Schadenersatzansprüche. Für Schadenersatzansprüche gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 7 (Haftungsbeschränkung).
Schadenersatzansprüche. 11.1 STRÄHLE+XXXX haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend "Schadenersatz") wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 11.
Schadenersatzansprüche. (1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Schadenersatzansprüche. 8.1 Soweit dem Kunden Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, die nicht durch die vorstehenden Vereinbarungen oder Ziffer 8.2 ausgeschlossen sind, verjähren diese in 12 Monaten.
Schadenersatzansprüche. 7.1 Wir haften für Xxxxxxxxxxxxx wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten nur
Schadenersatzansprüche. Für Schaden- und Aufwandersatzansprüche gilt Teil A Ziff. 9.
Schadenersatzansprüche. Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Art, insbesonde- re wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, Falschlieferung, Schlechtlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz und gro- be Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt auch für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Verkäufer ist in keinem Falle zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die bei Vertragsabschluss für ihn bei Anwen- dung handelsüblicher Sorgfalt nicht als Folge der Vertragsverletzung voraussehbar waren; dasselbe gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
Schadenersatzansprüche. Die in diesem Abschnitt geregelten gegenseitigen Rechte und Pflichten für den Fall der Auflösung des Vertrages lassen die Ansprüche des AG, Schadenersatz nach Punkt 13. zu begehren, unberührt.
Schadenersatzansprüche. Allfällige Schadenersatzansprüche der Vertragsparteien beschränken sich auf die in diesem Vertrag umschriebenen Rechte und Pflichten. Jede Haftung für Folgeschä- den ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche. 1. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schaden- ersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen.