Vertragsdurchführung. 3.1. Der Kunde ist für die Dauer des Erdgaslieferungsvertrages ver- pflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Erdgasbedarf aus den Erdgaslieferungen der Stadtwerke Würzburg AG zu decken. Ausge- nommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. 3.2. Die Pflicht zur Erdgaslieferung gilt nicht, a. soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der NDAV unterbrochen hat oder b. soweit und solange die Stadtwerke Würzburg AG an der vertragsge- mäßen Lieferung von Erdgas durch höhere Gewalt oder sonstige Um- stände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist, gehindert ist. 3.3. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind der Stadtwerke Würzburg AG mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. 3.4. Änderungen der Kontaktdaten, der Bankverbindung und die Mel- dung des Zählerstandes erfolgen ausschließlich in Textform. Bei Störun- gen des Online-Service ist das WVV-Servicetelefon unter 0931 36-1155 erreichbar. 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ERDGASLIEFERUNGEN IN NIEDERDRUCK 3.5. Störungen der Erdgasversorgung sind an den örtlichen Netzbetrei- ber zu melden.
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Samples: Erdgasliefervertrag, Gas Supply Agreement
Vertragsdurchführung. 3.1. Der Kunde ist für die Dauer des Erdgaslieferungsvertrages ver- pflichtetStromlieferungsvertrages verpflich- tet, seinen gesamten leitungsgebundenen Erdgasbedarf Elektrizitätsbedarf aus den Erdgaslieferungen Elektrizitätslieferungen der Stadtwerke Würzburg AG zu decken. Ausge- nommen Aus- genommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wär- me-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstel- lung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen des Stromlieferungsvertra- ges dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Nutzung regenerativer EnergiequellenErprobung betrieben werden.
3.2. Die Pflicht zur Erdgaslieferung Stromlieferung gilt nicht,
a. soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung An- schlussnutzung nach § 17 der Niederdruckanschlussverordnung Netzanschlussverordnung (NDAVNAV) oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der NDAV NAV unterbrochen hat oder
b. soweit und solange die Stadtwerke Würzburg AG an der vertragsge- mäßen vertragsgemä- ßen Lieferung von Erdgas Elektrizität durch höhere Gewalt oder sonstige Um- stände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist, gehindert ist.
3.3. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR STROMLIEFERUNGEN IN NIEDERSPANNUNG STADTWERKE WÜRZBURG AG STAND 1. APRIL 2021 Verwendung zusätzlicher Gasgeräte Verbrauchsgeräte sind der Stadtwerke Würzburg AG mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen Bemessungs- größen ändern.
3.4. Änderungen der Kontaktdaten, der Bankverbindung und die Mel- dung Meldung des Zählerstandes erfolgen ausschließlich in Textform. Bei Störun- gen Störungen des Online-Service ist das WVV-Servicetelefon unter 0931 360000 00-1155 0000 erreichbar. 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ERDGASLIEFERUNGEN IN NIEDERDRUCK.
3.5. Störungen der Erdgasversorgung Stromversorgung sind an den örtlichen Netzbetrei- ber Netzbetreiber zu melden.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Vertragsdurchführung. 3.1die Bearbeitung von Versicherungsschäden ‒ soweit diese das gemeinschaftliche Eigentum betreffen und einen zeitlichen Umfang erforderlicher Mitwirkung von max. Der Kunde ist für 10 Stunden pro Fall und Jahr umfassen, insbesondere deren rechtzeitige Meldung. - die Dauer des Erdgaslieferungsvertrages ver- pflichtetstichprobenweise Überwachung der ordnungsmä- ßigen Durchführung der Verträge, seinen gesamten leitungsgebundenen Erdgasbedarf aus ggf. durch Beauftragte der Gemeinschaft wie den Erdgaslieferungen Hausmeister. - die Überwachung von Werkverträgen inklusive: · der Stadtwerke Würzburg AG zu deckenÜberwachung von Bauleistungen als Vertreter der Gemeinschaft, insbesondere der Ausführungszeiten. Ausge- nommen ist Eine Bauüberwachung insbesondere im Sinne der Leistungsphase 8 HOAI findet nicht statt. · der Abnahme der Arbeiten. · der Rüge festgestellter Mängel. · der technischen Rechnungsprüfung. - die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen.
3.2. Die Pflicht zur Erdgaslieferung gilt nicht,
a. soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der NDAV unterbrochen hat oder
b. soweit und solange die Stadtwerke Würzburg AG an der vertragsge- mäßen Lieferung von Erdgas durch höhere Gewalt oder sonstige Um- stände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist, gehindert ist.
3.3. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind der Stadtwerke Würzburg AG mitzuteilenMitwirkung bei Versicherungsschäden im Sonder- eigentum, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen änderndies in einer Versicherung für das gemeinschaftliche Eigentum mitversichert ist. - die Bearbeitung von Versicherungsschäden ‒ soweit diese das gemeinschaftliche Eigentum betreffen und einen zeitlichen Umfang erforderlicher Mitwirkung von max. 10 Stunden pro Fall und Jahr überschreiten. - die Stellungnahme zu beabsichtigten baulichen Verän- derungen der Gemeinschaft oder baulichen Maßnahmen einzelner Eigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum bis zu einem zeitlichen Aufwand von fünf Stunden pro Monat (soweit fachlich möglich). - entsprechende Stellungnahmen – soweit möglich – über den zeitlichen Umfang hinaus. - Ankündigungen von Modernisierungsmaßnahmen gegen- über Dritten gemäß § 15 WEG.
