Angebot und Abschluss Musterklauseln

Angebot und Abschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in textlicher Form als verbindlich bezeichnet haben. Annahmeerklärungen des Bestellers werden, sofern sie als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren sind, erst durch unsere textliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Annahme der Bestellungen des Bestellers werden wir ab Eingang der Bestellung innerhalb von 5 Tagen anstreben. 2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Angebot und Abschluss. 2.1. Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für PRISM Events unverbindlich. 2.2. Die Weitergabe von Angeboten von PRISM Events an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von PRISM Events erlaubt. 2.3. Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. 2.4. Alle Kalkulationen unterliegen den im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Abweichungen von einer Mindestteilnehmerzahl erfordern eine neue Kalkulation und berechtigen PRISM Events zur Anpassung des Budgets auf die tatsächliche Teilnehmerzahl. Erhebliche Budgetabweichungen, die aufgrund von Mehr- oder Minderbeteiligungen entstehen, sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von PRISM Events mitzuteilen, wenn der Zeitraum zischen Feststellung der Teilnehmerdifferenz und Veranstaltungsbeginn eine Überarbeitung des Budgets nach billigem Ermessen zulässt. Diese Überarbeitung kann andererseits auch im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, sofern kurzfristig die geplante Teilnehmerzahl von der zu Veranstaltungsbeginn feststehenden Teilnehmerzahl abweicht. 2.5. Für die Konzeption von Veranstaltungsprogrammen oder sonstigen Leistungen, die im Rahmen einer Ausschreibung von PRISM Events auf schriftliche Aufforderung vom Kunden hin angefertigt werden, berechnet PRISM Events ein Honorar von 2% des vorgegebenen Budgets, mindestens jedoch EUR 250,00. Ist ein Budget nicht vorgegeben, gilt der angebotene Auftragswert als Bezugsgröße. Das Konzeptionshonorar ist fällig bei Mitteilung der Absage, es entfällt bei Auftragserteilung. 2.6. Xxxxxxxxxxxx und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten. 2.7. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als rechtskräftig, wenn PRISM Events die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. PRISM Events ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
Angebot und Abschluss. Offer and conclusion
Angebot und Abschluss. 2.01 Angebote sind stets freibleibend; Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. 2.02 Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Erklärungen von Personen, die zu unserer Vertretung unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. 2.03 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch solche über Leistung und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte gelten nur dann als Eigenschaftszusicherung, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. 2.04 Stellen wir dem Besteller Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster. 2.05 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor. Sie dürfen nur für die angegebenen Zwecke verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 2.06 Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 2.07 Wir behalten uns vor, bei Auftrags-Stornierungen das bereits verarbeitete Rohmaterial bzw. Anschaffungen, die speziell für diesen Auftrag vorgenommen wurden, in Rechnung zu stellen.
Angebot und Abschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unsere Lieferung/Leistung verbindlich. 2.2. Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und unserem Vertragspartner sind bei Vertragsabschluss schriftlich niederzulegen. Bei oder nach Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen zwischen unseren Mitarbeitern oder Vertretern und unserem Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die Vertretungsmacht unserer Mitarbeiter und Vertreter ist insoweit beschränkt.
Angebot und Abschluss. 2.1 Die Angebote von TRIOPTICS sind freibleibend. Die Beauftragung durch den Kunden ist gem. § 145 BGB als verbindlicher Antrag zum Vertragsabschluss zu qualifizieren. TRIOPTICS ist berechtigt, den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Erfolgt innerhalb der Annahmefrist keine Reaktion durch TRIOPTICS, so kann das Schweigen nicht als Annahme gewertet werden. Die Annahme eines Antrags ist nur wirksam, wenn sie von ei- nem durch TRIOPTICS bevollmächtigten Vertreter erklärt wurde. Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie von TRIOPTICS schriftlich bestätigt sind. Einmal abgegebene Anträge des Kunden zum Vertragsabschluss sind unwiderruflich, es sei denn, TRIOPTICS geht vor dem Zugang des Angebots oder gleichzeitig ein Widerruf zu. 2.2 Die Preise gelten – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde - ab Werk Wedel inklusive handelsüblicher für die Luftfracht geeigneter Verpackung, ausschließlich Versicherung und sämtlicher Versandspesen, Abgaben, Zölle, Steuern und Gebühren, zuzüglich etwaig anfal- lender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Angebot und Abschluss. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen aller Art, die mündlich oder telefonisch vereinbart sind, werden erst mit schriftlicher Bestätigung bindend. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht oder zur Selbstanfertigung der einzelnen Teile gebraucht werden. Verstöße verpflichten zum Schadenersatz, mindestens in Höhe unseres gesamten Arbeitsaufwandes.
Angebot und Abschluss. 1. Angebote erfolgen stets freibleibend. 2. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Soweit Angestellte oder Vertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese auch stets der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Angebot und Abschluss. Angebot und Angaben über Preis und Lieferfristen sind freibleibend. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Leistungsangaben sind nur annähernd und unverbindlich. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen seit dessen Eingang gebunden. Er gilt als angenommen, wenn er nicht vom Verkäufer . innerhalb dieser Frist schriftlich abgelehnt wird. Rechtsverbindlich für den Käufer und Verkäufer und maßgeblich für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers, oder, wo solche nicht gegeben ist, die in seinen Händen befindlichen, vom Käufer oder seinem Bevollmächtigten eigenhändig unterzeichneten Schriftstücke. Wird ein Kauf durch mehrere Personen gemeinsam getätigt, so haften diese als Gesamtschuldner. Bei telefonisch oder telegrafisch durchgegebenen Aufträgen trägt der Käufer allein die Gefahr und Kosten einer etwa hierdurch entstehenden falschen Verfügung. Der Verkäufer behält sich vor, vom Vertrage zurückzutreten, wenn er nach Vertragsabschluss über den Käufer Auskünfte erhält, die seine Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit infrage stellen.
Angebot und Abschluss. 1. Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von konzeptwerkhannover getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.