Common use of Vertragsinhalt Clause in Contracts

Vertragsinhalt. 1. Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden für die vereinbarte Dauer zum Bezug des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten Termin. 2. Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhr, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wird. 3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements die Möglichkeit, für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraum. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsinhalt. 1. Der Abonnementvertrag berechtigt Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus den Kunden für die vereinbarte Dauer zum Bezug angenommenen schriftlichen Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten TerminAuftragnehmers. 2. Im Rahmen Werden aus unvorhersehbaren Gründen oder auf Wunsch des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erforderlich, so wird der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert Auftragnehmer ein Nachtragsangebot unterbreiten, aus dem sich ergibt, welche Auswirkungen die Erweiterung der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhr, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag)Leistungen auf die Vergütung und die Terminsituation haben. Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen Inhalte eines Nachtragsangebotes werden Bestandteil des EinzelhändlersVertrages, wenn vom Kunden der Auftraggeber nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wirdschriftlich innerhalb von 5 Werktagen, in Eilfällen nicht unverzüglich, widerspricht. 3. Grundsätzlich hat Kosten, die nicht durch den Auftragnehmer verschuldet oder zu verantworten sind, unabhängig davon, ob sie durch Verschulden des Auftraggebers oder einer dritten Partei entstehen, z.B. verspätete Zulieferung von Anmeldeunterlagen/-daten, fehlende Vorgaben zu Konstruktion und Visualisierung, nicht vorhersehbare Wartezeiten bei Anlieferung oder Abholung, Wartezeiten bei Auf- und Abbau für Gabelstapler, Arbeitsbühnen, Leer- und Vollgutlagerung, Transportkosten vor Ort, etc. werden dem Auftraggeber gegen Nachweis weiterbelastet. Gleiches gilt für das Verstreichen von Fristen, z.B. für Beauftragung, Anlieferung von Druckdaten, Freigaben, Messeanmeldungen (besonders im Fall verspäteter Übermittlung von Zugangsdaten zu Onlineportalen der Kunde bei Tageszeitungsabonnements die Möglichkeit, für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden ZeitraumVeranstalter) etc. 4. Übertragungen Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der geschuldeten Tätigkeiten die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Compliance-Standards beachten und einhalten sowie Sorge dafür tragen, dass die genannten Gesetze, Vorschriften, insbesondere auch Bestimmungen, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, wie z.B. GefStoffV, ElektroG, GPSG und die Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien und Berufsverbände (z.B. VDE, VDI, DIN) sowie Compliance- Standards auch durch die von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Drittedem Auftragnehmer zur Erfüllung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten eingesetzten Personen beachtet und eingehalten werden. Als einschlägige Vorschriften gelten auch Anordnungen, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen Empfehlungen, Leitlinien und andere Bekanntmachungen nationaler und europäischer zuständiger Stellen und Verbände einschließlich der jeweils aktuellen Vorgaben des Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Patientenorganisationen, Ärzten, Apothekern sowie anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in Angehörigen medizinischer Fachkreise und zur Transparenz bei der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestelltZusammenarbeit mit den Ange- hörigen der Fachkreise und medizinischen Einrichtungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsinhalt. 1.1 Der Diensteanbieter newsim GmbH (nachfolgend newsim genannt), Wehrdaer Straße 120 in 00000 Xxxxxxx (Sitz der Gesellschaft: Marburg, Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 6197), er- bringt Dienstleistungen an Endkunden auf Grundlage der nachfolgenden AGB und der Produkt- /Tarifbeschreibungen und Vertragsbedingungen (Produktinfor- mationsblatt, Leistungsbeschreibung, Preislisten). Die Kundenschutzbestim- mungen des TKG kommen uneinge- schränkt zur Anwendung, auch wenn sie nachfolgend nicht vollständig wiederge- geben werden. 1.2 newsim behält sich vor, die Produkt- /Tarif-beschreibungen und Vertrags- bedingungen nach billigem Er- messen zu ändern, z. B. wenn die Än- derung wegen gesetzlicher oder behörd- licher Vorgaben erforderlich wird. newsim wird dem Kunden derartige Än- derungen mit einer Frist von drei Mona- ten schriftlich ankündigen. Erfolgen Än- derungen zu Ungunsten des Kunden, gilt das Sonderkündigungsrecht und die Hin- weispflicht gem. § 57 Abs. 1 und Abs. 2 TKG (siehe auch die Regelung in Ziffer 1.3. entsprechend). 1.3 newsim kann die Basis- und Nutzungs- entgelte - bei Änderung des gesetzlichen Um- satzsteuersatzes sowie - bei Änderung der Kosten für beson- dere Netzzugänge, für Zusammen- schaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen newsim oder der vom newsim genutzte Netzbetreiber Zugang gewährt, zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung anpas- sen. Ändert newsim die Vertragsbedingun- gen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind (1. Der Abonnementvertrag berechtigt .) ausschließlich zum Vorteil des Endnut- zers, (2.) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder (3.) unmittel- bar durch Unionsrecht oder innerstaat- lich geltendes Recht vorgeschrieben newsim wird den Kunden drei Monate, bevor eine Vertragsänderung wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten: (1.) den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsände- rung und (2.) ein bestehendes Kündi- gungsrecht des Endnutzers nach § 57 TKG. newsim wird dem Kunden derartige Än- derungen mit einer Frist von sechs Wo- chen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kun- den, kann der Kunde das Vertragsver- hältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungs-mittei- lung für die vereinbarte Dauer zum Bezug den Zeitpunkt des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten TerminWirksam- werdens der Änderung kündigen. 2. Im Rahmen 1.4 newsim ist ferner berechtigt, die Ent- gelte für Zusatzleistungen zu ändern, so- wie in den gesetzlich geregelten Fällen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhr, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wird. 3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements die Möglichkeit, für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraum. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.Umsatzsteueränderung..

