GEBÜHREN/KOSTEN Musterklauseln

GEBÜHREN/KOSTEN. MANAGEMENTGEBÜHREN UND -KOSTEN ALLGEMEINE GEBÜHREN UND KOSTEN (a) Gebühren für den Handel mit Anteilen: Angaben zur Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten, Übertragungssteuern, Zeichnungsgebühr, Rücknahmegebühr und jede sonstige Gebühr einschließlich der (gegebenenfalls) für den Tausch von Anteilen anfallenden Tauschgebühr sind für die Anteile jedes Fonds in dem Prospektnachtrag des jeweiligen Fonds aufgeführt. (b) Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder: Die Verwaltungsratsmitglieder, die nicht Verwaltungsratsmitglieder, leitende Mitarbeiter oder Angestellte des Promoters sind, haben Anspruch auf eine Vergütung ihrer Dienste als Verwaltungsratsmitglieder durch die Gesellschaft, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Honorar, das jedes Verwaltungsratsmitglied für eine zwölfmonatige Rechnungsperiode erhält, 50.000 EUR, gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer, nicht überschreitet. Darüber hinaus haben die Verwaltungsratsmitglieder auch Anspruch auf Erstattung angemessener und nachgewiesener Auslagen, die ihnen durch die Erfüllung ihrer Aufgaben als Verwaltungsratsmitglieder entstanden. Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wird von der Verwaltungsgesellschaft gezahlt. (c) Managementgebühren: Gemäß und abhängig von den Bestimmungen des Managementvertrags wird die jährliche Managementgebühr ein an die Verwaltungsgesellschaft zahlbarer Prozentsatz des Nettovermögens jedes Fonds oder jeder Anteilsklasse (wie im Prospektnachtrag angegeben) sein. Managementgebühren sind regelmäßig zu einem Satz zahlbar, der in einer im Prospektnachtrag des jeweiligen Fonds angegebenen Bandbreite liegt. Die Managementgebühr wird an jedem Handelstag berechnet. Gebühren, die an den Anlageverwalter, die Verwahrstelle oder den Administrator zu zahlen sind, werden von der Verwaltungsgesellschaft gezahlt. (d) Außergewöhnliche Aufwendungen: Die Gesellschaft ist verpflichtet, außergewöhnliche Aufwendungen zu erstatten, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Aufwendungen im Zusammenhang mit Prozesskosten und allen Steuern, Umlagen, Abgaben oder ähnlichen Gebühren, die der Gesellschaft oder ihren Vermögenswerten auferlegt werden und ansonsten nicht als gewöhnliche Aufwendungen gelten würden. Außergewöhnliche Aufwendungen werden auf alle Anteilsklassen umgelegt. (e) Gründungskosten: Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und der Fonds (einschließlich Gebühren im Zusammenhang mit der Eintragung und Zulassung der Gesellschaft, der Notierung der Fonds an den relevanten...
GEBÜHREN/KOSTEN. Fortsetzung (i) Abgaben und Gebühren: Abgaben und Gebühren in Bezug auf einen Fonds, alle Stempel- und anderen Abgaben, Steuern, staatlichen Gebühren, Makler- und Bankgebühren, Devisenspreads, Zinsen, Verwahrstellen- und Unterverwahrstellengebühren (in Bezug auf Verkäufe und Käufe), Übertragungsgebühren, Registrierungsgebühren und anderen Abgaben und Gebühren, ob in Zusammenhang mit dem ursprünglichen Erwerb oder der Erhöhung des Vermögens des betreffenden Fonds oder der Schaffung, Ausgabe, dem Verkauf, der Umschichtung oder der Rücknahme von Anteilen oder dem Verkauf oder Kauf von Anlagen oder in Bezug auf Zertifikate oder andere Papiere, die im Hinblick auf oder vor oder in Zusammenhang mit der Transaktion oder dem Handel gegebenenfalls fällig werden oder wurden, für die diese Abgaben und Gebühren anfallen, wozu, zur Klarstellung, bei der Berechnung des Zeichnungs- und Rücknahmepreises auch die Rückstellungen für Spreads zählen (zu berücksichtigen ist die Differenz zwischen dem Preis, zu dem die Vermögenswerte bei der Ermittlung des Nettoinventarwerts bewertet wurden, und dem Schätzpreis, zu dem diese aufgrund einer Zeichnung gekauft und im Rahmen einer Rücknahme verkauft werden sollen), jedoch ausschließlich aller Provisionen, die an Verkaufs- oder Kaufbeauftragte für die Anteile zu zahlen sind, sowie aller Provisionen, Steuern, Gebühren oder Kosten, die bei der Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile des jeweiligen Fonds berücksichtigt wurden. Gemäß der Satzung ist der Verwaltungsrat befugt, im Rahmen des Nettoinventarwerts eines Fonds nach eigenem Ermessen eine Summe in Ansatz zu bringen, die eine Rückstellung für Abgaben und Gebühren in Zusammenhang mit der Anschaffung und Veräußerung von Anlagen eines Fonds verkörpert. Die Höhe sowie die Berechnungsbasis der Abgaben und Gebühren können auch in Abhängigkeit vom Umfang des jeweiligen Handelsauftrags und der Kosten im Zusammenhang mit den Primärmarkttransaktionen schwanken.
GEBÜHREN/KOSTEN. 16.1 Gebühren, die aus den Dienstleistungen von AvaTrade entstehen, sind auf der Seite Handelsbedingungen und -gebühren aufgelistet. 16.2 Der Kunde ist sich bewusst, dass ein Teil der Gewinne von XxxXxxxx von den Spreads aus jeder Transaktion stammen. Ein Spread ist der Unterschied zwischen den Geld- und Briefkursen der Preisangabe jeder Transaktion. Die Standard-Spreads aller Instrumente finden Sie unter folgendem Link zu den Handelsbedingungen: xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxx/xxxxxxx- conditions. 16.3 AvaTrade kann Spreads aller oder einiger Instrumente nach eigenem Ermessen erweitern oder reduzieren, zu jeder Zeit, ohne Ankündigung aufgrund schadensbegrenzender Faktoren – wie Marktstimmung, Nachrichten oder Benachrichtigungen, Handelsvolumina, Marktvolatilität und/oder weitere interne oder externe Faktoren. Dies kann individuelle Kunden oder alle Kunden gleichzeitig betreffen. 16.4 Die Spreads können erhöht werden, sofern ein Dritter – u.a. Marketingpartner, Introducing Broker, Marketingpartner, einen Kunden an AvaTrade vermittelt. Dieser zusätzliche Spread kann an die Drittpartei, die den Kunden vermittelt hat, als Vergütung überwiesen werden. 16.5 Wo ein Kunde eine bestimmte Gebührenstruktur erfordert, kann der Kunde eine Kommission zahlen, um Forex, CFDs, Optionen und Spread Betting -Position zu öffnen und zu schließen. Solche zahlbaren Kommissionen werden vom Konto des Kunden abgebucht, und zwar zur gleichen Zeit, während XxxXxxxx den relevanten Forex, CFDs, Optionen und Spread Betting öffnet/schließt. 16.6 Wo wir Gebühren erhöhen oder neu einführen, werden wir die Änderungen mindestens 7 Tage, bevor die Änderung in Kraft tritt, auf unserer Webseite veröffentlichen. 16.7 Außerdem können wir anfallende Gebühren in Bezug auf die Bank erheben, wie z. B. Gebühren für Banküberweisungen (Einzahlung und Auszahlung) und Gebühren für Rückschecks. 16.8 In bestimmten Umständen können zu den zusätzlichen Gebühren von AvaTrade auch Kosten für Kontoauszüge, Gebühren für Auftragsstornierungen, Kosten für Überweisungen, Gebühren für Aufträge via Telefon oder Kosten, die durch eine Interbank, eine Bank, Vertrag-, Markt- oder andere behördliche oder selbstverwaltende Organisationen fällig geworden sind, gehören. 16.9 Dem Kunden können zusätzliche Gebühren für den Kauf von optionale Dienstleistungen mit zusätzlichem Wert, die wir anbieten, anfallen. 16.10 ROLLOVER, ÜBERNACHTGEBÜHREN: 16.10.1 Beim Schließen des AvaTrade Handelstag kann es möglich sein, dass eine t...
GEBÜHREN/KOSTEN. Für die Kreditvergabe wird eine pauschale Gebühr von 130 EUR berechnet. Die folgenden Leistungen stellen das Mikrofinanzinstitut und der Partner den Kreditnehmer/innen im Rahmen der Betreuung ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung:
GEBÜHREN/KOSTEN. Für die Kreditvergabe werden den Antragstellenden keine Gebühren oder weitere Kosten berechnet.
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  • Kosten Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Gebühren Die ETC-Wertpapiere unterliegen einer Produktgebühr (die im Falle von währungsgesicherten ETC-Wertpapieren auch eine Währungsabsicherungsgebühr enthält), die täglich aufläuft. Die aufgelaufene Produktgebühr wird durch eine tägliche Minderung des Metallanspruchs je ETC-Wertpapier gezahlt, wodurch diese Minderung als Belastung für die Inhaber der ETC-Wertpapiere fungiert. Die Emittentin zahlt die Produktgebühr, indem sie dem Programmkontrahenten eine bestimmte Menge an Metall liefert (anstelle einer Barzahlung). Zahlungen in dieser Form erfolgen in regelmäßigen (üblicherweise monatlichen) Abständen. Die ETC-Wertpapiere einer Serie werden unter Umständen vor ihrem planmäßigen Fälligkeitstermin bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse fällig und zahlbar: • In Bezug auf die Emittentin treten bestimmte rechtliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen ein, und die Emittentin veröffentlicht eine Tilgungsmitteilung. • Die Ausgleichsvereinbarung wird in Verbindung mit einem Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis oder einem Ausgleichsvereinbarungs-Beendigungsereignis beendet. Eine Beschreibung der Umstände, unter denen die Ausgleichsvereinbarung beendet werden kann, finden Sie unter Ziffer Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.. • Die Bestimmungsstelle, die Emissions- und Zahlstelle, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, die Registerstelle (bei ETC-Wertpapieren in registrierter Form), der Autorisierte Hauptteilnehmer und/oder alle Autorisierten Teilnehmer treten zurück oder ihre Bestellung wird aus beliebigen Gründen beendet, und die Emittentin teilt mit, dass innerhalb einer Frist von 60 Kalendertagen ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung über den Rücktritt oder der Kündigungsmitteilung oder ab dem Datum einer etwaig automatischen Beendigung kein entsprechender Nachfolger oder Ersatz bestimmt wurde. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier oder der Wert je ETC-Wertpapier wird an 14 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen nicht veröffentlicht, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung. • Der Wert je ETC-Wertpapier beträgt an zwei aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen höchstens 20 % des Ausgabepreises am Serienausgabetag, und die Bestimmungsstelle veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Die Emittentin ist im Zusammenhang mit einer Lieferung von Metall durch oder an einen Autorisierten Teilnehmer zur Zahlung oder Erhebung einer Umsatzsteuer verpflichtet (bzw. wird höchstwahrscheinlich dazu verpflichtet sein) (unabhängig davon, ob die Umsatzsteuerzahlung erstattungsfähig ist oder nicht). • Ein Wertpapierinhaber erhält nach Anfrage für einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen keinen verbindlichen Geldkurs für seine ETC-Wertpapiere von einem Autorisierten Teilnehmer und erhält auch nach Übermittlung der erforderlichen Mitteilungen keinen verbindlichen Geldkurs für die entsprechenden ETC-Wertpapiere während weiteren 20 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen, und die Emittentin veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Es tritt in Bezug auf den Programmkontrahenten ein Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis ein und besteht fort, und der Treuhänder wird von der erforderlichen Anzahl der Wertpapierinhaber angewiesen, die entsprechende Mitteilung zu übermitteln. Die Emittentin ist berechtigt, eine Mitteilung über ein Umsatzsteuerbedingtes Tilgungsereignis (VAT redemption event notice) zu übermitteln oder im Rahmen der Ausgleichsvereinbarung in Folge eines Steuerereignisses gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement tax event) oder einer Rechtswidrigkeit gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement illegality) eine Kündigungsmitteilung zu übermitteln, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung oder • Es tritt ein Ausfallereignis im Rahmen der ETC-Wertpapiere ein und der Treuhänder übermittelt die entsprechende Mitteilung.

  • Nebenkosten Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise bar in CHF zu bezahlen. Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

  • Sachverständigenkosten Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Versicherte Kosten Versichert sind im Rahmen des in Ziffer Q.4.1 geregelten Leistungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten Q.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern: 1. die Kosten für die "primäre Sanierung", d.h. für Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen; 2. die Kosten für die "ergänzende Sanierung", d.h. für Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt; 3. die Kosten für die "Ausgleichssanierung", d.h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen ihre ökologischen Aufgaben oder ihre Funktionen für andere natürliche Ressourcen nicht erfüllen können, solange die Maßnahmen der primären bzw. der ergänzenden Sanierung ihre Wirkung nicht entfaltet haben. Ersetzt werden 1.000.000 EUR je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zur Umweltschadensversicherung; Q.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens: die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen, die zumindest sicherstellen, dass die betreffenden Schadstoffe beseitigt, kontrolliert, eingedämmt oder vermindert werden, so dass der geschädigte Boden unter Berücksichtigung seiner zum Zeitpunkt der Schädigung gegebenen gegenwärtigen oder zugelassenen zukünftigen Nutzung kein erhebliches Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit mehr darstellt. Q.5.3 Die unter Ziffer Q.5.1 und Ziffer Q.5.2 genannten Kosten für Umweltschäden, die auf Grundstücken des Versicherungsnehmers gemäß Ziffer Q.10.1 oder am Grundwasser gemäß Ziffer Q.10.2 eintreten, sind nur nach besonderer Vereinbarung (siehe Ziffern Q.14 und Q.15) versichert.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW b) Betriebs- und Verwaltungskosten Dem OGAW in Rechnung gestellte Kosten Grundlage Satz 1 und 2 Kosten für die Anlageverwaltung und externe Kosten für die administrative Verwaltung zulasten der Verwaltungsgesellschaft Nettovermögen 1,50% einschl. Steuern (Höchstsatz) 3 Maximale indirekte Kosten Nettovermögen 2% (Provisionen und Verwaltungsgebühren)

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.