Versicherte Risiken. (1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Anlagen, Betriebseinrichtungen, Tätigkeiten auf eigenen oder fremden Grundstücken, sofern sie nicht unter die Ziff. 5 fallen. (2) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gemäß Ziff. 5 oder Teilen, die ersichtlich für derartige Anlagen bestimmt sind, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst Inhaber der Anlagen ist (Umweltregressrisiko). (3) Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls werden unter den in Ziff. 7 genannten Voraussetzungen durch den Versicherer ersetzt, sofern Regressansprüche des Inhabers der Anlage gegen den Versicherungsnehmer bestehen können. (4) Versichert ist – abweichend von Ziff. 5 (1) (WHG-Anlagen) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden (Fässer, Kanister, Dosen, Flaschen, etc.) mit einem Fassungsvermögen bis 250 Liter je Einzelgebinde und einer Gesamtlagermenge bis 3.000 Liter. Ebenso Heizöl-Tanks für den Eigenbedarf bis 30.000 Liter Gesamtmenge.
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Versicherte Risiken. (1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Anlagen, Betriebseinrichtungen, Tätigkeiten auf eigenen oder fremden Grundstücken, sofern sie nicht unter die Ziff. 5 4 fallen.
(2) . Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gemäß Ziff. 5 4 oder Teilen, die ersichtlich für derartige Anlagen bestimmt sind, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst Inhaber der Anlagen ist (Umweltregressrisiko).
(3) . Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls werden unter den in Ziff. 7 6 genannten Voraussetzungen durch den Versicherer ersetzt, sofern Regressansprüche des Inhabers der Anlage gegen den Versicherungsnehmer bestehen können.
(4) . Versichert ist – abweichend von Ziff. 5 4 (1) (WHG-Anlagen) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden (Fässer, Kanister, Dosen, Flaschen, etc.) mit einem Fassungsvermögen bis 250 Liter je Einzelgebinde und einer Gesamtlagermenge bis 3.000 Liter. Ebenso Heizöl-Tanks für den Eigenbedarf bis 30.000 Liter Gesamtmenge.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen Für Gastronomie Und Hotelbetriebe
Versicherte Risiken. (1) 2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Anlagen, Betriebseinrichtungen, Tätigkeiten auf eigenen oder fremden Grundstücken, sofern sie nicht unter die Ziff. 5 fallen.
(2) 2.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gemäß Ziff. 5 oder Teilen, die ersichtlich für derartige Anlagen bestimmt sind, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst Inhaber der Anlagen ist (Umweltregressrisiko).
(3) 2.3 Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls werden unter den in Ziff. 7 6 genannten Voraussetzungen durch den Versicherer ersetzt, sofern Regressansprüche des Inhabers der Anlage gegen den Versicherungsnehmer bestehen können.
(4) 2.4 Versichert ist – abweichend von Ziff. 5 (1) (WHG-Anlagen) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden (Fässer, Kanister, Dosen, Flaschen, etc.) mit einem Fassungsvermögen bis 250 Liter je Einzelgebinde und einer Gesamtlagermenge bis 3.000 Liter. Ebenso Heizöl-Tanks für den Eigenbedarf bis 30.000 Liter Gesamtmenge.
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Samples: Versicherungsvertrag