Common use of Vertragsdauer, Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. (i) Die Laufzeit des Vertrags für das Servicepaket beträgt drei Jahre ab Lieferung der Hardware und Software an den Kunden. Dieser Zeitpunkt ist als Datumsangabe in der Rechnung enthalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf von sechs Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit vom Kunden oder von Fabasoft rechtzeitig gekündigt wird. Jeweils nach Ablauf einer Vertragsdauer von drei Jahren wird die dem Kunden im Rahmen des Servicepakets zur Verfügung gestellte Hardware erneuert, da dies die Fort- und Weiterentwicklung der Software und die Verfügbarkeit von Hardwaresupport absehbar bedingen. Kündigt der Kunde den Vertrag, wird die neue Hardware nicht ausgeliefert, es kommt zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der festen, zu diesem Zeitpunkt gerade laufenden Vertragslaufzeit. (ii) Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund, der Fabasoft berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten verletzt, insbesondere die übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vor, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfällt. (iii) Die Kündigungserklärung sowie die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich und zusätzlich schriftlich per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxx.xxx rechtzeitig zu erfolgen. Im Fall der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblich, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei (zumindest mit unterschriebenem E-Mail als pdf-Dokument) zugegangen ist. (iv) Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert Xxxxxxxx durch eine Mitteilung den Kunden über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Verpflichtung des Kunden, die auf der zur Nutzung überlassenen Hardware und Software gespeicherten Daten rückstandsfrei (das heißt: nicht wiederherstellbar) zu löschen. Diese Löschung erfolgt durch den Kunden bis zum Ende der Vertragslaufzeit. (v) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verständigt Fabasoft den Kunden über den beabsichtigten Abholtermin der zur Nutzung überlassenen Hardware und der dort vorhandenen Software. Fabasoft hat zum Zweck der Abholung das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten des Kunden, wo sich Hardware und Software befinden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb), Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb), Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. (i) Die Laufzeit des Vertrags 1. Das Vertragsverhältnis wird, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine zeitliche Befristung oder die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit sind möglich. Unbefristet abgeschlossene Verträge können von den Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. 2. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so ist der Vertrag für das Servicepaket beträgt drei Jahre ab Lieferung beide Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende, frühestens zum Ablauf der Hardware und Software an den KundenMindestvertragslaufzeit, kündbar. Dieser Zeitpunkt ist als Datumsangabe in der Rechnung enthalten. Die Vertragslaufzeit Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um drei Jahreden vereinbarten Vertragszeitraum, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird und sich aus den Leistungsbeschreibungen und der Vertrag nicht vor Ablauf von sechs Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit vom Kunden oder von Fabasoft rechtzeitig gekündigt wird. Jeweils nach Ablauf einer Vertragsdauer von drei Jahren wird die dem Kunden im Rahmen des Servicepakets zur Verfügung gestellte Hardware erneuert, da dies die Fort- und Weiterentwicklung der Software und die Verfügbarkeit von Hardwaresupport absehbar bedingen. Kündigt der Kunde den Vertrag, wird die neue Hardware nicht ausgeliefert, es kommt zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der festen, zu diesem Zeitpunkt gerade laufenden Vertragslaufzeitjeweiligen Vereinbarung nichts anderes ergibt. (ii) Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag 3. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner erforderlich. 4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösenbleibt unberührt. 5. Ein wichtiger Grund, der Fabasoft AUXILIUM zur Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung für mindestens zwei aufeinander folgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Teil der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät; nicht unerheblich ist ein Vergütungsteil dann, wenn er der durchschnittlichen Vergütungsforderung von AUXILIUM gegenüber dem Kunden von zwei Monaten entspricht, • der Kunde eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig erbringt, • der Kunde in erheblichem Umfang und wiederholt gegen die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten Hausordnung verstößt, • der Kunde die Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu Straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken nutzt, • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, • dem Kunden, einem seiner Rechtsvorgänger, einem seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegenüber bereits früher gekündigt worden ist, • AUXILIUM seitens ihres Vermieters die Erlaubnis zur Untervermietung in Bezug auf den einzelnen Kunden entzogen wird, • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung die vertragswidrige Nutzung des Business Centers, der Räumlichkeiten oder der Arbeitsplätze fortsetzt und dadurch die Rechte von AUXILIUM nicht nur geringfügig verletzt, insbesondere die übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vorinsbesondere, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das er einem Dritten die Nutzung unbefugt überlässt oder • der Kunde vertragliche Pflichten in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfälltgrober Weise verletzt. (iii) Die Kündigungserklärung sowie 6. Kündigt AUXILIUM das Vertragsverhältnis fristlos, so werden die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich und zusätzlich schriftlich per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxx.xxx rechtzeitig zu erfolgen. Im Fall der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblichgesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden Vergütungen sofort als Schadenersatz fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden oder den Nachweis, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei (zumindest mit unterschriebenem E-Mail als pdf-Dokument) zugegangen gar kein Schaden entstanden ist. (iv) Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert Xxxxxxxx durch eine Mitteilung 7. Gibt AUXILIUM den Bürostandort auf, so verpflichtet sie sich, den Kunden über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Verpflichtung des Kundenfrühzeitig, d.h. in der Regel drei Monate vor dem geplanten Beendigungszeitpunkt, hierüber in Kenntnis zu setzen. 8. Bei Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen, damit keine Postsendungen mehr bei XXXXXXXX eingehen. XXXXXXXX ist berechtigt, die auf der zur Nutzung überlassenen Hardware und Software gespeicherten Daten rückstandsfrei (das heißt: nicht wiederherstellbar) Annahme von Postsendungen zu löschen. Diese Löschung erfolgt durch den Kunden bis zum Ende der Vertragslaufzeitverweigern. (v) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verständigt Fabasoft den Kunden über den beabsichtigten Abholtermin der zur Nutzung überlassenen Hardware und der dort vorhandenen Software. Fabasoft hat zum Zweck der Abholung das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten des Kunden, wo sich Hardware und Software befinden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. (i) Die Laufzeit des Vertrags für das Servicepaket beträgt drei Jahre ab Lieferung der Hardware und Software an den Kunden. Dieser Zeitpunkt ist als Datumsangabe in der Rechnung enthalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf von sechs Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit vom Kunden oder von Fabasoft rechtzeitig gekündigt wird. Jeweils nach Ablauf einer Vertragsdauer von drei Jahren wird die dem Kunden im Rahmen des Servicepakets zur Verfügung gestellte Hardware erneuert, da dies die Fort- und Weiterentwicklung der Software und die Verfügbarkeit von Hardwaresupport absehbar bedingen. Kündigt der Kunde den Vertrag, wird die neue Hardware nicht ausgeliefert, es kommt zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der festen, zu diesem Zeitpunkt gerade laufenden Vertragslaufzeit. (ii) Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund, der Fabasoft berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten verletzt, insbesondere die übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vor, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfällt. (iii) Die Kündigungserklärung sowie die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich und zusätzlich schriftlich per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxx.xxx rechtzeitig zu erfolgen. Im Fall der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblichmassgeblich, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei (zumindest mit unterschriebenem E-Mail als pdf-Dokument) zugegangen ist. (iv) Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert Xxxxxxxx durch eine Mitteilung den Kunden über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Verpflichtung des Kunden, die auf der zur Nutzung überlassenen Hardware und Software gespeicherten Daten rückstandsfrei (das heißtheisst: nicht wiederherstellbar) zu löschen. Diese Löschung erfolgt durch den Kunden bis zum Ende der Vertragslaufzeit. (v) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verständigt Fabasoft den Kunden über den beabsichtigten Abholtermin der zur Nutzung überlassenen Hardware und der dort vorhandenen Software. Fabasoft hat zum Zweck der Abholung das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten des Kunden, wo sich Hardware und Software befinden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb), Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. (i) Die Laufzeit des Vertrags 13.