Vertragsart. Beim VL-Vertrag handelt es sich um eine Anlage nach dem Vermögensbil- dungsgesetz, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer vermögenswirk- same Leistungen gemäß §§ 2, 3 Vermögensbildungsgesetz anlegt. Auf den VL-Vertrag können derzeit bis zu 400,00 Euro* pro Jahr vermögenswirksam angelegt werden. Der VL-Vertrag kann nur auf den Namen eines Arbeitnehmers eröffnet bzw. unter diesem geführt werden (Einzeldepot). Zusammen mit der Eröffnungsbestätigung für den VL-Vertrag erhält der Kunde einen „Auftrag an den Arbeitgeber“, den er ausgefüllt und unterschrieben an seinen Arbeitgeber weiterleiten muss.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Vertragsart. Beim VL-Vertrag handelt es sich um eine Anlage nach dem Vermögensbil- dungsgesetzVermögens- bildungsgesetz, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer vermögenswirk- same Leistungen gemäß §§ 2, 3 Vermögensbildungsgesetz anlegt. Auf den VL-Vertrag können derzeit bis zu 400,00 Euro* pro Jahr vermögenswirksam angelegt werden. Der VL-Vertrag kann nur auf den Namen eines Arbeitnehmers eröffnet bzw. unter diesem geführt werden (Einzeldepot). Zusammen mit der Eröffnungsbestätigung für den VL-Vertrag erhält der Kunde einen „Auftrag an den Arbeitgeber“, den er ausgefüllt und unterschrieben an seinen Arbeitgeber weiterleiten muss.
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Samples: Wertpapier Sparvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen