Versicherter. 1. Vorwärtsversicherung Zeitraum Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Dauer des Versicherungsvertrages
Versicherter. Der Versicherungsnehmer, der Fahrer und seine Familie, d. h. der Ehegatte, die in direkter Linie bis zum zweiten Grad verwandten oder verschwägerten Personen sowie jede sonstige unverheiratete Person, die keine eigene Wohnung oder Unterkunft hat, sondern dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft mit dem Fahrer oder dem Versicherungsnehmer lebt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Personen, die sich das Fahrzeug durch Diebstahl oder Gewalt angeeignet haben, und solche, die das Fahrzeug ohne legitimen Grund und in dem Wissen, dass man es sich auf derartige Weise angeeignet hat, benutzen.
Versicherter. Als Versicherte betrachtet werden Personen, die durch Vermittlung des Versicherungsnehmers des vorliegenden Vertrags reisen und hier mit dem Begriff „Sie“ bezeichnet werden. Diese Personen müssen ihren Aufenthalt in einer zugelassenen Verkaufsstelle in der Schweiz reserviert haben.
Versicherter. Die natürliche oder juristische Person, die gegen Vermögensverluste aufgrund von Schäden an dem versicherten Fahrzeug versichert ist. Außer bei gegenteiligen Vereinbarungen in den Persönlichen Bedingungen ist diese Person der Versicherungsnehmer.
Versicherter. In Abweichung von Artikel 1.3 der gemeinsamen Definitionen ist unter Versicherter zu verstehen:
14.2.2.1 der Versicherungsnehmer;
14.2.2.2 sein mit ihm lebender Ehegatte;
14.2.2.3 alle Personen, die ständig im Haushalt des Versicherten leben, mit Ausnahme von Mietern und Untermietern;
14.2.2.4 Kinder des Versicherten und/oder die seines mit ihm lebenden Ehegatten, die anderswo wohnhaft sind, um ihren Studien nachzugehen, sofern sie in steuerlicher Hinsicht finanziell von ihren Eltern abhängig sind;
14.2.2.5 jede Person, die das unentgeltliche Sorgerecht für minderjährige Kinder einer der oben genannten versicherten Personen oder ihr gehörende Haustiere hat, nur in dem Fall, dass sie für Schäden haftbar gemacht wird, die von diesen Kindern oder Tieren an Dritten verursacht wurden;
14.2.2.6 jede Person, die unter den Punkten 14.2.2.1, 14.2.2.2 und 14.2.2.3 genannten Personen kostenlose Hilfe leistet, nur in dem Fall, dass sie für Schäden haftbar gemacht wird, die sie im Laufe dieser Hilfeleistung an Dritten verursacht hat. Allerdings greift die Garantie dieses Vertrags nur als Ergänzung des/der Versicherungsvertrags/ Versicherungsverträge, der/die die persönliche Haftpflicht dieser Hilfe leistenden Person absichert.
Versicherter. In der Police ist angegeben, wer der Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und die Prämie zahlt. Der Versicherungsnehmer ist selbst versichert.
Versicherter. Als „Versicherte“ gelten ⚫ der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner sowie die Person, mit der der Versicherte in eingetragener Lebenspartnerschaft oder im gemeinsamen Haushalt lebt ⚫ ihre nicht verheirateten Kinder, die im gemeinsam Haushalt leben sowie die nicht verheirateten Kinder, sofern sie sich bei dem anderen Elternteil im Rahmen des Besuchsrechts oder der Unterbringung befinden ⚫ ihre Kinder unter 27 Jahre, die vorübergehend anderweitig wohnen im Rahmen ihrer Ausbildung oder Studiums LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances ⚫ Allgemeine Bedingungen ⚫ R.C.S. Luxembourg B 31035 ⚫ SEITE 63/98
Versicherter. Der Karteninhaber.
Versicherter. Versicherter ist jeder, der aufgrund der Police auf dieser Versicherung Ansprüche begründen kann.
Versicherter. 1.2.1 der Versicherungsnehmer;
1.2.2 die beim Versicherungsnehmer wohnenden Familienmitglieder;
1.2.3 die das Fahrzeug mit der Erlaubnis des Versicherungsnehmers benutzende Person;
1.2.4 ein Mitfahrender, der sich mit der Erlaubnis einer der weiter oben genannten Versicherten an Bord befindet.