Vertragsdurchführung. 2.1. Energy-concept verpflichtet sich, die Wartung durch entsprechend geschulte und unterwiesene Fachkräfte nach Maßgabe der Wartungsvorschriften durchzuführen. energy-concept hat auch das Recht, dritte entsprechend qualifizierte Firmen mit der Ausführung vertraglicher Arbeiten zu beauftragen. Diese Firmen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben. 2.2. Die Termine für anstehende Arbeiten werden rechtzeitig zwischen Auftraggeber und energy-concept abgestimmt. 2.3. Ergeben sich vergebliche Anfahrten energy-concept-Fachkräfte durch Verschulden des Auftraggebers, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
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