Common use of Versicherungsfälle im Ausland Clause in Contracts

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 und 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungen, Kongressen, Messen und Märkten gem. Ziff. 1.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 13.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 10.6 im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie Umwelt- haftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 2.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 zurückzuführen 2.8 zurück- zuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 2.6 und 1.1.3 2.7 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungenAusstellungen und Messen, Kongressen, Messen und Märkten wenn Versicherungsschutz gem. Ziff. 1.1.1Ziffer 2.8 vereinbart wurde. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie Richt- linie nicht überschreiten.

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Samples: www.fv.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 13.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 10.6 im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 1.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 und 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungenAusstellungen und Messen, Kongressen, Messen und Märkten gem. Ziff. 1.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.fv.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 (1) Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 11 (6) im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 2 (1) bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 2 (4) zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 2 (1) und 1.1.3 2 (2) nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungenAusstellungen, Kongressen, und Messen und Märkten gem. Ziff. 1.1.12 (3). Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 1 (1) auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenEUMitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.ensure-online.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 13.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB Ziffer 10.6 im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages die­ ses Versicherungsvertrags im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende VersicherungsfälleVersi­ cherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. x. Xxxxxx 1.1.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 1.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. x. Xxxxxx 1.1.2 und 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; . - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme Teilnah­ me an Ausstel- lungenAusstellungen, Kongressen, Messen und Märkten gem. Ziff. Märk­ ten gemäß Ziffer 1.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. Zif­ fer 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen nationa­ len Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern so­ fern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.debeka.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 D 13.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages D 10.6 im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. im Sinne der Ziff. D 1.1.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 1.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 und 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungen, Kongressen, Ausstellungen und Messen und Märkten gem. gemäß Ziff. D 1.1.1; ▪ die auf die Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von Anlagen oder Teilen im Sinne von Ziff. D 1.1.2 zurückzuführen sind, wenn diese Tätigkeiten im Ausland erfolgen; ▪ die auf die sonstige Montage, Demontage, Instandhaltung, Wartung oder sonstige Tätigkeiten gemäß Ziff. D 1.1.1 zurückzuführen sind, wenn diese Tätigkeiten im Ausland erfolgen. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. D 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-EU- Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.sachsen-sachverstaendige.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 13.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 10.6 im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages Versicherungsver- trages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende eintre- tende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 2.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 2.8 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 2.6 und 1.1.3 2.7 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungenAusstellungen und Messen, Kongressen, Messen und Märkten wenn Versicherungsschutz gem. Ziff. 1.1.12.8 vereinbart wurde. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 auch für Pflichten Pflich- ten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-EU- Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: makler.mannheimer.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 (1) Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 11 (6) im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 2 (1) bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 2 (4) zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 2 (1) und 1.1.3 2 (2) nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungenAusstellungen, Kongressen, und Messen und Märkten gem. Ziff. 1.1.12 (3). Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 1 (1) auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenEUMitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie EURichtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.ensure-online.de

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 13.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 10.6 im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 - 2.8 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 2.6 und 1.1.3 2.7 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungenAusstellungen und Messen, Kongressen, Messen und Märkten wenn Versiche- rungsschutz gem. Ziff. 1.1.12.8 vereinbart wurde. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.helberg.info

Versicherungsfälle im Ausland. 11.1 13.1 Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 10.6 im Umfang dieses Versi- cherungsvertrages Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsricht- linie Umwelthaftungs- richtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle, - die auf den Betrieb einer im Inland belegenden belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland i. S. d. Ziff. 1.1.1 bis 1.1.3, sowie mitversicherten Anlagen gemäß Ziffer I 2.1 und 2.4 1.1.4 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten i. S. d. Ziff. 1.1.2 1.1.1 und 1.1.3 nur, wenn die Anlagen oder Teile oder Erzeugnisse nicht ersichtlich für das Ausland be- stimmt bestimmt waren; - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstel- lungenAusstellungen und Messen, Kongressen, Messen und Märkten gem. Ziff. 1.1.1. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 1.1 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen Umsetzungsge- setzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.offene-werkstaetten.org