Vertragsbeginn und Vertragsdauer Musterklauseln

Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 11.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung hat die Servicevereinbarung eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten ab dem Datum der Freischaltung durch die Bank („Mindestlaufzeit“). Die Laufzeit verlängert sich automatisch (jeweils „Verlängerungszeitraum“) zum Ende der Mindestlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums um ein Jahr, wenn die Servicevereinbarung nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 3.1. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2024 00:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 24:00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 4.1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 31.12.2021, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2021.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 4.1 Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem der Bieter ein gültiges Angebot abgegeben hat und ihm nach Bewertung aller vorliegenden Angebote der Zuschlag für sein Angebot erteilt wurde und endet am 31.12.2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. Die Verpflichtungen gemäss diesem Vertrag entstehen mit der Bestätigung des Vertragsabschlusses durch swiss made software GmbH und gelten jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigung kann beidseitig jeweils auf das Ende des Kalenderjahres erfolgen, ansonsten sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Sollten die Rahmenbedingungen unter dem Jahr nicht mehr erfüllt werden, muss die Lizenznehmerin dies swiss made software unverzüglich melden und das Logo entfernen. Der Jahresbeitrag wird weder ganz noch teilweise zurückgezahlt. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei die ihr obliegenden Vertragspflichten verletzt und unter Ansetzung einer Frist von 30 Tagen vergeblich aufgefordert worden ist, die Vertragsverletzung einzustellen. Die Lizenzgeberin ist zudem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Lizenznehmerin die Rechte am Logo angreift oder Dritte bei einem Angriff auf das Logo unterstützt.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. Die Vertragsdauer für den Treue- oder den Ökostrom beträgt 12 Monate. Die Vertragsdauer des Treue-Strom-24 beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag tritt jeweils zum nächsten Monatsersten bzw. zum nächstmöglichen vom bisherigen Lieferanten bestätigten Termin in Kraft. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag jederzeit mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats, jedoch frühestens zum Datum des Auszuges, schriftlich zu kündigen.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 8.1. Für die WGFM ist der Vertrag ab Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung an den Auftraggeber verbindlich.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 11.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung hat die Servicevereinbarung eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten ab dem Datum der Freischaltung durch die VR Payment („Mindestlaufzeit“). Die Laufzeit verlängert sich automatisch (jeweils „Verlängerungszeitraum“) zum Ende der Mindestlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums um ein Jahr, wenn die Servicevereinbarung nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindest- laufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 4.1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 31.12.2015, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2015 und endet am 31.12.2015.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. In Dauerschuldverhältnisse kann an Stelle des bisherigen Auftraggebers ein Dritter eintreten. Der Eintritt wird mit der schriftlichen Zustimmung von xxxxxxxx.xx GmbH wirksam. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzforderungen, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Auftraggeber auch der neue Auftraggeber als Gesamtschuldner. Der neue Auftraggeber hat xxxxxxxx.xx GmbH hinsichtlich allfälliger, aus Anlass des Eintrittes erhobener Schadenersatzansprüche des bisherigen Auftraggebers oder dessen Rechtsnachfolgers schadlos zu halten. Auf Wunsch des Eintrittswerbers gibt xxxxxxxx.xx GmbH bestehende Rückstände bekannt. Beim Eintritt des neuen Auftraggebers bestehende Guthaben des bisherigen Auftraggebers können von xxxxxxxx.xx GmbH mit schuldbefreiender Wirkung auch an den neuen Auftraggeber ausbezahlt werden. Übernimmt ein Dritter ein von xxxxxxxx.xx GmbH geliefertes System, ohne daß ihn hierzu xxxxxxxx.xx GmbH eine Einverständniserklärung ihrerseits abgegeben hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche.