Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung Musterklauseln

Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. 2.1. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden und unsere Annahme nach den Bestimmungen unter Punkt 2.4. zustande. 2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.3. Der Kunde versichert, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind und teilt Änderungen dazu spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit. Auf Verlangen erbringt er entsprechende Nachweise zur Richtigkeit der Daten. 2.4. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. 2.5. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2.6. Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen kündbar. Für unsere Kunden können, je nach Leistungsbeschreibung, abweichende Kündigungsfristen gelten. Die Kündigung kann in Textform per Brief, Fax, E-Mail oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen. 2.7. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, das Vertrags- verhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein sol- cher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen andere wichtige Kundenpflichten verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund, welcher zur Sperrung oder fristlosen Kündigung führen kann, liegt vor, wenn der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Infrastruktur oder des Produkts beeinträchtigen oder Verletzungen gegen Absatz 8.1. - 8.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen. 2.8. Beabsichtigt der Kunde die Übertragung seiner vertraglichen Rechte und Pflichten auf einen Dritten, bedarf es hierfür unserer Zustimmung. Eine Übertragung muss schriftlich erfolgen. Wir sind dabei verpflichtet, die Legitimität des Überträgers und Identität des Dritten zu prüfen.
Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. Der Liefervertrag kommt entweder dadurch zustande, dass ein vom Kunden rechtsverbindlich gestellter Antrag auf Lieferung elektrischer Energie (Lieferan- trag) seitens der TIWAG binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen wird oder der Kunde ein Anbot der TIWAG auf Abschluss eines Liefervertrages binnen 14 Tagen ab Zugang annimmt. Dabei sollen die von der TIWAG zur Verfügung gestellten Formulare oder die für die Kunden eingerichtete Website Verwendung finden. Die Unterschrift der TIWAG ist auch in elektronisch reproduzierter Form gültig. Der Liefervertrag gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von der TIWAG schriftlich unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen, vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen formfrei über die für die Kunden eingerichtete Website oder schriftlich gekündigt werden. Dem Kunden werden bei einem Lieferantenwechsel von der TIWAG keine Wech- selgebühren verrechnet.
Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. Der Liefervertrag kommt entweder dadurch zustande, dass ein vom Kunden rechtsverbindlich gestellter Antrag auf Lieferung elektrischer Energie (Lieferantrag) seitens der IKB binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen wird oder der Kunde ein Anbot der IKB auf Abschluss eines Liefervertrages binnen 14 Tagen ab Zugang annimmt. Dabei sollen die von der IKB zur Verfügung gestellten Formulare oder die für die Kunden eingerichtete Web- site Verwendung finden. Die Unterschrift der IKB ist auch in elektronisch reproduzierter Form gültig. Der Liefervertrag gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von der IKB schriftlich unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen, vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen formfrei über die für die Kunden eingerichtete Website oder schriftlich gekündigt werden. Dem Kunden werden bei einem Lieferanten- wechsel von der IKB keine Wechselgebühren verrechnet.
Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung. Der Ladestromvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Registrierungsprozess des Kunden in der mobilen „Stromladen“-App abgeschlossen wurde (Vertragsanbot) und von der Salzburg AG ein Bestätigungsemail beim Kunden eingegangen ist (Vertragsannahme). Mit diesem Zeitpunkt erhält der Kunde die Berechtigung, die Ladestationen gemäß Pkt. IV. zu benützen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem der Vertragspartner zum jeweils Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden.

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  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir setzen die Erfüllung sofort fort, wenn der Käufer für die Erfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge beträgt 200 Euro.