Vertragsbestandteile und Vertragsschluss Musterklauseln

Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. (1) Der konkrete Vertrag über die beauftragte Leistung kommt durch eine schriftliche Einzelbestellung oder Abrufbestellung von Encory und die entsprechende Annahme des Auftragnehmers zustande. Es wird klargestellt, dass auch jede Handlung, die zur Erfüllung einer Einzel- oder Abrufbestellung durch den Auftragnehmer vorgenommen wird, die Annahme dieser Bestellung darstellt. Dies gilt ebenso für das Zustandekommen eines Rahmenvertrages durch entsprechende Annahme einer Rahmenbestellung. In einem solchen Rahmenvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber Encory dazu, im Falle eines Abrufes durch Encory die beauftragte Leistung zu den im Rahmenvertrag festgelegten Konditionen zu erbringen. Eine Abrufbestellung bezieht sich auf den Rahmenvertrag. Die Einzelbestellung, Rahmenbestellung und Abrufbestellung werden nachfolgend jeweils als „Encory Bestellung“ bezeichnet.
Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. 2.1 Der konkrete Vertrag über die Beschaffung der indirekten Umfänge kommt durch eine schriftliche Bestellung („BMW Bestellung“) oder einen Lieferabruf von BMW und die entsprechende Annahme des Auftragnehmers zustande. Lieferabruf bezeichnet eine Erklärung von BMW an den Auftragnehmer, in welcher die Menge der zu liefernden indirekten Umfänge, der Ort, das Datum und ggf. die Uhrzeit der Lieferung angegeben ist. Ent- sprechendes gilt für Auftragsänderungen und -ergänzungen.
Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. 2.1. Der konkrete Vertrag über die beauftragte Leistung kommt durch eine schriftliche Einzelbestellung des Vertragspart ners und die entsprechende Annahme durch die IS4IT zustande.
Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. Der Vertrag besteht aus • Bestellung bzw. Bestelländerung von ATN, • schriftlicher Bestätigung der Bestellung bzw. Bestelländerung des Lieferanten, • endgültigem und durch Lieferanten unterschriebenem Verhandlungsprotokoll, • endgültigen und unterschriebenen ATN-Spezifikationen, • endgültigem und vereinbartem Lieferantenangebot und • diesen AEB. Diese Vertragsbestandteile sind verbindlich und ersetzen jegliche anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die vor der Bestellauslösung getroffen wurden. Abweichungen von diesen Bestandteilen gelten nur, wenn Änderungen auf der Bestellung und/oder im offiziellen Verhandlungsprotokoll schriftlich vermerkt sind. Ein Vertrag wird geschlossen, wenn ATN eine Bestellung an den Lieferanten übermittelt und der Lieferant diese Bestellung innerhalb von 14 Kalendertage nach Übermittlungsdatum schriftlich bestätigt. Als Bestellung sind grundsätzlich eine „schriftliche Bestellung, Bestelländerung und Rahmenbestellung“ zu verstehen. Ausschließliche Vertragsgrundlage ist die Bestellung von ATN. Maßgeblich ist ausschließlich die Fassung in deutscher oder englischer Sprache. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sonstige Abreden bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Mitteilung und Bestätigung, unter Verwendung eines Änderungsprotokolls und der nachfolgenden Aufnahme in das Vertragswerk. ATN hat das Recht, eine Bestellung zu widerrufen, sofern der Lieferant nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Übermittlungsdatum von ATN eine bestätigte Zweitschrift der Bestellung bzw. eine separate Auftragsbestätigung nachweislich an ATN übermittelt hat. Ein solcher Bestellungswiderruf erfolgt ausschließlich zu Lasten des Lieferanten und ohne Kosten für ATN. ATN hat das Recht zur Auditierung des Lieferantenvertrages und des Lieferanten. Dieses Auditierunsgrecht umfasst neben allen kommerziellen und technischen auch IT-Aspekte sowie die in Bezug auf die Automobilindutrie geltenden Informationssicherheits- Anforderungen des VDA. 1 abrufbar unter: xxxxx://xxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxxxxx/