Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung Musterklauseln

Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. 2.1. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden und unsere Annahme nach den Bestimmungen unter Punkt 2.4. zustande.
Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. Der Liefervertrag kommt entweder dadurch zustande, dass ein vom Kunden rechtsverbindlich gestellter Antrag auf Lieferung elektrischer Energie (Lieferantrag) seitens der IKB binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen wird oder der Kunde ein Anbot der IKB auf Abschluss eines Liefervertrages binnen 14 Tagen ab Zugang annimmt. Dabei sollen die von der IKB zur Verfügung gestellten Formulare oder die für die Kunden eingerichtete Web- site Verwendung finden. Die Unterschrift der IKB ist auch in elektronisch reproduzierter Form gültig. Der Liefervertrag gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von der IKB schriftlich unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen, vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen formfrei über die für die Kunden eingerichtete Website oder schriftlich gekündigt werden. Dem Kunden werden bei einem Lieferanten- wechsel von der IKB keine Wechselgebühren verrechnet.
Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. Der Ladestromvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Registrierungsprozess des Kunden in der mobilen „Stromladen“-App abgeschlossen wurde (Vertragsanbot) und von der Salzburg AG ein Bestätigungsemail beim Kunden eingegangen ist (Vertragsannahme). Mit diesem Zeitpunkt erhält der Kunde die Berechtigung, die Ladestationen gemäß Pkt. IV. zu benützen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem der Vertragspartner zum jeweils Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden.
Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. Der Liefervertrag kommt entweder dadurch zustande, dass ein vom Kunden rechtsverbindlich gestellter Antrag auf Lieferung elektrischer Energie (Lieferan- trag) seitens der TIWAG binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen wird oder der Kunde ein Anbot der TIWAG auf Abschluss eines Liefervertrages binnen 14 Tagen ab Zugang annimmt. Dabei sollen die von der TIWAG zur Verfügung gestellten Formulare oder die für die Kunden eingerichtete Website Verwendung finden. Die Unterschrift der TIWAG ist auch in elektronisch reproduzierter Form gültig. Der Liefervertrag gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von der TIWAG schriftlich unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen, vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen formfrei über die für die Kunden eingerichtete Website oder schriftlich gekündigt werden. Dem Kunden werden bei einem Lieferantenwechsel von der TIWAG keine Wech- selgebühren verrechnet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.