Vertragsbestandteile und Vertragsschluss Musterklauseln

Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. (1) Der konkrete Vertrag über die beauftragte Leistung kommt durch eine schriftliche Einzelbestellung oder Abrufbestellung von Encory und die entsprechende Annahme des Auftragnehmers zustande. Es wird klargestellt, dass auch jede Handlung, die zur Erfüllung einer Einzel- oder Abrufbestellung durch den Auftragnehmer vorgenommen wird, die Annahme dieser Bestellung darstellt. Dies gilt ebenso für das Zustandekommen eines Rahmenvertrages durch entsprechende Annahme einer Rahmenbestellung. In einem solchen Rahmenvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber Encory dazu, im Falle eines Abrufes durch Encory die beauftragte Leistung zu den im Rahmenvertrag festgelegten Konditionen zu erbringen. Eine Abrufbestellung bezieht sich auf den Rahmenvertrag. Die Einzelbestellung, Rahmenbestellung und Abrufbestellung werden nachfolgend jeweils als „Encory Bestellung“ bezeichnet. 1. Scope and supplier data (1) These GTC shall apply to the procurement of goods and works or services (including software and Data) by Encory, which are neither production material nor motor vehicle parts. (2) The Contractor shall notify Encory completely and without undue delay of name changes, changes in legal form as well as changes which are material to the business relationship between Encory and the Contractor and which pertain to the Contractor’s participation, shareholder- or ownership structure; the Contractor shall inform Encory of the aforementioned changes via the responsible purchase specialist department(s). A material change for the business relationship exists upon transfer of all or essentially all assets of the Contractor, a merger or split of the Contractor with or to another legal entity, the conclusion of a control or profit transfer agreement by the Contractor as the controlled company, and the acquisition of at least 50 percent of the voting rights to the Contractor’s company by one or more purchasers acting jointly in one or more trans- actions. For listed Contractors the foregoing already applies to an acquisition of at least 30 percent of the voting rights. 2. Integral parts of the contract and contract conclusion (1) The specific contract for the contracted scope shall be concluded by a written individual purchase order or a call-off purchase order (Abrufbestellung) by Encory and the corresponding acceptance by the Contractor. For the avoidance of doubt, any action taken by the Contractor in order to fulfill an individual purchase order or a call-off purchase ord...
Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. 2.1. Der konkrete Vertrag über die beauftragte Leistung kommt durch eine schriftliche Einzelbestellung des Vertragspart ners und die entsprechende Annahme durch die IS4IT zustande. 2.2. Im Falle eines Konflikts zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge: a) Vergabe- / Verhandlungsprotokoll / Einzelvertrag (falls vorhanden) b) Leistungsbeschreibung im finalen Angebot der IS4IT und Ausschreibungsunterlagen des Vertragspartners inkl. aller Anhänge und Dokumente, auf die verwiesen wird c) Rahmenvertrag zwischen der IS4IT und dem Vertragspartner (falls vorhanden) d) die vorliegenden AGB Weicht auf Rangstufe b) die Leistungsbeschreibung im finalen Angebot der IS4IT von den Ausschreibungsunterlagen des Vertragspartners inkl. aller Anhänge und Verweisungen ab, werden diese Abweichungen nur dann nicht Vertragsbestandteil, wenn diesen Abweichungen im Verhandlungsprotokoll oder im Auftrag des Vertragspartners ausdrücklich widersprochen wird. 2.3. Beauftragt der Vertragspartner abweichend vom Angebot der IS4IT, gelten diese Abweichungen nur, wenn und soweit die IS4IT diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 2.4. Die Vertragsbedingungen eines Hauptauftrags gelten sinngemäß auch für etwaige Zusatz- bzw. Änderungsaufträge, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde.
Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. Der Vertrag besteht aus • Bestellung bzw. Bestelländerung von ATN, • schriftlicher Bestätigung der Bestellung bzw. Bestelländerung des Lieferanten, • endgültigem und durch Lieferanten unterschriebenem Verhandlungsprotokoll, • endgültigen und unterschriebenen ATN-Spezifikationen, • endgültigem und vereinbartem Lieferantenangebot und • diesen AEB. Diese Vertragsbestandteile sind verbindlich und ersetzen jegliche anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die vor der Bestellauslösung getroffen wurden. Abweichungen von diesen Bestandteilen gelten nur, wenn Änderungen auf der Bestellung und/oder im offiziellen Verhandlungsprotokoll schriftlich vermerkt sind. Ein Vertrag wird geschlossen, wenn ATN eine Bestellung an den Lieferanten übermittelt und der Lieferant diese Bestellung innerhalb von 14 Kalendertage nach Übermittlungsdatum schriftlich bestätigt. Als Bestellung sind grundsätzlich eine „schriftliche Bestellung, Bestelländerung und Rahmenbestellung“ zu verstehen. Ausschließliche Vertragsgrundlage ist die Bestellung von ATN. Maßgeblich ist ausschließlich die Fassung in deutscher oder englischer Sprache. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sonstige Abreden bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Mitteilung und Bestätigung, unter Verwendung eines Änderungsprotokolls und der nachfolgenden Aufnahme in das Vertragswerk. ATN hat das Recht, eine Bestellung zu widerrufen, sofern der Lieferant nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Übermittlungsdatum von ATN eine bestätigte Zweitschrift der Bestellung bzw. eine separate Auftragsbestätigung nachweislich an ATN übermittelt hat. Ein solcher Bestellungswiderruf erfolgt ausschließlich zu Lasten des Lieferanten und ohne Kosten für ATN. ATN hat das Recht zur Auditierung des Lieferantenvertrages und des Lieferanten. Dieses Auditierunsgrecht umfasst neben allen kommerziellen und technischen auch IT-Aspekte sowie die in Bezug auf die Automobilindutrie geltenden Informationssicherheits- Anforderungen des VDA. 1 abrufbar unter: xxxxx://xxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxxxxx/
Vertragsbestandteile und Vertragsschluss. 2.1 Der konkrete Vertrag über die Beschaffung der indirekten Umfänge kommt durch eine schriftliche Bestellung („BMW Bestellung“) oder einen Lieferabruf von BMW und die entsprechende Annahme des Auftragnehmers zustande. Lieferabruf bezeichnet eine Erklärung von BMW an den Auftragnehmer, in welcher die Menge der zu liefernden indirekten Umfänge, der Ort, das Datum und ggf. die Uhrzeit der Lieferung angegeben ist. Ent- sprechendes gilt für Auftragsänderungen und -ergänzungen. 2.2 Zusätzlich zu diesen AVB können abhängig von den jeweils betroffenen indirekten Umfängen ergänzend Besondere Vertragsbedingungen („BVB“) einbezogen werden. 2.3 Im Falle eines Konflikts zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge: a) BMW Bestellung, b) Vergabe-/Verhandlungsprotokoll/Einzelvertrag (falls vorhanden), c) Leistungsbeschreibung im finalen Angebot des Auftragnehmers (ohne Vertrags- und Lieferbestimmun- gen des Auftragnehmers) und BMW Ausschreibungsunterlagen inkl. aller Anhänge, d) Rahmenvertrag zwischen BMW und Auftragnehmer (falls vorhanden), e) BVB (falls vorhanden) und f) die vorliegenden AVB. Weicht auf der Rangstufe c) die Leistungsbeschreibung im finalen Angebot des Auftragnehmers von den BMW Ausschreibungsunterlagen inkl. aller Anhänge ab, werden diese Abweichungen nur Vertragsbestand- teil, soweit der Auftragnehmer diese Abweichungen in einem gesonderten Dokument als Anlage zu seinem Angebot aufgezeigt und kenntlich gemacht hat. 2.4 Abweichende oder zusätzliche Vertrags-, Lizenz- oder Lieferbestimmungen des Auftragnehmers oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag von BMW abweichend von der BMW Bestellung oder dem Lieferabruf, gel- ten diese Abweichungen nur, wenn und soweit BMW diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 2.5 Einschlägige Richtlinien und Anweisungen der BMW Group, die im Rahmen der Ausschreibung oder der BMW Bestellung referenziert wurden, hat der Auftragnehmer einzuhalten. Über diese Richtlinien und Xxxxx- xxxxxx hat sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots und danach laufend über die von der BMW Group zur Verfügung gestellten Kanäle (insbes. B2B-Portal) zu informieren. 2.6 Die Vertragsbedingungen eines Hauptauftrags gelten sinngemäß auch für etwaige Zusatz- bzw. Änderungs- aufträge, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde. 2.7 Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Software erstellt, anpasst o...

