Kosten Ihrer rechtlichen Interessenwahrnehmung bis zur Höhe von 0.000 € pro Kalenderjahr • als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen, sofern Sie den Rechtsschutz für das Privatleben versichert haben.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.