Versicherte Pferde und Aufnahme in die Versicherung. 1.1 Versichert sind die Pferde, die im Versicherungsschein genannt sind. 1.2 Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats. 1.3 Der Versicherer kann vom Antragsteller ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes verlangen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Appears in 2 contracts
Versicherte Pferde und Aufnahme in die Versicherung. 1.1 Versichert sind die Pferde, die im Versicherungsschein genannt sind.
1.2 Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden ge- sunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats.
1.3 Der Versicherer kann vom Antragsteller ein tierärztliches Gutachten Gutach- ten oder sonstige Nachweise über den Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes verlangen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Appears in 2 contracts
Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung