Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 4.1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019. 4.2 Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. 4.3 Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten insbesondere vor, wenn die Stadtwerke Ansbach GmbH unberechtigt mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mitteilung nachkommt. 4.4 Ein wichtiger Grund für die Stadtwerke Ansbach GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Lieferant seiner Lieferpflicht unberechtigt nicht nachkommt und die Lieferung auch nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mitteilung wieder aufnimmt. 4.5 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren angemessenen Endtermin bestimmen. Von dem Vertragspartner, der den Kündigungsgrund schuldhaft verursacht hat, kann der andere Vertragspartner Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens verlangen.
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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Elektrischer Energie Zur Deckung Von Netzverlusten, Vertrag Über Die Lieferung Elektrischer Energie Zur Deckung Von Netzverlusten
Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 4.1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 31.12.201931.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2019 01.01.2024 und endet am 31.12.201931.12.2024.
4.2 Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
4.3 Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten insbesondere vor, wenn die Stadtwerke Ansbach GmbH EVL unberechtigt mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner ihrer Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mitteilung nachkommt.
4.4 Ein wichtiger Grund für die Stadtwerke Ansbach GmbH EVL liegt insbesondere vor, wenn der Lieferant seiner Lieferpflicht unberechtigt nicht nachkommt und die Lieferung auch nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mitteilung wieder aufnimmt.
4.5 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren angemessenen Endtermin bestimmen. Von dem Vertragspartner, der den Kündigungsgrund schuldhaft verursacht hat, kann der andere Vertragspartner Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens verlangen.
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Vertragsbeginn und Vertragsdauer. 4.1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 31.12.201931.12.2021, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2019 01.01.2021 und endet am 31.12.201931.12.2021.
4.2 Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
4.3 Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten insbesondere vor, wenn die Stadtwerke Ansbach GmbH unberechtigt mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mitteilung nachkommt.
4.4 Ein wichtiger Grund für die Stadtwerke Ansbach GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Lieferant seiner Lieferpflicht unberechtigt nicht nachkommt und die Lieferung auch nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der schriftlichen Mitteilung wieder aufnimmt.
4.5 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren angemessenen Endtermin bestimmen. Von dem Vertragspartner, der den Kündigungsgrund schuldhaft verursacht hat, kann der andere Vertragspartner Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens verlangen.
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