Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit Musterklauseln

Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht ver- antwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwil- ligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen, • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: • hoheitliche Ehrenämter; • Tätigkeiten als Vorstand eines Vereins (als Vorstand gilt der im Vereinsregister aufgeführte Personenkreis); • wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. A1-6.3. Haus- und Grundbesitz
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. A1-6.3 Tagesmutter / Tagesvater
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. A1-6.2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht ver- antwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilli- genarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Unentgeltlich im Sine dieser Bestimmung sind Tätig- keiten auch dann, wenn die versicherte Person hier- für eine Aufwandsentschädigung zur Deckung der ihr persönlich entstandenen Kosten erhält.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenar- beit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenver- bänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musik- gruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Nicht versichert ist die Tätigkeit • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund, • in öffentlichen / hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrich- ter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr, • in wirtschaftlichen / sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter wie z. B. als Betriebs- und Personalrat, Versi- chertenältester, Vertrauensperson nach §§ 39 (2) Nr. 3 und 40 Sozialgesetzbuch IV.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. 9.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fallen z. B. die Mitarbeit – in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen- und Ju- gendarbeit; – in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; – bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilli- genarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements, abweichend von A1-7.16 auch für eine verantwortliche Betätigung.