Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: A 6.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. A 6.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude bau- lich verbunden sind. A 6.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versi- cherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 6.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschä- den an versicherten Sachen sind versichert. A 6.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. A 6.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 6.3.7 Sturm oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar auf oder gegen ein Kraftfahrzeug. Der Versi- cherer leistet je nach vereinbarter Produktlinie Entschädigung für versicherte Sachen die infolge dessen zerstört oder beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass sich die versicherten Sachen im Innern des Kraftfahrzeuges, im Kofferaum oder einer Dachbox befinden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR A 6.3.8 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen ein, die sich abweichend von
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
A 6.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen Sa- chen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
A 6.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude bau- lich baulich verbunden sind.
A 6.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versi- cherte versicherte Sachen befindenbe- finden, baulich verbunden sind.
A 6.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere an- dere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf GebäudeGe- bäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus Dar- aus entstehende Folgeschä- den Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
A 6.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere an- dere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten versicher- ten Gebäude baulich verbunden sind.
A 6.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere an- dere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden verbun- den sind.
A 6.3.7 Sturm Sturm- oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar auf oder gegen ein Kraftfahrzeug. Der Versi- cherer leistet je nach vereinbarter Produktlinie Entschädigung für versicherte Sachen die infolge dessen zerstört oder beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Hagelschäden an versicherten Sachen im Innern des Kraftfahrzeuges, im Kofferaum oder einer Dachbox befinden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR
A 6.3.8 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen einSachen, die sich abweichend voninnerhalb des Grundstücks, auf dem die versicher- te Wohnung liegt, befinden. Die Entschädigung ist be- grenzt auf 10 € je qm Wohnfläche. Nicht versichert sind Schäden an Wertsachen, elektri- schen und optischen Geräten und die allmähliche Ein- wirkung von Witterungsverhältnissen oder klimatischen Bedingungen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäude Versicherung
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
A 6.3.1 : A.5.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte versicher- te Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
A 6.3.2 . A.5.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude bau- lich baulich verbunden sind.
A 6.3.3 . A.5.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versi- cherte versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
A 6.3.4 . A.5.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschä- den Folgeschäden an versicherten Sachen Sa- chen sind versichert.
A 6.3.5 . A.5.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten ver- sicherten Gebäude baulich verbunden sind.
A 6.3.6 . A.5.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden ver- bunden sind.. Bei Vereinbarung des OPTIMAL- oder PLUS-Tarifs leis- tet der Versicherer Entschädigung für die Beseitigung umgestürzter Bäume, Wiederaufforstung von Bäumen und Rekultivierung gärtnerischer Anlagen in folgendem Umfang: A.5.3.7.1 Der Versicherer ersetzt die erforderlichen und tatsäch- lich angefallenen Kosten für
A 6.3.7 A.5.3.7.1.1 das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Sturm oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar umgestürzter Bäume des Ver- sicherungsgrundstücks, soweit eine natürliche Rege- neration nicht zu erwarten ist,
A.5.3.7.1.2 die Wiederaufforstung von Bäumen auf dem Versiche- rungsgrundstück, die durch Sturm oder gegen Hagel umge- stürzt sind. Das Gleiche gilt, wenn ein KraftfahrzeugBaum durch Sturm oder Hagel so beschädigt wurde, dass er vom Versicherungsgrundstück entfernt werden musste, weil eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten war,
A.5.3.7.1.3 die Rekultivierung gärtnerischer Anlagen auf dem Ver- sicherungsgrundstück nach einem Versicherungsfall durch Sturm oder Hagel. Der Versi- cherer leistet A.5.3.7.2 Bei der Wiederaufforstung von Bäumen und der Re- kultivierung gärtnerischer Anlagen wird die Neuanpflan- zung mit Jungpflanzen übernommen. A.5.3.7.3 Die Entschädigung ist je nach vereinbarter Produktlinie Entschädigung für versicherte Sachen Versicherungsfall begrenzt auf A.5.3.7.3.1 5.000 EUR bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs, A.5.3.7.3.2 25.000 EUR bei Vereinbarung des PLUS-Tarifs. A.5.3.7.4 Bäume und gärtnerische Anlagen, die vor dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits abgestorben waren, so- wie jegliche Art von Topfbepflanzung fallen nicht unter den Versicherungsschutz. A.5.3.7.5 Als Bäume in diesem Sinne gelten auch Hecken, Sträu- cher und Zierpflanzen. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
A.5.4.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließen- den) Gewässern, A.5.4.1.2 Witterungsniederschläge oder A.5.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A.5.4.1.1 oder A.5.4.1.2. A.5.4.1.4 Rückstau, dieser liegt vor, wenn Wasser infolge dessen zerstört von A.5.4.1.1, A.5.4.1.2 oder beschädigt werdenA.5.4.1.3 bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich das Gebäude insgesamt fachgerecht gegen Rückstau gesichert ist (funktionsbereite Rückstausicherungen). Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erd- inneren ausgelöst wird und an mindestens zwei Erdbe- benstationen wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. Erschütterungen innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Ereignis. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsneh- mer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
A.5.4.2.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Ge- bäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wi- derstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. A.5.4.2.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben ent- standen sein. Erdsenkung/Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz oder eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über na- türlichen Hohlräumen. Nicht versichert sind Schäden durch A.5.4.3.1 ungenügende Verdichtung des Untergrundes vor Bau- beginn oder fehlerhafte Gründungsvarianten (z.B. Flä- chengründung statt Pfahlgründung bei plastischen Bo- denarten), A.5.4.3.2 Absenkung des Grundwasserspiegels, A.5.4.3.3 Austrocknungs- und Schrumpfprozesse im Innern des Kraftfahrzeuges, im Kofferaum Untergrund. Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder einer Dachbox befindenAb- stürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Je nach vereinbarter Produktlinie Schneedruck ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR
A 6.3.8 Sturm Wirkung des Gewichts von ruhen- den Schnee- oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen einEismassen. Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die sich abweichend vonan Berg- hängen niedergehen einschließlich der bei ihrem Ab- gang verursachten Druckwelle. Mitversichert sind auch Schäden an versicherten Sachen durch Dachlawinen. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Ma- terialien und Gasen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. A 6.3.1 Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
A 6.3.1 : - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
A 6.3.2 . - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude bau- lich baulich verbunden sind.
A 6.3.3 . - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versi- cherte versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
A 6.3.4 . - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschä- den Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
A 6.3.5 . - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
A 6.3.6 . - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte ver- sicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
A 6.3.7 Sturm 6.3.2 Mitversichert sind Schäden, die durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar auf Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos- xxxx Xxxxxxx, Außentüren oder gegen ein Kraftfahrzeugandere Öffnungen entstanden sind. Der Versi- cherer leistet je nach vereinbarter Produktlinie Entschädigung für versicherte Sachen die infolge dessen zerstört oder beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass sich die versicherten Sachen Versicherungsschutz besteht:
a) nicht im Innern des Kraftfahrzeuges, Tarif „easy“;
b) im Kofferaum oder Tarif „allround“ bis zu 1.000 EUR je Schadenfall bei einer Dachbox befinden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung Selbstbeteiligung von 250 EUR;
c) im Tarif „best“ bis zu 2.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 3.000 Schadenfall bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR
A 6.3.8 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen ein, die sich abweichend von.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung