Common use of Vertragsbeginn und Vertragsdauer Clause in Contracts

Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 3.1. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2024 00:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 24:00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 3.2. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt wer- den. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, − wenn ein Vertragspartner länger als 14 Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von seinen vertraglichen Verpflichtun- gen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder − wenn der andere Vertragspartner die Erfüllung seiner Vertragspflichten in nicht un- wesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder − wenn Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den anderen Ver- tragspartner vorliegen oder der andere Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt sowie wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren ge- gen das gesamte Vermögen des anderen Vertragspartners oder eines wesentlichen Teils seines Vermögens eingeleitet wurde. − Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor, wenn der VNB mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mittei- lung nachkommt. 3.3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren ange- messenen Endtermin bestimmen. Von dem Vertragspartner, der den Kündigungsgrund ge- liefert hat, kann der andere Vertragspartner Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens verlangen.

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Samples: Liefervertrag, Liefervertrag, Liefervertrag

Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 3.1. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2024 01.01.2021 00:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 31.12.2021 24:00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 3.2. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt wer- den. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, − wenn ein Vertragspartner länger als 14 Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von seinen vertraglichen Verpflichtun- gen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder − wenn der andere Vertragspartner die Erfüllung seiner Vertragspflichten in nicht un- wesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder − wenn Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den anderen Ver- tragspartner vorliegen oder der andere Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt sowie wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren ge- gen das gesamte Vermögen des anderen Vertragspartners oder eines wesentlichen Teils seines Vermögens eingeleitet wurde. − Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor, wenn der VNB mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mittei- lung nachkommt. 3.3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren ange- messenen an- gemessenen Endtermin bestimmen. Von dem Vertragspartner, der den Kündigungsgrund ge- liefert geliefert hat, kann der andere Vertragspartner Ersatz des durch die Kündigung entstandenen entstande- nen Schadens verlangen.

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Samples: Liefervertrag, Liefervertrag

Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 3.1. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2024 01.01.2010 00:00 Uhr in In Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 31.12.2010 24:00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 3.2. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt wer- denge- kündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, - wenn ein Vertragspartner länger als 14 Tage in Folge oder länger als dreißig Tage Ta- ge innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von seinen vertraglichen Verpflichtun- gen Ver- pflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder - wenn der andere Vertragspartner die Erfüllung seiner Vertragspflichten in nicht un- wesentlicher unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt aus- setzt oder dies ankündigt, oder - wenn Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den anderen Ver- tragspartner vorliegen oder der andere Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung Eröff- nung des Insolvenzverfahrens stellt sowie wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren ge- gen Zwangsvollstreckungsverfah- ren gegen das gesamte Vermögen des anderen Vertragspartners oder eines wesentlichen we- sentlichen Teils seines Vermögens eingeleitet wurde. Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor, wenn der VNB mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mittei- lung nachkommt. 3.3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten Vertrags- pflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren ange- messenen angemessenen Endtermin bestimmen. Von dem Vertragspartner, der den Kündigungsgrund ge- liefert geliefert hat, kann der andere Vertragspartner Ver- tragspartner Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens verlangen.

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Samples: Liefervertrag

Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 3.1. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2024 01.01.2020 00:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 31.12.2020 24:00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 3.2. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt wer- den. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, − wenn ein Vertragspartner länger als 14 Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von seinen vertraglichen Verpflichtun- gen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder − wenn der andere Vertragspartner die Erfüllung seiner Vertragspflichten in nicht un- wesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder − wenn Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den anderen Ver- tragspartner vorliegen oder der andere Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt sowie wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren ge- gen das gesamte Vermögen des anderen Vertragspartners oder eines wesentlichen Teils seines Vermögens eingeleitet wurde. − Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor, wenn der VNB mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mittei- lung nachkommt. 3.3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren ange- messenen an- gemessenen Endtermin bestimmen. Von dem Vertragspartner, der den Kündigungsgrund ge- liefert geliefert hat, kann der andere Vertragspartner Ersatz des durch die Kündigung entstandenen entstande- nen Schadens verlangen.

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Samples: Liefervertrag