Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit Musterklauseln

Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenar- beit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenver- bänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musik- gruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Nicht versichert ist die Tätigkeit • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund, • in öffentlichen / hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrich- ter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr, • in wirtschaftlichen / sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter wie z. B. als Betriebs- und Personalrat, Versi- chertenältester, Vertrauensperson nach §§ 39 (2) Nr. 3 und 40 Sozialgesetzbuch IV.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht ver- antwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilli- genarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Unentgeltlich im Sine dieser Bestimmung sind Tätig- keiten auch dann, wenn die versicherte Person hier- für eine Aufwandsentschädigung zur Deckung der ihr persönlich entstandenen Kosten erhält.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Haus- und Grundbesitz
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. A1-6.3 Tagesmutter / Tagesvater
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht ver- antwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwil- ligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behin- derten-, Kirchen- und Jugendarbeit; b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte- ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfad- findern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtli- chen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund ei- nes sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behin- derten-, Kirchen- und Jugendarbeit; b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte- ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfad- findern oder gleichartig organisierten Gruppen. Wenn Sie mit uns die Privathaftpflichtversicherung für einen Single (siehe A1-2.3) vereinbart haben, ist die folgende Leistungszusage unter A1-6.3.1 "An- sprüche gegen deliktunfähige minderjährige und er- wachsene Personen" nicht versichert. In diesem Fall besteht ausschließlich Versicherungsschutz nach A1-6.3.2 für Sie selbst:
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen, • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: • hoheitliche Ehrenämter; • Tätigkeiten als Vorstand eines Vereins (als Vorstand gilt der im Vereinsregister aufgeführte Personenkreis); • wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefah- ren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenar- beit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engage- ments. Hierunter fällt zum Beispiel die Mitarbeit in (1) der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit; (2) Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interes- senverbänden; (3) bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen. Besteht Anspruch auf Entschädigung des geltend ge- machten Schadens aus einem anderen Haftpflichtversi- cherungsvertrag (z.B. Vereins- oder Betriebshaftpflicht- versicherung), entfällt insoweit der Versicherungs- schutz aus diesem Vertrag.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fällt z.B. die Mitarbeit a) in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.