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 13.2. Verträge können von beiden Vertragsparteien jährlich bis spätestens 30.10. für das Servicepaket beträgt drei Jahre ab Lieferung jeweilige laufende Jahr schriftlich aufgekündigt werden, wobei der Hardware und Software an den KundenVERTRAG sodann am 31.12. Dieser Zeitpunkt 24:00 Uhr endet. Eine derartige Kündigung ist als Datumsangabe in der Rechnung enthalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf von sechs Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit vom Kunden oder von Fabasoft rechtzeitig gekündigt wird. Jeweils erst nach Ablauf einer Vertragsdauer allenfalls vereinbarten Fixpreisperiode gemäß VERTRAG im ersten Folgejahr wirksam. 13.3. Verträge mit Kleinunternehmen iSv § 7 Abs 1 Z 33 ElWOG 2010 können von drei Jahren wird diesen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen und von GEN-I unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens acht Wochen schriftlich gekündigt werden. Sind Bindungsfristen vertraglich vereinbart, so ist die dem ordentliche Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge zum Ende des jeweiligen Monatsletzten unter Einhaltung der Kündi- gungsfristen gemäß Satz 1 (zwei bzw. acht Wochen) möglich. 13.4. Ungeachtet der ordnungsgemäßen Beendigung des VERTRAGES kann der VERTRAG von GEN-I bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes mit sofortiger Wirkung vorzeitig gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, (1) wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbe- sondere zur Abnahme bzw. Zahlung nicht nachkommt, (2) wenn die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und/oder sonstigen für die Vertragsbeziehung wesentlichen Dokumente unrichtig, unvollständig oder sonst Falsches beim anderen Vertragsteil hervorzurufen geeignet sind oder waren. Bei Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverlet- zungen hat zuvor eine zweimalige Mahnung mit einer jeweils zweiwöchigen Nachfristsetzung zu erfolgen. Die erste Mahnung kann per email erfolgen. Die letzte Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief inklusive der Androhung der Vertragsbeendigung und der Information über die folgende Abschaltung des Netzzuganges sowie der damit verbunde- nen voraussichtlichen Kosten. GEN-I informiert den jeweiligen VNB von der Vertragsbeendigung, welcher dann die Trennung der Netzverbindung (Abschaltung) vollzieht. Bei Kündigung oder vorzeitiger Vertragsauflösung ist GEN-I berechtigt, allfällige für eine Vertragsbindung (Fixpreis) gewährte Boni oder Rabatte nach zu verrechnen und/oder nicht zu gewähren. 13.5. Jedenfalls haben beide Vertragsteile bis zum tatsächlichen faktischen Ende des Vertrags/der Lieferbeziehung im Rahmen des Servicepakets zur Verfügung gestellte Hardware erneuertihrer nachvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten, da dies die Fort- das heißt im Rahmen der durch Interessensabwä- gung auszulotenden Grenzen, wechselseitig ihre Rechte und Weiterentwicklung der Software und die Verfügbarkeit von Hardwaresupport absehbar bedingen. Kündigt der Kunde den Vertrag, wird die neue Hardware nicht ausgeliefert, es kommt zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der festen, Pflichten zu diesem Zeitpunkt gerade laufenden Vertragslaufzeiterfüllen. (ii) Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund, der Fabasoft berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten verletzt, insbesondere die übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vor, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfällt. (iii) Die Kündigungserklärung sowie die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich und zusätzlich schriftlich per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxx.xxx rechtzeitig zu erfolgen13.6. Im Fall VERTRAG oder in einem gegebenenfalls angenommenen Promotions-Angebot können andere Bestimmun- gen hinsichtlich der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblichBeendigung festgelegt sein, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei (zumindest mit unterschriebenem E-Mail als pdf-Dokument) zugegangen ist. (iv) Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert Xxxxxxxx durch eine Mitteilung den Kunden über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Verpflichtung des Kunden, die auf der zur Nutzung überlassenen Hardware und Software gespeicherten Daten rückstandsfrei (das heißt: nicht wiederherstellbar) zu löschen. Diese Löschung erfolgt durch den Kunden bis zum Ende der Vertragslaufzeit. (v) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verständigt Fabasoft den Kunden über den beabsichtigten Abholtermin der zur Nutzung überlassenen Hardware und der dort vorhandenen Software. Fabasoft hat zum Zweck der Abholung das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten des Kunden, wo sich Hardware und Software befinden.wobei bezughabende gesetzliche Bestimmungen jedenfalls beachtlich sind

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromlieferung

