Common use of Versicherungsfälle im Ausland Clause in Contracts

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 Versichert sind - abweichend von Ziffer Q.10.6 - im Umfang dieser Bedingungen im Geltungsbereich der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 bis Q.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziffern Q1.3 a) und Q.1.3.2 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäß. Ziffer Q.1.3.1. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 8 contracts

Samples: www.psd-westfalen-lippe.de, sichererbauen.de, rsv-bedingungen.de

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 13.1 Versichert sind - abweichend von Teil I Ziffer Q.10.6 - 10.6 im Umfang dieser Bedingungen Um- fang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 von Teil I Zif- fern 1.1.1 bis Q.1.4 1.1.4 und ggf. 2.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der von Teil I Ziffern Q1.3 a) 1.1.2 und Q.1.3.2 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse Erzeug- nisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäß. gemäß Teil I Ziffer Q.1.3.11.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Teil I Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen natio- nalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 4 contracts

Samples: rhion.digital, rhion.digital, rhion.digital

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 13.1 Versichert sind - abweichend von Ziffer Q.10.6 - 10.6 im Umfang dieser Bedingungen dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 i. S. x. Xxxxxx 2.1 bis Q.1.4 2.8 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziffern Q1.3 a) i. S. x. Xxxxxx 2.6 und Q.1.3.2 2.7 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäß. wenn Versi- cherungsschutz gemäß Ziffer Q.1.3.12.8 vereinbart wurde. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 2 contracts

Samples: waldenburger.com, www.aim-makler.eu

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 12.1 Versichert sind - abweichend von Ziffer Q.10.6 - 9.6 im Umfang dieser Bedingungen dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende eintre- tende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 i. S. x. Xxxxxx 1.2.1 bis Q.1.4 1.2.8 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziffern Q1.3 a) i. S. x. Xxxxxx 1.2.6 und Q.1.3.2 1.2.7 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme Teilnah- me an Ausstellungen und Messen, gemäßgem. Ziffer Q.1.3.1. 1.2.8 Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitglied- staaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang Um- fang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.sportbund-pfalz.de

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 13.1 Versichert sind - abweichend von Teil I Ziffer Q.10.6 - 10.6 im Umfang dieser Bedingungen Um- fang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 von Teil I Zif- fern 1.1.1 bis Q.1.4 1.1.4 und ggf. 1.1.5 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der von Teil I Ziffern Q1.3 a) 1.1.2 und Q.1.3.2 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse Erzeug- nisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäß. gemäß Teil I Ziffer Q.1.3.11.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Teil I Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen natio- nalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 1 contract

Samples: cdn.vergleichen-und-sparen.de

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 13.1 Versichert sind - abweichend von Ziffer Q.10.6 - 10.6 im Umfang dieser Bedingungen dieses Versiche- rungsvertrags im Geltungsbereich der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/2004/35/ EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen belegenden Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 Ziffer 1.1.1 bis Q.1.4 1.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziffern Q1.3 a) Ziffer 1.1.2 und Q.1.3.2 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; , - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäß. Messen gemäß Ziffer Q.1.3.11.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenEU- Mitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.itzehoer.de

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 13.1 Versichert sind - abweichend von Ziffer Q.10.6 - 10.6 im Umfang dieser Bedingungen dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich Gel- tungsbereich der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 i. S. x. Xxxxxx 2.1 bis Q.1.4 2.8 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziffern Q1.3 a) i. S. x. Xxxxxx 2.6 und Q.1.3.2 2.7 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt warenwa- ren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäßwenn Versicherungsschutz gem. Ziffer Q.1.3.12.8 ver- einbart wurde. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend abwei- chend von Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche An- sprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen Umsetzungsgeset- zen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.recura.de

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 13.1 Versichert sind - abweichend von Ziffer Q.10.6 - 7.9 AHB und Ziffer 10.6 im Umfang dieser Bedingungen dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen belegenden Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 i. S. x. Xxxxxx 1.1.1 bis Q.1.4 1.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziffern Q1.3 a) i. S. x. Xxxxxx 1.1.2 und Q.1.3.2 1.1.4.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäß. gemäß Ziffer Q.1.3.1. 1.1.1 Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Versicherungsfälle im Ausland. Q.13.1 13.1 Versichert sind - abweichend von Ziffer Q.10.6 - 10.6 im Umfang dieser Bedingungen dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU- Umwelthaftungsrichtlinie EU-Umwelthaftungs- richtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen belegenden Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziffern Q.1.3 Ziffer 1.1.1 bis Q.1.4 1.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziffern Q1.3 a) Ziffer 1.1.2 und Q.1.3.2 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; , - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, gemäß. Messen gemäß Ziffer Q.1.3.11.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Ziffer Q.1.2 dieser Bedingungen - 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.itzehoer.de