3.4. Änderungen der Kontaktdaten, der Bankverbindung und die Mel- dung des Zählerstandes erfolgen ausschließlich in Textform. Bei Störun- gen des Online-Service ist das WVV-Servicetelefon unter 0931 36-1155 erreichbar. 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ERDGASLIEFERUNGEN IN NIEDERDRUCK
3.5. Störungen der Erdgasversorgung sind an den örtlichen Netzbetrei- ber zu melden.
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Samples: Verwaltervertrag
Vertragsdurchführung. 3.1. Der Kunde ist für die Dauer des Erdgaslieferungsvertrages Stromlieferungsvertrages ver- pflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Erdgasbedarf Elektrizitätsbedarf aus den Erdgaslieferungen Elektrizitätslieferungen der Stadtwerke Würzburg AG zu deckende- cken. Ausge- nommen Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Krak-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen des Stromliefe- rungsvertrages dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Nutzung regenerativer EnergiequellenErprobung betrieben werden.
3.2. Die Pflicht zur Erdgaslieferung Stromlieferung gilt nicht,
a. soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung An- schlussnutzung nach § 17 der Niederdruckanschlussverordnung Netzanschlussverordnung (NDAVNAV) oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der NDAV NAV unterbrochen hat oder
b. soweit und solange die Stadtwerke Würzburg AG an der vertragsge- mäßen Lieferung von Erdgas Elektrizität durch höhere Gewalt oder sonstige Um- ständeUmstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist, gehindert ist.. 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR STROMLIEFERUNGEN IN NIEDERSPANNUNG
3.3. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte Verbrauchsgeräte sind der Stadtwerke Würzburg AG mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen Bemessungs- größen ändern.
3.4. Änderungen der Kontaktdaten, der Bankverbindung und die Mel- dung des Zählerstandes erfolgen ausschließlich in Textform. Bei Störun- gen des Online-Service ist das WVV-Servicetelefon unter 0931 36-1155 erreichbar. 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ERDGASLIEFERUNGEN IN NIEDERDRUCK.
3.5. Störungen der Erdgasversorgung Stromversorgung sind an den örtlichen Netzbetrei- ber Netzbetreiber zu melden.
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Samples: Ökostromvertrag
Vertragsdurchführung. 3.19.1. Der Kunde ist für Pflegix geht davon aus, dass die Dauer des Erdgaslieferungsvertrages ver- pflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Erdgasbedarf aus den Erdgaslieferungen der Stadtwerke Würzburg AG zu decken. Ausge- nommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer EnergiequellenHelfer haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig werden.
3.29.2. Die Pflicht zur Erdgaslieferung gilt nicht,
a. soweit Pflegix prüft nicht und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und kann auch nicht prüfen, ob die Anschlussnutzung nach § 17 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Tätigkeit des Helfers im Sinne des Sozialversicherungsrechts als selbstständige Tätigkeit oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der NDAV unterbrochen hat oder
b. soweit und solange die Stadtwerke Würzburg AG an der vertragsge- mäßen Lieferung von Erdgas durch höhere Gewalt oder sonstige Um- stände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist, gehindert als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzuordnen ist.
3.39.3. Erweiterungen Xxxxxx und Änderungen von Kundenanlagen sowie Familien beurteilen daher selbst, ob die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind der Stadtwerke Würzburg AG mitzuteilengesetzlichen Voraussetzungen einer abhängigen Beschäftigung vorliegen und handeln danach.
9.4. Helfer nehmen ihre steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen behördlichen Verpflichtungen stets ausschließlich selbst wahr. Sie stellen Pflegix frei, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändernPflegix für Beiträge und/oder Abgaben durch Behörden oder Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen wird.
3.49.5. Änderungen Helfer sind gegenüber Pflegix nicht weisungsgebunden. Helfer bestimmen selbst, welchen Stundensatz sie für die Erbringung ihrer Dienstleistung anbieten möchten.
9.6. Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass Pflegix zur kurzfristigen Abstimmung von vereinbarten Aufträgen ihre Telefonnummer – sowie für die Koordination eines Kennenlerntreffens und zur Durchführung von Aufträgen bei Nutzern ihre Anschrift – weitergibt.
9.7. Pflegix ist berechtigt, durch technische Maßnahmen – einschließlich der KontaktdatenOrtung – zu überprüfen, ob sich der Bankverbindung und Helfer zum Zeitpunkt der gebuchten Leistung am Leistungsort befindet. Der Nutzer wird bei der Einrichtung der Funktion hierüber informiert. Pflegix ist weiter berechtigt, bei dem Nutzer abzufragen, ob die Mel- dung des Zählerstandes erfolgen ausschließlich in Textformgebuchte Leistung ausgeführt wird.
9.8. Bei Störun- gen des Online-Service ist das WVV-Servicetelefon unter 0931 36-1155 erreichbarLeistungsstörungen im Verhältnis zwischen Familien und Xxxxxxx kann es zu Rückabwicklungsfällen (Storno) kommen. 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ERDGASLIEFERUNGEN IN NIEDERDRUCK
3.5. Störungen der Erdgasversorgung sind In diesen Fällen müssen sich Familien ausschließlich an den örtlichen Netzbetrei- ber zu meldenHelfer wenden, respektive Helfer an den jeweiligen Nutzer. Klarstellend wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Pflegix an dem vermittelten Vertrag nicht beteiligt ist und mit Falle von Leistungsstörungen keine Befugnisse gegenüber dem Vertragspartner des Nutzers hat.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen