Schadenersatzansprüche. (1) Schadenersatzanspruche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schadenersatzansprüche. Für Schadenersatzansprüche gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 7 (Haftungsbeschränkung).
Schadenersatzansprüche. 9.1 Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden jeder Art und entgangenen Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, sonstige wirtschaftliche Verlusten, und von Schäden aus Ansprüche Dritter gegen dem Käufer sind ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss zulässig ist, gilt dieser als vereinbart.
9.2 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
9.3 Der Käufer verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss zu Gunsten des Verkäufers auf allfällige Abnehmer zu überbinden. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Beschäftigten fortlaufend und nachweislich über alle Informationen und Anweisungen, die der Verkäufer mit seinen Waren mitliefert, wie auch über gesetzliche Vorschriften in Kenntnis zu setzen.
9.4 Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Unternehmers für Schäden des Nettofakturenbetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt.
9.5 Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem Entgegenstehen, ist eine Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen vergleichbaren Normen, unabhängig, welcher Rechtsordnung sie entspringen, ausgeschlossen.
9.6 Im Fall, dass die digitale Werbefläche ausfällt bzw. aus irgendeinem anderen Grund die Werbung des Kunden nicht wie vereinbart präsentiert werden kann, so hat der Kunde keinen Anspruch auf allfällige Schadensersatz- oder sonstige Forderungen. Das gleiche gilt für die statischen Werbeflächen, sollten diese z.B. von Dritten beschädigt bzw. verunreinigt werden, so dass diese nicht mehr benützt werden wollen oder können. Der Kunde muss sich hierzu um eine eigene Versicherung kümmern bzw. die neu anfallenden Herstellungskosten tragen. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer der Ausstrahlung geltend gemacht werden. Höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Stürme-, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden ROPA Digital Displays OG von jeder Haftung. Der Kunde kann hie...
Schadenersatzansprüche. 1. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Be- stellers- gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche aus unerlaubter Handlung oder auf Ersatz von Mängel- oder Män- gelfolgeschäden, wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder auf entgangenen Gewinn - wird ausge- schlossen. Dies gilt nicht, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verlet- zung von Leben, Körper und Gesundheit zu Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Im Falle der Verletzung wesent- licher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit zurück zu führen sind oder bei der es sich um eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Be- schaffenheitsgarantie handelt, ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2. Bei Konstruktionen oder Fertigung nach zwingenden Vorga- ben des Bestellers hat uns dieser von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Patentrechten oder dergl. freizustellen.
3. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der entsprechenden Ansprüche, die uns ge- gen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, sofern sich aus dem Produkthaftungsgesetz keine weitergehende Haftung aus dem Gesichtspunkt der Herstellerhaftung ergibt.
4. Über Unfälle bei Verwendung der von uns gelieferten Waren, hat uns der Besteller unverzüglich zu unterrichten. Er hat – soweit dies möglich ist – die betreffende Ware aufzubewahren oder von seinem Abnehmer zurückzufordern und uns auf Ver- langen zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Besteller schuldhaft diese Verpflichtung, so hat er die ihm entstandenen Schäden allein zu tragen und uns ent- standene Nachteile zu ersetzen.
Schadenersatzansprüche. 11.1 STRÄHLE+XXXX haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend "Schadenersatz") wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schadenersatzansprüche. Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Art, insbesonde- re wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, Falschlieferung, Schlechtlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz und gro- be Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt auch für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Verkäufer ist in keinem Falle zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die bei Vertragsabschluss für ihn bei Anwen- dung handelsüblicher Sorgfalt nicht als Folge der Vertragsverletzung voraussehbar waren; dasselbe gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
Schadenersatzansprüche. 7.1 Wir haften für Xxxxxxxxxxxxx wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten nur
(i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
(ii) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung
(iii) im Falle des Verzugs bei rechtsverbindlich vereinbarter Lieferfrist
(iv) soweit besondere Herstellergarantien dies vorsehen
(v) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produkthaftpflicht)
7.2 Der Schadenersatz gemäss Ziffer 7.1 hiervor, ist auf den direkten unmittelbaren Schaden begrenzt; jede Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbe- dungen.
7.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffer 7.1 und 7.2 gelten auch im Falle eines Verschuldens eines Mitarbeiters, Vertreters oder ver- bundenen Unternehmens von Bosch bei der Erfüllung der Verpflich- tungen von Bosch und für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen von Bosch.
Schadenersatzansprüche. Für Schaden- und Aufwandersatzansprüche gilt Teil A Ziff. 9.
Schadenersatzansprüche. Die in diesem Abschnitt geregelten gegenseitigen Rechte und Pflichten für den Fall der Auflösung des Vertrages lassen die Ansprüche des AG, Schadenersatz nach Punkt 13. zu begehren, unberührt.
Schadenersatzansprüche. Allfällige Schadenersatzansprüche der Vertragsparteien beschränken sich auf die in diesem Vertrag umschriebenen Rechte und Pflichten. Jede Haftung für Folgeschä- den ist ausgeschlossen.