Angebot und Abschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in textlicher Form als verbindlich bezeichnet haben. Annahmeerklärungen des Bestellers werden, sofern sie als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren sind, erst durch unsere textliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Annahme der Bestellungen des Bestellers werden wir ab Eingang der Bestellung innerhalb von 5 Tagen anstreben.
2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Angebot und Abschluss. Offer and conclusion
Angebot und Abschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen wer- den erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Die in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und technischen Daten sind unverbindlich. Sie werden erst rechtsgültiger Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbind- lich bezeichnet sind. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass alle von uns zur Leistung angebotenen Waren auch tatsächlich und zu den vorgesehenen Preisen lieferbar sind.
3. Mengenangaben im Angebot und beigefügte Zeichnungen gelten nur annähernd, wenn sie nicht durch uns ausdrücklich als bindend anerkannt werden. An allen Angebots- und tech nischen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der angebotenen Objekte verwandt werden.
4. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung. III.Versand, Gefahrenübergang, Teillieferung:
1. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Xxxx überlassen. Wurde eine Verpackung vereinbart, erfolgt diese in handels- üblicher Weise gegen Aufpreis.
2. Die Lieferung erfolgt unversichert ab unserem Werk oder Lager auf Gefahr des Bestellers. Der Auftraggeber hat von uns angelieferte Objekte bis zur Montage in Gewahrsam zu neh- men und sachgemäß zu lagern. Ebenso sind von ihm das nach Beendigung der Montage auf der Baustelle verbleibende Gerät, Material und Werkzeug bis zum Abtransport in diebessicherem Gewahrsam zu halten.
3. Teillieferungen sind zulässig; jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
4. Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig, es sei denn, die Abweichungen von Mengen oder Gewicht überschreiten den handelsüblichen Umfang.
5. Für jede Art von Montage gelten folgende Bedingungen:
a) Maurer- und Stemmarbeiten, das Vergießen von Stutzen und Ankern, Vorarbeiten und besondere Einrichtungen.
b) Herstellung eines Anschlusses für elektrischen Strom in unmittelbarer Nähe der Baustelle (Anschlusswert mindestens 15 KW - 220/380 Volt) sowie für uns kostenlose Lieferung des Stroms während der Dauer der Montage.
c) Zuverfügungstellung geeigneter und genügender Lagerplätze sowie Zufahrtsmöglich- keiten zur Baustelle. Einfahrt und Baustelle müssen für einen entsprechend schweren Lastzug bzw. Baukran befahrbar sein. Vor Begin...
Angebot und Abschluss. 2.01 Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Wir sind berechtigt Vertragsangebote unserer Kunden binnen zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Aufträge werden für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein und unsere Warenrechnung.
2.02 Soweit unsere Verkaufsangestellten oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets einer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt nicht für mündliche Erklärungen der Geschäftsleitung oder solcher Personen, die von uns unbeschränkt bevollmächtigt sind.
2.03 Für unsere kaufmännischen Kunden gilt ferner folgendes: Zusätzliche Bedingungen, auch technischer Art, ergeben sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, Preislisten, insbesondere auch betreffend Maße und deren Berechnung, Glasdicken, Preisermittlung, Kisten- oder Packungsinhalt, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld u. a. m.. Soweit darin nichts enthalten ist und auch keine Sondervereinbarungen getroffen sind, gelten die handelsüblichen Gepflogenheiten.
2.04 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen/Leistungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Besteller nach dessen Xxxx Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
2.05 Wünsche des Bestellers zur nachträglichen Änderung oder Stornierung des Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur so lange berücksichtigt werden, wie mit der Herstellung oder dem Zuschnitt noch nicht begonnen wurde.
Angebot und Abschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Beauftragung durch den Kunden ist gem. § 145 BGB als verbindlicher Antrag zum Vertragsabschluss zu qualifizieren. TRIOPTICS ist berechtigt, den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Erfolgt innerhalb der Annahmefrist keine Reaktion durch TRIOPTICS, so kann das Schweigen nicht als Annahme gewertet werden. Die Annahme eines Antrags ist nur wirksam, wenn sie von einem durch TRIOPTICS bevollmächtigten Vertreter erklärt wurde. Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Einmal abgegebene Anträge des Kunden zum Vertragsabschluss sind unwiderruflich und unkündbar, es sei denn, uns geht vor dem Zugang des Angebots oder gleichzeitig ein Widerruf zu.
2.2 Unsere Preise gelten ab Werk Wedel inklusive handelsüblicher für die Luftfracht geeigneter Verpackung, ausschließlich Versicherung und sämtlicher Versandspesen, Abgaben, Zölle, Steuern und Gebühren, zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Angebot und Abschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unsere Lieferung/Leistung verbindlich.
2.2. Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und unserem Vertragspartner sind bei Vertragsabschluss schriftlich niederzulegen. Bei oder nach Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen zwischen unseren Mitarbeitern oder Vertretern und unserem Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die Vertretungsmacht unserer Mitarbeiter und Vertreter ist insoweit beschränkt.
Angebot und Abschluss. Die in unseren Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn dieser schriftlich durch eine Auftragsbestätigung der Ellab GmbH bestätigt wurde. Mündlich und telefonisch getroffene Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, usw. sind nur annähernd maßgebend. Wir sind berechtigt, nach unserer Xxxx vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen (z. B. auch das Ausliefern von Reports bis zur Bezahlung zurückstellen) zu verlangen, wenn in der Person bzw. bei juristischen Personen im Gesellschafterbestand des Vertragspartners wesentliche Änderungen eintreten oder die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infolge nachträglich bekannt gewordener Umstände zweifelhaft erscheint.
Angebot und Abschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen.
2. An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher - auch in elektronischer Form behalten wir uns die Eigentums und Urheberrechte vor. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
3. Bei Bestellung auf Abruf sind wir nicht verpflichtet, Vorrat zu halten. Es muss uns eine angemessene Frist gewährt werden. Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach ihrer Bestätigung abgenommen werden. Anderenfalls steht uns das Recht zu, hinsichtlich der noch zu erbringenden Leistung den Vertrag zu kündigen.
Angebot und Abschluss. 2.1 Auskünfte über Preise und Lieferungsmöglichkeiten sind unverbindlich. Mündliche, telefonische und durch Mitarbeiter getroffene Absprachen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch IT-SCHNITTSTELLE - Xxxxx Xxxxxxx schriftlich bestätigt worden sind.
Angebot und Abschluss. 1.1. Wir liefern ausschließlich zu unseren nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen oder Absprachen, insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der uns angetragene Kaufvertrag kommt erst durch Unterzeichnung durch uns zustande. Der Käufer verzichtet auf den Zugang unserer Annahmeerklärung.
1.3. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Diese Änderungen gelten jedoch nicht für bereits abgeschlossene Verträge.