Vertragsauflösung. 1. Bei triftigen Gründen für die Befürchtung, dass der Auftraggeber nicht fähig oder gewillt ist bzw. sein wird, seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer zu erfüllen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsvergleich, Stilllegung, Geschäftsaufgabe oder der gänzlichen bzw. teilweisen Übereignung des Betriebs des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, für alle (fälligen und nicht-fälligen) vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers angemessene Sicherheiten zu verlangen und bis zu deren Bereitstellung die Vertragsumsetzung auszusetzen. Werden diese Sicherheiten nicht innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer festgelegten Frist bereitgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Der Auftragnehmer verfügt über diese Befugnisse neben seinen übrigen gesetzlichen Rechten, dem Vertrag und diesen Bedingungen. 2. Wenn der Auftraggeber die sich für ihn aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag oder aus einem hiermit im Zusammenhang stehenden Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen erfüllt, ist der Auftragnehmer gleichfalls berechtigt, die Vertragsumsetzung auszusetzen und/oder den Vertrag aufzulösen. 3. Bei Aussetzung nach Absatz 1 oder 2 ist der Auftragnehmer befugt, die zur Ausführung der von ihm entsprechend erworbenen, reservierten, bearbeiteten und hergestellten Rohstoffe, Materialien, Teile und andere Sachen auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers zu lagern. Bei Vertragsauflösung nach Absatz 1 oder Absatz 2 gilt der vorherige Satz entsprechend mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer anstelle einer Lagerung auch den Verkauf oder die Vernichtung auf Kosten des Auftraggebers wählen kann. Bei Aussetzung oder Vertragsauflösung nach Absatz 1 oder 2 hat der Auftragnehmer das Recht auf vollständigen Schadenersatz, ohne selbst zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.
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Vertragsauflösung. 1. Bei triftigen Gründen für die BefürchtungDer Käufer ist von Rechts wegen in Verzug, dass der Auftraggeber nicht fähig falls er:
a. eine sich aus dem Vertrag und/oder gewillt ist bzw. sein unseren Geschäftsbedingungen ergebende Verpflichtung verletzt;
b. gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, er einen Zahlungsaufschub beantragt oder ihm ein solcher gewährt wird, mit Bezug auf seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Person eine Schuldentilgungsregelung nach dem Auftragnehmer zu erfüllenWet schuldsanering natuurlijke personen (Gesetz zur Schuldenregulierung natürlicher Personen, sowie bei ZahlungsunfähigkeitWSNP) zur Anwendung gelangt oder eine solche beantragt wurde, Zahlungsvergleichdie Geschäftsführung seines Unternehmens oder die Weisungsbefugnis über sein Unternehmen überträgt, Stilllegung, Geschäftsaufgabe seine Rechtsfähigkeit verliert oder aufgelöst beziehungsweise liquidiert wird.
2. In der gänzlichen bzw. teilweisen Übereignung des Betriebs des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, für alle (fälligen und nicht-fälligen) vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers angemessene Sicherheiten zu verlangen und bis zu deren Bereitstellung die Vertragsumsetzung auszusetzen. Werden diese Sicherheiten nicht innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer festgelegten Frist bereitgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigtin Absatz 1 genannten Situation haben wir das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung auf außergerichtlichem Weg einseitig ganz oder teilweise aufzulösen. Der Auftragnehmer verfügt über diese Befugnisse neben seinen übrigen gesetzlichen Rechten, dem Vertrag ohne schadenersatzpflichtig zu sein und diesen Bedingungen.
2. Wenn ungeachtet der Auftraggeber die sich uns ansonsten zukommenden Rechte, darunter das Recht auf vollständige Entschädigung für ihn aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag oder aus einem hiermit im Zusammenhang stehenden Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen erfüllt, ist der Auftragnehmer gleichfalls berechtigt, die Vertragsumsetzung auszusetzen alle direkten und/oder den Vertrag aufzulösenindirekten Schäden, die uns entstanden sind, inbegriffen. Eine Vertragsauflösung im Sinne dieses Artikels erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.
3. Bei Aussetzung nach Absatz 1 oder 2 ist Hat der Auftragnehmer befugtKäufer zum Zeitpunkt der Auflösung gemäß diesem Artikel bereits eine Leistung/Leistungen im Rahmen der Vertragsausführung erhalten, stellen diese Leistungen und die damit zusammenhängende(n) Zahlungsverpflichtung(en) keinen Gegenstand der Annullierung dar. Beträge, die zur Ausführung wir im Zusammenhang mit im Rahmen der von ihm entsprechend erworbenenVertragsausführung bereits erbrachten Leistungen/Lieferungen vor der Auflösung fakturiert haben, reservierten, bearbeiteten stehen unter Berücksichtigung der Bestimmung im vorigen Satz weiterhin aus und hergestellten Rohstoffe, Materialien, Teile und andere Sachen auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers zu lagern. Bei Vertragsauflösung nach Absatz 1 oder Absatz 2 gilt werden zum Zeitpunkt der vorherige Satz entsprechend mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer anstelle einer Lagerung auch den Verkauf oder die Vernichtung auf Kosten des Auftraggebers wählen kann. Bei Aussetzung oder Vertragsauflösung nach Absatz 1 oder 2 hat der Auftragnehmer das Recht auf vollständigen Schadenersatz, ohne selbst zu Schadenersatz verpflichtet zu seinAuflösung sofort fällig.
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