Common use of Vertragsbeginn Clause in Contracts

Vertragsbeginn. 1. Die Kunden können sich je nach Leistungsart online anmelden oder von AUXILIUM ein Angebot anfordern. Bei der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - erhält der Kunde per E‐Mail eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist. 2. Der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform zusendet, wenn AUXILIUM mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie das Datum des Beginns der Leistungserbringung. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichen. 3. Erfolgt die Bestellung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass XXXXXXXX sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass AUXILIUM diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet AUXILIUM Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. 5. AUXILIUM ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐, Gesellschafts-, Gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise. 6. AUXILIUM ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 7. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Doppelten des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten Konto wird nicht geschuldet. AUXILIUM ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet. 8. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber AUXILIUM als Gesamtschuldner.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbeginn. 1. Die Kunden können Der Kunde kann sich je nach Leistungsart online anmelden oder von AUXILIUM TELiAS ein Angebot anfordern. Bei der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - Der Kunde erhält der Kunde per E‐Mail eine BestätigungBestäti‐ gung, dass die Bestellung eingegangen ist. 2. Der Vertrag zwischen AUXILIUM TELiAS und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM TELiAS dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform Vertragsbestätigung zusendet, wenn AUXILIUM TELiAS mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM TELiAS die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung Vertragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-NrVertrags‐Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie – im Falle einer bereits er‐ folgten Aktivierung des Vertrages – das Datum des Beginns der LeistungserbringungLeistungs‐ erbringung. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichenErfolgt die Aktivierung nach Zugang der Vertragsbestätigung, wird der Kunde von TELiAS über die erfolgte Aktivierung per E‐Mail infor‐ miert. 3. Erfolgt die Bestellung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass XXXXXXXX TELiAS sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Vertrags‐ schluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstandenein‐ verstanden, dass AUXILIUM TELiAS diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, ZwangsvollstreckungZwangsvoll‐ streckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt er‐ hebt oder verwendet AUXILIUM TELiAS Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung Berech‐ nung unter anderem Adressdaten Anschriftendaten einfließen. 54. AUXILIUM TELiAS ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet verpflich‐ tet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM TELiAS kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐handels‐, Gesellschafts-gesellschafts‐, Gewerbe‐ gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen Unter‐ lagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM TELiAS berechtigt, die Aktivierung Akti‐ vierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechenun‐ terbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise. 65. AUXILIUM TELiAS ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM TELiAS einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 76. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, TELiAS kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen ange‐ messenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Doppelten Dreifachen des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird min‐ nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten geson‐ derten Konto wird nicht geschuldet. AUXILIUM TELiAS ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung Sicher‐ heitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages Ver‐ trages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet. 87. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber AUXILIUM TELiAS als GesamtschuldnerGesamt‐ schuldner.

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