Common use of Versicherungsgegenstand Clause in Contracts

Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.

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Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. sogenannte Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.

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Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. sogenannte Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.

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Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. sogenannte Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % Prozent unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.

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