Vertragsabschluss / Lieferbeginn. (1) Der Vertrag kommt durch Bestätigung der 24/7 in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn wird dem Kunden in Textform mitgeteilt und hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags, Anmeldung beim Netzbetreiber etc.) erfolgt sind. Der Kunde erhält Mitteilungen per E-Mail.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 1.1 Voraussetzung einer Belieferung durch die Osterholzer Stadtwerke (nachfolgend Lieferant) ist, dass die Entnahmestelle im Vertriebsgebiet der Osterholzer Stadtwerke (derzeit Landkreis Osterholz) liegt.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn schuldet nach den Vorgaben des MsbG grundsätzlich der Kunde dem Messstellenbetrei- 8. Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung Kunden ein. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Auskunftei können online unter www.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Lieferant das rechtsverbindliche Angebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang ausdrücklich annimmt. Stillschweigen des Lieferanten stellt keine rechtswirksame Annahme des Angebotes dar.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 3.1 Der Vertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme) von der SWT genannten Datum wirksam.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn. (1) Der Vertrag kommt durch Bestätigung der 24/7 in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn wird dem Kunden in Textform mitgeteilt und hängt davon ab, dass alle für die Be- lieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags, Anmeldung beim Netzbetreiber etc.) erfolgt sind. Der Kunde erhält Mitteilungen per E-Mail. Unter Berücksichtigung der Regelungen zum Lieferantenwechsel be- ginnt im Fall eines Lieferantenwechsels die Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Der Vertrag beginnt jedoch nicht, bevor der bisherige Stromliefe- rungsvertrag beendet ist.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet. Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar xxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxx.xx.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 1.1 Der Stromliefervertrag kommt vorbehaltlich einer positiven Bonitätsauskunft zu Stande, wenn der ausgefüllte und vom Kunden unterschriebene Auftrag zur Stromlieferung SWD zugeht. Sofern der Kunde den Auftrag bis zum 15. des Monats an SWD schickt (Datum des Poststempels), wird der Stromliefervertrag mit dem 1. des übernächsten Monats wirksam, sofern nichts anderes vereinbart ist. Entsprechendes gilt, wenn eine elektronische Bestellung des Kunden SWD zugeht.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Stadtwerke Gütersloh GmbH (im Folgenden als Stadtwerke bezeichnet) in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande.
Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.