Vertrags- und Entgeltänderungen Musterklauseln

Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.1. Beabsichtigte und den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen und weiters darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Dem Kunden wird auf sein Verlangen der Volltext der Änderungen zugesandt. 21.2. Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte, die allein infolge einer von der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs. 3 TKG erlassenen Verordnung erforderlich werden und den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, berechtigen den Kunden nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages. 21.3. Tele2 kann dem Kunden auch die Änderung von Bestimmungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte anbie- ten. Derartige Angebote wird Tele2 dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Widerspruchs das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt. 21.4. Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begün- stigende Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen vornimmt. Tele2 wird derartige Änderungen in geeigneter Form kundmachen.
Vertrags- und Entgeltänderungen simpli services ist berechtigt, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sim- pliTV/ Allgemeinen Geschäftsbedingungen simpliTV + simpli Internet und der Entgeltbe- stimmungen (Tarifblatt, Tarifblätter für Internetleistungen) nach erfolgter Anzeige bei der Regulierungsbehörde (§ 25 TKG) vorzunehmen. Der Kunde wird mindestens zwei Monate vor In-Kraft-Treten der Änderungen hinsichtlich jener Vertragsinhalte, die ihn nicht aus- schließlich begünstigen, in schriftlicher Form informiert und ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen.
Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.1 Beabsichtigte Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Tele2 dem Kunden in geeigneter Weise, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. 21.2 Der Kunde stimmt zu, dass Tele2 vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begünstigende Änderungen der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen vornimmt. Tele2 wird derartige Änderungen in geeigneter Form kundmachen. 21.3 Tele2 wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Tele2 AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist gemäß Punkt 21.1 als Zustimmung zur Änderung gilt.
Vertrags- und Entgeltänderungen. 24.1. Eine Änderung der Rechtslage sowie gerichtliche oder behördliche Anordnungen können Drei verpflichten Services abzuändern oder sogar einzustellen. 24.2. Der Kunde kann aus einer derartigen Änderung oder Einstellung keine Rechtsfolgen ableiten, außer bei zwingenden Schadenersatzansprüchen zugunsten des Kunden. 24.3. Von Drei beabsichtigte Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen im Sinne des § 133 iVm 135 Abs 8 TKG werden durch Veröffentlichung in geeigneter Form (zB: im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder im Internet unter xxx.xxxx.xx) kundgemacht. Für Änderungen, die den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, gilt dabei eine Kundmachungsfrist von drei Monaten. Der wesentliche Inhalt sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde auch darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kostenlos zu kündigen und dass Drei nur dann eine Abschlagszahlung verlangen darf, wenn der Nutzer sich entscheidet, ein allfällig überlassenes Endgerät zu behalten (§ 135 Abs. 12 TKG). Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der Änderungen übermittelt. Rechtsgrundlage für einseitige Änderungen im Sinne dieses Absatzes (die nur mangels gegenteiliger Zusage, zB in Form einer garantierten Entgelthöhe, zulässig sind) ist § 135 TKG (Speziell zu Bündelprodukten vgl. Punkt 26.6. 24.4. Zur vereinbarten Wertsicherung vgl. Punkt 10.5.
Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.1 Angebote zur Vertragsänderung bzw. einvernehmliche Vertragsänderungen der STW AGB, der Leistungsbe- schreibungen oder der jeweils mit dem Kunden verein- barten Entgelte wird STW dem Kunden in geeigneter Weise, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens ein Monat vor Inkrafttreten mitteilen. So- fern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum Inkraft- treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. 21.1 Beabsichtigte und dem Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der AGB, der Leistungs- beschreibungen und der mit dem Kunden vereinbar- ten Entgeltbestimmungen wird STW dem Kunden in schriftlicher Form, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens einen Monat vor Inkraftreten mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeit- punkt des Inkrafttretens der Änderungen hingewiesen und dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Auf Verlangen wird dem Kunden der Volltext der Änderung zugesandt.
Vertrags- und Entgeltänderungen. 21.1 Beabsichtigte Änderungen der Castelli Networks AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Entgelte wird Castelli Networks dem Kunden in geeigneter Weise, etwa als Beilage zur monatlichen Abrechnung, mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten mitteilen. Sofern der Kunde dieser Änderung nicht bis zum In-Kraft-Treten schriftlich widerspricht, werden die Änderungen wirksam, wobei für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Der Widerspruch stellt eine kostenlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit Stichtag Ende der Widerspruchsfrist dar. 21.2 Der Kunde stimmt zu, dass Castelli Networks vereinbarte Entgelte senkt oder den Kunden ausschließlich begünstigende Änderungen der Castelli Networks AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen vornimmt. Castelli Networks wird derartige Änderungen in geeigneter Form kundmachen. 21.3 Castelli Networks wird den Kunden in dieser Mitteilung über den Inhalt der beabsichtigten Änderung der Castelli Networks AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte sowie darauf hinweisen, dass das Stillschweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist gemäß Punkt 21.1 als Zustimmung zur Änderung gilt.
Vertrags- und Entgeltänderungen simpli services ist berechtigt, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgeltbestimmungen (Tarifblatt) nach erfolgter Anzeige bei der Regulierungs- behörde (§ 25 TKG) vorzunehmen. Der Kunde wird mindestens zwei Monate vor In-Kraft- Treten der Änderungen hinsichtlich jener Vertragsinhalte, die ihn nicht ausschließlich begünstigen, in geeigneter Form informiert und ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeit- punkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen.