Zustandekommen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag kommt durch Abschluss des Hauptvertrags, dessen Anlage und Bestandteil dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist, zustande, ohne dass es einer gesonderten Unterschrift bedarf.
Zustandekommen. Der Vertrag kommt zustande durch die Einigung über Art, Menge und Preis des zu liefernden Holzes. Dieses ist schriftlich zu dokumentieren.
Zustandekommen. (1) Der Vertrag kommt zustande durch die Einigung über Art, Menge und Preis des zu liefern- den Holzes. Dies erfolgt durch
a) Abschluss eines Liefervertrages (Holzverkauf frei Wald oder frei Werk),
b) Abschluss eines Selbstwerbungskaufvertrages oder
c) die Erteilung eines Zuschlags beim Verkauf im Rahmen von Meistgebotsterminen.
(2) Der Abschluss eines Liefervertrages oder Selbstwerbungskaufvertrages ist schriftlich zu do- kumentieren.
Zustandekommen. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags ist, dass der Kunde als Einzelunternehmen, nicht eingetragener oder eingetragener Kaufmann, in der Rechtsform der GbR oder als Freiberufler (einschließlich Künstler) tätig ist, der Kunde dem Anbieter seine Unternehmereigenschaft nachweist und damit nachweist, dass er den Vertrag zur Nutzung der Software ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken abschließt (aufschiebende Bedingung). Hierfür stehen dem Kunden sämtliche dokumentierbaren Möglichkeiten zur Verfügung, einen solchen Nachweis zu erbringen. In jedem Fall ausreichend ist die Übersendung einer Kopie der Gewerbeanmeldung oder ein Zulassungsnachweis für die ausgeübte Tätigkeit. Die Übersendung eines geeigneten Nachweises der unternehmerischen Tätigkeit, für die die Nutzung der Software erfolgt, kann elektronisch, postalisch oder per Fax‐Schreiben vorgenommen werden. Der Vertrag (nachfolgend auch Dienstleistungsvertrag) zwischen Kunde und Anbieter kommt dadurch zu Stande, dass der Kunde
a. über das vom Anbieter hierfür jeweils vorgehaltene elektronische Formular auf einem hierfür eingerichteten Internetportal die für den Vertragsabschluss notwendigen Daten einschließlich einer Unternehmens‐E‐Mail‐Adresse sowie der Umsatzsteueridentifikationsnummer einträgt und auf die für die Übersendung solcher Daten im elektronischen Formular vorgesehenen Weise an den Anbieter sendet (Registrierung). Der Anbieter übersendet nach Erhalt der an ihn elektronisch übersandten Daten umgehend an die bei der Registrierung durch den Kunden angegebene Unternehmens‐E‐ Mail‐Adresse eine Antwort‐E‐Mail, die einen Link enthält, welchen der Kunde aktiv aufrufen muss, um die die Identität des Inhabers der E‐Mail‐Adresse mit dem Kunden gegenüber dem Anbieter zu bestätigen (Sicherheits‐Opt‐In‐Verfahren). Nach Betätigung des Links wird eine Internetseite des Anbieters aufgerufen, auf welcher der Anbieter dem Kunden offeriert, über eine entsprechend gekennzeichnete Schaltfläche (Button) den Nutzungsvertrag über die Software kostenpflichtig zu der dort angegebenen Laufzeit abzuschließen. Durch einen Mausklick auf diesen Button übermittelt der Kunde seine elektronische Annahmeerklärung an den Anbieter. Hiermit nimmt der Kunde dieses Angebot an. oder
b. seine Vertragsdaten per E‐Mail, per Fax‐Schreiben oder postalisch an den Anbieter sendet und der Anbieter dem Kunden dann ein postalisches, elektronisches (auch Fax‐Schreiben) oder telefonisches Angebot unterbreitet, die Software zu den jew...
Zustandekommen. 1. „Konsens“
Zustandekommen. 1. „Konsens“
2. Antrag (vgl. Art. 3 OR)
Zustandekommen. Select Invest Repos kommen zunächst direkt zwischen dem Select Invest Teilnehmer und dem anderen Teilnehmer zustande, die sich mittels des Handelssystems auf den jeweiligen Select Invest Repo einigen. Diese Transaktion steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Eurex Clearing AG den Select Invest Repo zum Clearing annimmt. Die Einbeziehung in das Clearing der Eurex Clearing AG erfolgt anschließend im Wege einer Novation der Select Invest Repos gemäß den Clearing-Bedingungen. Eine Einbeziehung eines Select Invest Repos in das Clearing durch die Eurex Clearing AG ist gemäß den Clearing-Bedingungen ab einschließlich des vertraglich vereinbarten Anfangsdatum des Front Legs bis einschließlich zu dem Geschäftstag, der dem Enddatum des Term Legs unmittelbar vorausgeht, möglich.
Zustandekommen. Jede von Attero abgegebene Anfrage und jedes von Attero abgegebene Angebot ist ganz unverbindlich. Jede Anfrage und jedes Angebot von Attero kann von Attero jederzeit geändert bzw. ergänzt werden. Außer wenn etwas anderes vereinbart wurde, gilt, dass, wenn auf eine Anfrage von Attero ein Angebot der anderen Vertragspartei folgt, dieses unwiderruflich ist und minimal 30 Tage gilt. Ein Vertrag zwischen Attero und der anderen Vertragspartei kommt einzig und allein mittels Unterzeichnung des Vertrags durch Attero oder aber mittels des Versands der Auftragsbestätigung durch Attero oder auch mittels Anfang der Ausführung der Arbeiten zustande. Soweit eine Anfrage, ein Angebot oder auch das Eingehen eines Vertrags auf elektronischem Wege oder per Telefax erfolgt, werden diese mit schriftlichen Dokumenten gleichgesetzt. Außer wenn etwas anderes vereinbart wurde, hat der Umstand, dass die Parteien sich regelmäßig Aufträge erteilen, nie zur Folge, dass zwischen den Parteien ein Dauervertrag entsteht, der von den Parteien zu kündigen ist.
Zustandekommen. 1 Der Fusionsvertrag unterliegt der Genehmigung der Stimmberechtigten in gesonderten und gleichzeitig durchgeführten Urnenabstimmun- gen in den Einwohnergemeinden Solothurn, Bi- berist, Derendingen, Luterbach und Zuchwil. Vor- behalten bleibt die Zustimmung des Kantonsrates des Kantons Solothurn.
2 Die Genehmigung des Fusionsvertrages durch die Einwohnergemeinde Solothurn beinhaltet die vorbehaltslose Fusion mit jeder Gemeinde, die den Fusionsvertrag auch genehmigt.
3 Die Genehmigungen des Fusionsvertrages der üb- rigen Einwohnergemeinden stehen unter folgen- den Vorbehalten:
a) Derendingen und Luterbach fusionieren nur dann mit den zustimmenden Gemeinden, so- fern Solothurn und Zuchwil den Fusionsver- trag ebenfalls genehmigen.
b) Biberist und Zuchwil fusionieren nur dann mit den zustimmenden Gemeinden, sofern Solo- thurn den Fusionsvertrag genehmigt.
4 Sollte die Fusion nicht wie beabsichtigt zwischen allen beteiligten Einwohnergemeinden zustande kommen und deshalb einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die übri- gen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführ- baren Bestimmung soll eine wirksame und durch- führbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung möglichst nahe kommt.
Zustandekommen. 1 Dieser Vertrag kommt mit der beidseitigen Unterzeichnung zustande.