Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit Musterklauseln

Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit. 22.1 Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem deutschen Recht, wie es zwischen deutschen Kaufleu- ten zur Anwendung kommt. Ausgenommen hiervon ist das UN-Übereinkommen über Verträge über den in- ternationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).‌
Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit. (2) Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem deutschen Recht, wie es zwischen deutschen Kaufleuten zur Anwendung kommt. Ausgenommen hiervon ist das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG). (3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ergeben, ist München, soweit nicht gesetzlich ein anderweitiger Gerichtsstand oder Erfüllungsort zwingend vorgeschrieben ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Ansprüche gemäß Klausel 3 (4) oder sonstige vertragliche oder gesetzliche Kartellschadensersatzansprüche. (4) The Contractor warrants that the information provided by him with regard to its non-financial performance indicators as per Clause 20 (3) is accurate, complete and - with regard to any date referred to in the documents or information – current and fairly represents its actual non-financial conditions. (5) It shall be the Contractor’s responsibility to cause all and any of its subcontractors to act according to the regulations of this Clause 20 (“Social Responsibility”). 21.
Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit. 22.1 Die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und BMW unterliegt Österreichischem Recht, so wie es zwischen österreichischen Unternehmern zur Anwendung kommt. Ausgenommen hiervon ist das UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit. 22.1 Die in einem Liefervertrag (einschließlich dieser Einkaufsbedingungen) enthaltenen Bestim- mungen unterliegen auch in Bezug auf ihre Auslegung dem Recht des Landes (und ggf. des Bundesstaates oder der Provinz), in dem der Käufer seinen Hauptgeschäftssitz hat. Die Be- stimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Waren- verkauf (CISG) enthaltenen Lieferbedingungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit. 22. Governing law, place of jurisdiction and jurisdiction