Versicherte Risiken. Örtliche Geltung1) Versicherungs- summe Karenzfrist2) a) Fahrzeugsvertragsrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Tage Vertragliche Streitigkeiten: Welt CHF 150‘000.- 90 Tage - mit Verkäufern und Käufern aus Kauf- und Tauschvertrag, mit Entlehnern und Verleihern aus Gebrauchleihevertrag, mit Handwerkern aus Werkvertrag, mit Leasinggebern aus Leasingvertrag, mit Vermietern aus Mietvertrag, mit Aufbewahrern aus Hinterlegungsvertrag über Motorfahrzeuge und -schiffe. - mit Vermietern aus Mietvertrag über Garagen, Ab- oder Einstellplätze für Motorfahrzeuge und -schiffe. b) Versicherungsrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. Welt CHF 150‘000.- keine c) Patientenrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Tage Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und -institutionen aus Patientenrecht. Welt CHF 150‘000.- 90 Tage d) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, Welt CHF 150‘000.- keine welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. e) Opferhilfe CH/FL CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. Örtliche Geltung1) Versicherungs- summe Karenzfrist2)
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Samples: Insurance Agreement
Versicherte Risiken. Örtliche Geltung1) Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist2Karenzfrist1)
a) Fahrzeugsvertragsrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Tage Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten: Welt CHF 150‘000.- 90 Tage - Streitigkeiten mit Verkäufern und Käufern aus Kauf- und TauschvertragHandwerkern, mit Entlehnern und Verleihern aus GebrauchleihevertragDienstleistern, mit Handwerkern Lieferanten aus Werkvertrag, mit Leasinggebern aus Leasingvertrag, mit Vermietern aus Mietvertrag, mit Aufbewahrern aus Hinterlegungsvertrag Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über Motorfahrzeuge und -schiffenicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten der Grundstücke. - mit Vermietern aus Mietvertrag über Garagen, Ab- oder Einstellplätze für Motorfahrzeuge und -schiffe. b) Versicherungsrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. Welt CHF 150‘000.- keine c) Patientenrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Tage Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und -institutionen aus Patientenrecht. Welt CHF 150‘000.- 90 Tage d) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, Welt CHF 150‘000.- keine welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. e) Opferhilfe CH/FL CHF 600‘000.- keine 90 Tage
b) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche Xxxxxxx und Pächtern aus Miet- und Pachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
c) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem schweizerischen OpferhilfegesetzStockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. Örtliche Geltung1CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
d) Versicherungs- summe Karenzfrist2)Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Grundstücke angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
e) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und der Abgrenzungen der Grundstücke. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
f) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, wegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, bezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
g) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
h) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
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Versicherte Risiken. Örtliche Geltung1) Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist2Karenzfrist1)
a) Fahrzeugsvertragsrecht Europa Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage Tage
b) Bauvertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten: Welt Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage - Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1)
c) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Verkäufern Xxxxxxx und Käufern Pächtern aus Kauf- Miet- und TauschvertragPachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
d) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
e) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, mit Entlehnern die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
f) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und Verleihern aus Gebrauchleihevertragder Abgrenzungen der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
g) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, mit Handwerkern aus Werkvertragwegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, mit Leasinggebern aus Leasingvertragbezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
h) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
i) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage
k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, mit Vermietern aus Mietvertrag, mit Aufbewahrern aus Hinterlegungsvertrag über Motorfahrzeuge und -schiffedie Enteignungen gleichkommen. - mit Vermietern aus Mietvertrag über Garagen, Ab- oder Einstellplätze für Motorfahrzeuge und -schiffe. bCH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
l) Versicherungsrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. Welt CHF 150‘000.- keine c) Patientenrecht Europa CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und -institutionen aus Patientenrecht. Welt CHF 150‘000.- 90 Tage dkeine
m) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, Welt CHF 150‘000.- keine welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. e) Opferhilfe CH/FL CHF 600‘000.- keine keine
n) Opferhilfe Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. Örtliche Geltung1CH/FL CHF 600‘000.- keine
o) Versicherungs- summe Karenzfrist2Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften. Straf- und Administrativverfahren wegen angeblicher vorsätzlicher Verletzung von Vorschriften, wenn der Versicherte durch rechtskräftigen Entscheid vollumfänglich freigesprochen wird oder wenn das Bestehen von Notwehr, Notstand oder Berufspflicht festgestellt wird (ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund). CH/FL CHF 600‘000.- keine
p) Rechtsauskünfte Telefonische Rechtsauskünfte durch die CAP2). CH/FL keine keine
1) Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind.
2) Telefonische Rechtsauskünfte werden auch für Angelegenheiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, gewährt.
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Versicherte Risiken. Örtliche Geltung1) Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist2Karenzfrist1)
a) Fahrzeugsvertragsrecht Europa Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage Tage
b) Bauvertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten: Welt Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage - Tage
c) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Verkäufern Xxxxxxx und Käufern Pächtern aus Kauf- Miet- und TauschvertragPachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
d) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
e) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, mit Entlehnern die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
f) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und Verleihern aus Gebrauchleihevertragder Abgrenzungen der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.-- 90 Tage
g) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, mit Handwerkern aus Werkvertragwegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, mit Leasinggebern aus Leasingvertragbezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
h) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
i) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage
k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, mit Vermietern aus Mietvertrag, mit Aufbewahrern aus Hinterlegungsvertrag über Motorfahrzeuge und -schiffedie Enteignungen gleichkommen. - mit Vermietern aus Mietvertrag über Garagen, Ab- oder Einstellplätze für Motorfahrzeuge und -schiffe. bCH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
l) Versicherungsrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. Welt CHF 150‘000.- keine c) Patientenrecht Europa CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und -institutionen aus Patientenrecht. Welt CHF 150‘000.- 90 Tage dkeine Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1)
m) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, Welt CHF 150‘000.- keine welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. e) Opferhilfe CH/FL CHF 600‘000.- keine keine
n) Opferhilfe Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. Örtliche Geltung1CH/FL CHF 600‘000.- keine
o) Versicherungs- summe Karenzfrist2Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften. Straf- und Administrativverfahren wegen angeblicher vorsätzlicher Verletzung von Vorschriften, wenn der Versicherte durch rechtskräftigen Entscheid vollumfänglich freigesprochen wird oder wenn das Bestehen von Notwehr, Notstand oder Berufspflicht festgestellt wird (ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund). CH/FL CHF 600‘000.- keine
p) Rechtsauskünfte Telefonische Rechtsauskünfte durch die CAP2). CH/FL keine keine
1) Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind.
2) Telefonische Rechtsauskünfte werden auch für Angelegenheiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, gewährt.
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Versicherte Risiken. Örtliche Geltung1gekündigt zum durch Ärzte-Kombination ⒶⓋⒸ i n k l u s i v e ⓅⓋⒸⒷ Ärzte-Kombi (Berufs-, Privat-, Verkehrs-, Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz) Versicherungs- summe Karenzfrist2)
a) Fahrzeugsvertragsrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Tage Vertragliche Streitigkeiten: Welt CHF 150‘000.- 90 Tage - mit Verkäufern und Käufern aus Kauf- und Tauschvertrag, mit Entlehnern und Verleihern aus Gebrauchleihevertrag, mit Handwerkern aus Werkvertrag, mit Leasinggebern aus Leasingvertrag, mit Vermietern aus Mietvertrag, mit Aufbewahrern aus Hinterlegungsvertrag als Anschlussdeckung zum Gruppen-Rechtsschutz- vertrag des BDA. Die über Motorfahrzeuge und -schiffeden Gruppen-Rechtsschutzvertrag des BDA versicherten Leistungen sind ausgeschlossen. - mit Vermietern aus Mietvertrag über Garagen, Ab- oder Einstellplätze für Motorfahrzeuge und -schiffe. b) Versicherungsrecht Europa CHF 600‘000.- keine Mitversichert gilt der Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (außer Streitigkeiten mit Versicherungen berufsständischen Einrichtungen) sowie telefonische Erstberatung bei Urheberrechtsverstößen 194 € Extravorteil Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Organe ab gerichtlicher Geltendmachung ja nein Zuschlag p. a.: 200 € Versicherungssumme: 0.000.000 € Selbstbeteiligung wird hierfür nicht angerechnet Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten p. a. je 133,60 € Anzahl der WE € Genaue Anschrift dieser: Versichert gilt Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Geltendmachung aus Versicherungsrechtfreiberuflichen Tätigkeiten resultierender Liquidationen bis zu 000.000 € jährlich. Welt CHF 150‘000.- keine cWenn nein, üben Sie sonstige ärztliche Tätigkeiten freiberuflich aus (z. B. Praxisvertretung, Notarztdienste, gutachterliche Tätigkeiten usw.) Patientenrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Ich werde honorarärztlich tätig Mitversicherung des Sozialrechtsschutzes ab Widerspruchsverfahren und Wettbewerbs-RS (aktiv + passiv) gewünscht Ich plane meine eigene Niederlassung in den nächsten 2 Jahren Wenn ja, voraussichtlich am Selbstbeteiligung 150 € ja ja ja Zuschlag: 50 € ja nein nein nein nein 224 € jährlich halbjährlich (+ 3 %) vierteljährlich (+ 5 %) Beginn frühestens am Tage Streitigkeiten nach Eingang des Antrages bei der zuständigen ÖRAG-Landesdirektion (Eingangsstempel), 0.00 Uhr. Dauer bis zum 1. Januar des Folgejahres und weiter auf ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich mit Medizinalpersonen dem Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist. für angestellte Ärzte ■ Einzugsermächtigung/SEPA Lastschriftmandat Zwecks Erteilung eines gültigen SEPA-Mandates teile ich Ihnen meine Bankverbindung wie folgt mit: Kontoinhaber Kreditinstitut BIC/SWIFT IBAN (bitte in 4er-Blöcken eintragen) Ich/wir bitte(n) um Zusendung eines gültigen SEPA-Mandatsformulars mit separater Post. Bitte beachten Sie die Einwilligungserklärungen zum Datenschutz, die Hinweise zum Versicherungsverhältnis und -institutionen aus PatientenrechtWiderspruchsrecht im folgenden Text. Welt CHF 150‘000.- 90 Tage d) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten Diese Angaben werden mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, Welt CHF 150‘000.- keine welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. e) Opferhilfe CH/FL CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. Örtliche Geltung1) Versicherungs- summe Karenzfrist2)Ihrer Unterschrift Vertragsbestandteil.
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