Versicherungsvorbehalte Musterklauseln

Versicherungsvorbehalte. 1 In der Sozialversicherung sind die Versicherten von der Krankenkasse schrift- lich und mit Hinweis auf das Klagerecht über allfällige Versicherungsvorbehalte zu orientieren.
Versicherungsvorbehalte. 3 Arbeitsunfähigkeiten infolge Wiederauftreten von schweren Leiden, für die der Ver- sicherte vor Eintritt in die Versicherung behandelt worden ist, werden nach folgender Skala entschädigt: Wiederauftreten des Leidens während der ununter- brochenen Anstellungsdauer in einem dem LMV unterstellten Betrieb Maximale Leistungsdauer je Krankheitsfall bis 6 Monate 4 Wochen bis 9 Monate 6 Wochen bis 12 Monate 2 Monate bis 5 Jahre 4 Monate
Versicherungsvorbehalte. Arbeitsunfähigkeiten infolge Wiederauftretens von schweren Leiden, für die der Versicherte vor Eintritt in die Versicherung behandelt worden ist, werden nach folgender Skala entschädigt: Wiederauftreten des Leidens während der ununterbrochenen Anstellungsdauer in einem dem Baukadervertrag unterstellten Betrieb Maximale Leistungsdauer je Krankheitsfall bis 6 Monate 4 Wochen bis 9 Monate 6 Wochen bis 12 Monate 2 Monate bis 5 Jahre 4 Monate Die volle Leistung wird gewährt, sobald der Versicherte ununterbrochen 5 Jah- re im schweizerischen Bauhauptgewerbe tätig gewesen ist. Unterbrüche von weniger als 90 Tagen (bzw. 120 Tagen für saisonal Beschäftigte und Kurzauf- enthalter) werden nicht berücksichtigt.
Versicherungsvorbehalte. 1 Versicherte sind von der Versicherungsgesellschaft schriftlich und mit Hinweis auf das Klagerecht über allfällige Versicherungsvorbehalte zu orientieren.