Versicherungsfälle im Ausland. 9.1 Eingeschlossen sind im Umfang von Ziff. 1 dieser Bedingungen – abweichend von § 4 Ziff. I. 3. AHB – auch im Ausland eintretende Versicherungsfälle, – die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziff. 2.1 – 2.7 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziff. 2.6 nur, wenn die Anlagen oder Teile nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; – aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Aus- stellungen und Messen, wenn Versicherungsschutz gem. Ziff. 2.7 vereinbart wurde.
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Samples: anmeldung.hochschulsport.uni-stuttgart.de, www.frisbeesportverband.de
Versicherungsfälle im Ausland. 9.1 Eingeschlossen sind im Umfang von Ziff. 1 dieser Bedingungen – - abweichend von § 4 Ziff. I. 3. I 3 AHB – - auch im Ausland eintretende Versicherungsfälle, – - die auf den Betrieb einer eine Umwelteinwirkung im Inland gelegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziff. 2.1 – 2.7 3.2 im Inland zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziff. 2.6 3.2 nur, wenn die Anlagen oder Teile nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; – - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Aus- stellungen Ausstellungen, Messen und Messen, wenn Versicherungsschutz gem. Ziff. 2.7 vereinbart wurdeMärkten.
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Samples: www.gup-makler.de
Versicherungsfälle im Ausland. 9.1 Eingeschlossen sind im Umfang von Ziff. 1 dieser Bedingungen – abweichend von § 4 Ziff. I. 3. Xxxxxx 5.2 sowie Ziffer 7.9 AHB – auch lediglich solche im Ausland eintretende Versicherungsfälle, – - die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziff. 2.1 – 2.7 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziff. 2.6 nur, wenn die Anlagen oder Teile nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; – - aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Aus- stellungen Ausstellungen und Messen, wenn Versicherungsschutz gem. Ziff. 2.7 vereinbart wurde.
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Samples: jhdversicherungen.de
Versicherungsfälle im Ausland. 9.1 Eingeschlossen sind im Umfang von Ziff. 1 dieser Bedingungen – abweichend von § 4 Ziff. I. 3. 7.9 AHB – auch im Ausland eintretende Versicherungsfälle, – die auf den Betrieb einer im Inland gelegenen belegenen Anlage oder eine Tätigkeit im Inland im Sinne der Ziff. 2.1 – 2.7 zurückzuführen sind. Dies gilt für Tätigkeiten im Sinne der Ziff. 2.6 nur, wenn die Anlagen oder Teile nicht ersichtlich für das Ausland bestimmt waren; – aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Aus- stellungen Ausstellungen und Messen, wenn Versicherungsschutz gem. Ziff. 2.7 vereinbart wurde.
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Samples: www.wwk.de