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  • Angebot und Vertragsschluss 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

  • Vertragsabschluss 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)). 4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen. 4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird. 4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. 4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.

  • Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir setzen die Erfüllung sofort fort, wenn der Käufer für die Erfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge beträgt 200 Euro.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Angebot, Vertragsschluss 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusa- gen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder an- deren Angaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmi- gungen sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB). 2.2 Ein verbindlicher Vertragsschluss, auch im laufenden Geschäfts- verkehr, kommt zu Stande, wenn der AN den Auftrag des AG schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des AG beglichen werden und dass eine vom AN unverzüglich vorgenommene Kreditprüfung des AG ohne negatives Ergebnis bleibt. Durch den AN ausgestellte Rech- nungen ersetzen die Auftragsbestätigung. 2.3 Bei Leistung innerhalb der Angebotsbindefrist des AG kann die Auftragsbestätigung des AN durch seine Leistung ersetzt werden. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag sowie vertragliche Nebenabreden gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn der AN diese schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien. 2.5 Berechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Leistungsübersich- ten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Veröffentlichungen sind unverbindlich.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Geltung, Vertragsabschluss 1.1 digidipity e. K. (im Folgenden DGDPT genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DGDPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DGDPT schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DGDPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DGDPT bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von DGDPT sind freibleibend und unverbindlich.

  • Vertragsschluss / Lieferbeginn Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).