Vertragsdurchführung. 2.1. Energy-concept verpflichtet sich, die Wartung durch entsprechend geschulte und unterwiesene Fachkräfte nach Maßgabe der Wartungsvorschriften durchzuführen. energy-concept hat auch das Recht, dritte entsprechend qualifizierte Firmen mit der Ausführung vertraglicher Arbeiten zu beauftragen. Diese Firmen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben.
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