Vertragsdauer, Vertragsbeendigung. (i) Die Laufzeit 1. Das Vertragsverhältnis wird – wenn nicht anders vereinbart – auf unbe‐ stimmte Zeit geschlossen. Eine zeitliche Befristung oder die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit sind möglich. Unbefristet abgeschlossene Verträge können von den Parteien jederzeit zum Ende des Vertrags Folgemonats gekündigt werden. 2. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so ist der Vertrag für das Servicepaket beträgt beide Parteien mit einer Frist von drei Jahre ab Lieferung Monaten zum Quartalsende, frü‐ hestens zum Ablauf der Hardware und Software an den KundenMindestvertragslaufzeit, kündbar. Dieser Zeitpunkt ist als Datumsangabe in der Rechnung enthalten. Die Vertragslaufzeit verlängert Der Vertrag ver‐ längert sich jeweils automatisch um drei Jahreden vereinbarten Vertragszeitraum, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird und sich aus den LB und der Vertrag nicht vor Ablauf von sechs Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit vom Kunden oder von Fabasoft rechtzeitig gekündigt wird. Jeweils nach Ablauf einer Vertragsdauer von drei Jahren wird die dem Kunden im Rahmen des Servicepakets zur Verfügung gestellte Hardware erneuert, da dies die Fort- und Weiterentwicklung der Software und die Verfügbarkeit von Hardwaresupport absehbar bedingen. Kündigt der Kunde den Vertrag, wird die neue Hardware nicht ausgeliefert, es kommt zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der festen, zu diesem Zeitpunkt gerade laufenden Vertragslaufzeitjeweiligen Vereinbarung nichts anderes ergibt. (ii) Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag 3. Kündigungen haben in Text‐ oder Schriftform zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner erforderlich. 4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösenbleibt unberührt. 5. Ein wichtiger Grund, der Fabasoft TELiAS zur Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung für mindestens zwei aufeinander folgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Teil der ver‐ einbarten Vergütung in Verzug gerät; nicht unerheblich ist ein Ver‐ gütungsteil dann, wenn er der durchschnittlichen Vergütungsforde‐ rung von TELiAS gegenüber dem Kunden von zwei Monaten ent‐ spricht, ▪ der Kunde eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig er‐ bringt, ▪ der Kunde in erheblichem Umfang und wiederholt gegen die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten Haus‐ ordnung verstößt, ▪ der Kunde die Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu straf‐, ordnungs‐ und sittenwidrigen Geschäftszwecken nutzt oder ein hin‐ reichender Verdacht einer solchen Nutzung besteht; ▪ das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, ▪ dem Kunden, einem seiner Rechtsvorgänger, einem seiner gesetzli‐ chen Vertreter oder einem seiner leitenden Angestellten und Mitar‐ beiter gegenüber bereits früher gekündigt worden ist, ▪ TELiAS seitens ihres Vermieters die Erlaubnis zur Untervermietung in Bezug auf den einzelnen Kunden entzogen wird, ▪ der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung die vertragswidrige Nut‐ zung des Business Centers, der Räumlichkeiten oder der Arbeitsplät‐ ze fortsetzt und dadurch die Rechte von TELiAS nicht nur geringfügig verletzt, insbesondere die übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vorinsbesondere, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das er einem Dritten die Nutzung unbefugt überlässt oder ▪ der Kunde vertragliche Pflichten in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfälltgrober Weise verletzt. (iii) Die Kündigungserklärung sowie 6. Kündigt TELiAS das Vertragsverhältnis fristlos, so werden die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich und zusätzlich schriftlich per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxxx.xxx rechtzeitig zu erfolgen. Im Fall der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblich, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei (zumindest mit unterschriebenem E-Mail gesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden Vergütungen sofort als pdf-Dokument) zugegangen istSchadenersatz fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden. (iv) Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert Xxxxxxxx durch eine Mitteilung 7. Xxxx XXXxXX den Bürostandort auf, so verpflichtet sie sich, den Kunden über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Verpflichtung des Kundenfrühzeitig, d.h. in der Regel drei Monate vor dem geplanten Beendigungs‐ zeitpunkt, hierüber in Kenntnis zu setzen. 8. Bei Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich einen Post‐Nachsendeantrag zu stellen, damit keine Postsendungen mehr bei TELiAS eingehen. TELIAS ist berechtigt, die auf der zur Nutzung überlassenen Hardware und Software gespeicherten Daten rückstandsfrei (Annahme von Postsendungen zu verweigern oder dafür das heißt: nicht wiederherstellbar) doppelte Entgelt je Bearbeitungsvorgang zu löschen. Diese Löschung erfolgt durch den Kunden bis zum Ende der Vertragslaufzeitberechnen. (v) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verständigt Fabasoft den Kunden über den beabsichtigten Abholtermin der zur Nutzung überlassenen Hardware und der dort vorhandenen Software. Fabasoft hat zum Zweck der Abholung das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten des Kunden, wo sich Hardware und Software befinden.

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