Versicherter Lohn Musterklauseln

Versicherter Lohn. 5.1 Der versicherte Lohn für das Alterssparen entspricht jenem Teil des 13-fachen Monatslohns, der die Ein- trittsschwelle übersteigt, plus 50% des maximalen Bonus, limitiert auf den gesetzlichen Maximalbetrag (2022: CHF 860 400 – CHF 130 000 = CHF 730 400). Für externe Versicherte gemäss Ziffer 3.5 ist die Ver- sicherung von Bonusanteilen ausgeschlossen.
Versicherter Lohn. 1 - Versicherter Lohn
Versicherter Lohn. C Versicherungsleistungen 8
Versicherter Lohn. Der versicherte Lohn ist im Leistungsplan definiert. Im Leistungsplan können mehrere versicherte Löhne definiert werden. Die Stiftung kann für den versicherten Lohn eine obere Grenze festlegen. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen des BVG zu berücksichtigen. Hat die versicherte Person mehrere Vorsorgeverhältnisse und überschreitet die Summe all ihrer AHV-beitragspflichtigen Gehälter und Einkommen das Zehn- fache des oberen Grenzbetrags nach Artikel 8 Absatz 1 BVG, so muss sie jede ihrer Vorsorgeeinrichtungen über die Gesamtheit ihrer Vorsorgeverhält- nisse sowie die darin versicherten Löhne informieren.
Versicherter Lohn. 1 Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-pflichtigen Lohn, der durch den vom UVG vorgesehenen Höchstbetrag begrenzt ist.
Versicherter Lohn. 1 Der versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs und bildet die Basis für die Bemessung der Beiträge und Leistungen.
Versicherter Lohn. 1 Der versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn, vermindert um den Koordinati- onsbetrag, mindestens jedoch dem minimalen koordinierten Lohn gemäss BVG4. Sind versicherte Mitarbeitende weniger als ein Jahr angestellt, gilt als massgebender Jahreslohn der Lohn, den sie bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würden.
Versicherter Lohn. Auf Verlangen der versicherten Person kann für die Weiterführung der gesamten Vorsorge ein tieferer als der bisherige Lohn versichert werden oder er kann im Laufe der Weiterversicherung jederzeit per 1. des Folgemonats nach unten angepasst werden. Führt die versicherte Person nur die Risikoleistungen weiter, kann nur der bisherige Lohn versichert werden. Unterschiedli- che Löhne für die Versicherung von Risikoleistungen und die Altersvorsorge sind ausgeschlos- sen. Der gemeldete Xxxx darf dabei die Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan nicht unter- schreiten. Ausdrücklich ausgeschlossen bleibt eine Lohnerhöhung, sei es rückwirkend oder ins- künftig. Hat die Weiterführung mehr als zwei Jahre gedauert, so müssen die Versicherungsleistungen zwingend in Rentenform bezogen werden. Die Austrittsleistung kann nicht mehr für Wohnei- gentum zum eigenen Bedarf vorbezogen oder verpfändet werden.
Versicherter Lohn. 1. Der versicherte Xxxx entspricht dem anrechenbaren Lohn, vermindert um den Koordinationsbetrag.
Versicherter Lohn. Der versicherte Lohn ist Grundlage für die Bei- tragsfestsetzung und die Berechnung der Vorsor- geleistungen. Als versicherter Lohn gilt: - für Arbeitnehmer: der vom Arbeitgeber gemel- dete Jahreslohn bzw. Lohnteil, im Minimum CHF 6'000, im Maximum der AHV-pflichtige Jahreslohn; - für Selbstständigerwerbende: das gemeldete Jahreseinkommen bzw. der gemeldete Ein- kommensteil, im Maximum das durchschnittli- che AHV-pflichtige Jahreseinkommen. Ist der Versicherte nicht während des ganzen Ka- lenderjahres versichert (z.B. unterjähriger Beginn bzw. unterjähriges Ende des Arbeitsverhältnisses), so ergibt sich der versicherte Lohn aus dem Lohn, den der Versicherte bei ganzjähriger Beschäfti- gung erzielt hätte. Der versicherte Lohn ist auf CHF 148'200 (2023) begrenzt.