Tochterunternehmen Musterklauseln

Tochterunternehmen. In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der Greencells einbezogen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, deren Finanz- und Geschäftspolitik der Konzern direkt oder indirekt beherrschen kann. Eine Aufstellung der einbezogenen Unternehmen findet sich in Kapitel F.II.3.b. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Kontrolle liegt vor, wenn Greencells einer Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Engagement bei einem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und der Greencells-Konzern seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der (mittelbaren oder unmittelbaren) Stimmrechte zur Kontrolle führt. Die Bilanzierung von Unternehmenserwerben erfolgt nach der Erwerbsmethode. Für Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung wird die Erwerbsmethode analog angewendet, soweit diese wirtschaftliche Substanz aufweisen. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizu- legenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen beziehungsweise übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang nicht beherrschender Anteil, die es gegenwärtig im Greencells-Konzern nicht gibt. Der Überschuss der Anschaffungskosten über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete (anteilige) Nettovermögen des erworbenen Unternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Prüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anteilserwerbe an Tochterunternehmen nach Erlangung der Beherrschung werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Der Unterschied zwischen dem Kaufpreis der Anteile und dem Anteil der nicht beherr- schenden Gesellschafter wird direkt im Eigenkapital mit den noch nicht verwendeten Ergebnissen verrechnet. Konzerninterne Transaktionen, Salden und unre...
Tochterunternehmen. Tochterunternehmen im Sinne dieses Ver- trags sind solche Gesellschaften, an denen die Versicherungsnehmerin - direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte hält; - sie nachweislich beherrscht oder bei denen die Versicherungsnehmerin das Recht besitzt, einen beherr- schenden Einfluss aufgrund Beherr- schungsvertrages oder Satzungsbe- stimmung auszuüben. Als Tochterunternehmen gelten auch ge- meinnützige Stiftungen, soweit diese von einem versicherten Unternehmen errichtet worden sind und es sich nicht um Altersvor- sorgeeinrichtungen handelt.
Tochterunternehmen. Als Tochterunternehmen gelten alle Beteiligungen der Stadtwerke Leipzig GmbH, über die i.S. des § 6 EBRG ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann. Dieser beherrschende Einfluss kann durch die Mehrheit an den Gesellschaftsanteilen, das Recht, mehr als die Hälfte der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft zu bestellen oder die Mehrheit der anteilsbezogenen Stimmrechte ausgeübt werden. Die vom Geltungsbereich der Vereinbarung erfassten Tochterunternehmen nach aktuellem Stand sind in der Anlage 1 der Vereinbarung aufgelistet.
Tochterunternehmen bedeutet jede Gesellschaft mit Sitz im In- oder Ausland, an welcher der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Versicherungsvertrags direkt oder durch eine oder mehrere solcher Tochterunternehmen mehr als 50% der Anteile oder mehr als 50% der Stimmrechte hält oder bei der sie die Einsetzung oder Abberufung der Mitglieder des geschäftsführenden Organs der Gesellschaft bestimmen kann.
Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, bei denen der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des im Versiche- rungsschein benannten Versicherungsbeginns oder zu einem späteren, zwischen diesem und der Beendi- gung des Versicherungsvertrages liegenden Zeitpunkt direkt (unmittelbare gegenwärtige oder neu hinzukom- mende Tochterunternehmen) oder indirekt (mittelbare gegenwärtige oder neu hinzukommende Tochter- unternehmen, z. B. Enkelunternehmen, etc.) beherrschenden Einfluss ausüben kann, entweder durch – die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter oder – das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs- oder Leitungsorgans oder des Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, und der Versicherungs- nehmer gleichzeitig Gesellschafter ist oder – das Recht, die Finanz- und Geschäftspolitik aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrags oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens zu bestimmen. Für Tochterunternehmen, die erst nach Beginn dieses Vertrages vom Versicherungsnehmer erworben oder neu gegründet wurden, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Bedingungen, sofern die geschäftliche Tätigkeit dieser Tochterunternehmen der Tätigkeit des Versicherungsnehmers entspricht. Versicherungsschutz für neu hinzukommende Tochterunternehmen besteht nur, sofern die Datenrechtsver- letzung, die IT-Sicherheitsverletzung oder der Hacker-Angriff nach dem Datum der Übernahme bzw. der Grün- dung eingetreten ist. Sofern nicht gesondert in Textform zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbart, gelten neu hinzukommende Tochterunternehmen, – bei denen die in Teil VI Ziffer 8.1 beschriebenen Sicherheitsstandards nicht vorhanden sind; – deren konsolidierte Bilanzsumme oder Umsatz 25 % der letzten konsolidierten Bilanzsumme oder des letzten konsolidierten Umsatzes des Versicherten übersteigt; – die zur Finanz-, Telekommunikations-, Informationstechnologie- oder Medienbranche gehören; – die in den USA börsennotiert sind; nicht als Tochterunternehmen im Sinne dieses Vertrags.
Tochterunternehmen. Die Tochterunternehmen des Bieters (mit Ausnahme der Zielgesellschaft und deren Tochterunternehmen, die in Anlage 4 gesondert aufgelistet werden) sind in Anlage 1 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt.
Tochterunternehmen. Die Tochterunternehmen der Zielgesellschaft sind in Anlage 4 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt. Am Tag der Unterzeichnung der Angebotsunterlage hält der Bieter 2.683.814 Aktien der Zielgesellschaft (davon 638.813 mittelbar über die Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH). Dies entspricht einem Anteil von 66,60 % des Grundkapitals. Weitere 5,04 % hält nach Informationen des Bieters die BZ WBK AIB Asset Management SA, Poznen/Polen. Die übrigen Aktien befinden sich nach Informationen des Bieters im Streubesitz. Neben den in Anlage 4 aufgeführten Tochterunternehmen der Zielgesellschaft gelten nach § 2 Absatz 5 Satz 3 WpÜG auch der Bieter, dessen in Anlage 1 aufgeführte Tochterunternehmen, die den Bieter kontrollierenden Personen und Gesellschaften (Anlage 2) sowie deren Tochterunternehmen (Anlage 3) als mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen. Darüber hinaus gibt es nach Kenntnis des Bieters keine weiteren mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Absatz 5 WpÜG.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in auf Onshore-Renminbi (CNY) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen. Der Fonds kann auch in auf Offshore-Renminbi (CNH) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen sowie in auf andere Währungen lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von chinesischen staatlichen oder staatsnahen oder Unternehmen (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Unternehmen) mit eingetragenem Sitz, hauptsächlicher oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Festlandchina investieren. Der Fonds kann über den chinesischen Interbank-Rentenmarkt, über das QFI-Regime oder über andere verfügbare Mittel maximal 100 % seines Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des FTSE World Government Bond Extended China (1-10 Year) Index (CNH), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Grundlage für die Festlegung von Risikobeschränkungen eingesetzt, jedoch verwendet der Fonds keine Benchmark für die Portfoliokonstruktion. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich 150 % der potenziellen Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement des Fonds in einen Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds investiert in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere, einschließlich Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität. Das Fondsportfolio kann daher einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Der Fonds investiert in chinesische Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind. Daher kann der Wert des Fonds abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. • Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe um einen vorab festgelegten Schwellenwert sinkt, kann die Anleihe zu einem erheblichen oder Totalverlust des Kapitals führen. (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.