Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.
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Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. sogenannte Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.
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Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. sogenannte Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.
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Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. sogenannte Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % Prozent unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.
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