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunk Dienstleistungen

Vertragsinhalt. 1. Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden für die vereinbarte Dauer zum Bezug des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung Zustellung/Freischaltung beginnt mit dem auftragsgemäß auftrags- gemäß bestätigten Termin. 2. Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert beliefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen nach Erscheinen der jeweiligen (Print-)Ausgabe grundsätzlich per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhreigener Hauszustellung; ist nicht möglich oder erwünscht, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag)wird per Post zugestellt oder die Liefermodalität gesondert vereinbart. Der Kunde hat allfällige Adressänderungen Adress- änderungen jedenfalls umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die eigenständige Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wird. 3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements die Möglichkeit, für Für die Dauer einer Abwesenheit kann der Kunde bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung Urlaubsnachsendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- aus- genommen Test- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung Mindestbefristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraum. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossenausge- schlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsinhalt. 11.1. Der Abonnementvertrag berechtigt GP ist Eigentümerin der Grundstücke Gst 1716/1 und 1716/2, beide inneliegend der EZ 2511 und des Grundstücks Gst 844 inneliegend der EZ 2107 allesamt KG 00000 Xxxxxxxx, XX Xxxxx. 1.2. Die hier interessierenden Teilflächen setzen sich aus den Kunden unter 1.1 angeführten Grundstücken wie folgt zusammen. Aus dem Grundstück 1716/1 eine Teilfläche im Ausmaß von 945 m², aus dem Grundstück 1716/2 eine Teilfläche im Ausmaß von 250 m² und aus dem Grundstück 844 eine Teilfläche im Ausmaß von 3070 m². Die hier interessierende Gesamtfläche beträgt somit 4.265 m² und wird nachfolgend als Aufforstungsfläche bezeichnet. Die Aufforstungsfläche ist in der Planbeilage ./B gelb markiert. 1.3. Die Vertragsparteien kommen überein, dass GP mit dieser Vereinbarung i. die unter 1.2 angeführten Flächen – allenfalls nach erforderlicher Prüfung der Eignung und der Genehmigung der Aufforstungsflächen durch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (forsttechnischer Dienst) – zeitlich unbefristet zum nachfolgend näher bezeichneten Zweck der Ersatzaufforstung zur Verfügung stellt; ii. die für die vereinbarte Dauer zum Bezug des vertragsgegenständlichen Periodikums; Vornahme der Ersatzaufforstung notwendige Flächenwidmung auf den Aufforstungsflächen erwirkt und iii. die Zustellung beginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten Terminnachfolgend näher beschriebene Bewirtschaftung selbstständig vornimmt. 21.4. Sollte eine behördliche Genehmigung zur Beurteilung der Tauglichkeit der Aufforstungsflächen vor Durchführung der Aufforstungsarbeiten tatsächlich erforderlich werden und eine solche Genehmigung widererwarten nicht erteilt werden, zerfällt dieser Vertrag, ohne dass es einer weiteren Rechtshandlung bedarf (auflösende Bedingung). Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 UhrFalle einer solchen Vertragsauflösung sind wechselseitige Ersatzansprüche, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgenegal aus welchem Rechtsgrund, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wirdausgeschlossen. 31.5. Grundsätzlich hat Während der Kunde bei Tageszeitungsabonnements Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich GP, keine Verfügungen über die MöglichkeitAufforstungsflächen vorzunehmen und ihre eigenen Verfügungsberechtigungen derart einzuschränken oder abzuändern, für dass die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs Umsetzung der nachfolgend näher beschriebenen Ersatzaufforstung nicht erschwert oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraumvereitelt werden können. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Vertragsinhalt. (1) Für die Mitarbeiter, für die eine Mobil Card FirmenAbo ausgestellt werden soll, werden dem Abonnenten zu Beginn für die erste Hälfte des FirmenAbo-Jahres und nach dem ersten Halbjahr für die zweite Hälfte des FirmenAbo-Jahres die GVH MobilCards anteilig übersandt. Die Entscheidung, ob diese GVH MobilCards FirmenAbo unentgeltlich oder entgeltlich an die Mitarbeiter weitergege- ben werden und ggf. zu welchem Preis, obliegt dem Abonnenten. Der Fahrpreis (siehe Anlage 2) richtet sich nach dem Standort des Hauptsitzes der vertragsschließenden Firma in ei- ner der Tarifzonen für Cards, wenn dies gleichzeitig der einzige Standort im Tarifgebiet ist; der Preis richtet sich je- doch nach den einzelnen Standorten von Betriebsstätten bzw. Verwaltungsnebenstellen innerhalb des Tarifgebietes, sofern diese vom Standort des Hauptsitzes der vertragsschließenden Firma abweichen. Das vom Abonnenten zu zahlende Fahrgeld bemisst sich für die Dauer des FirmenAbo-Jahres nach dem zu Beginn des FirmenAbo-Jahres gültigen Fahrpreis. Bei Änderung des Hauptsitzes der vertragsschließenden Firma bzw. einer Verlegung von Betriebsstätten oder Verwaltungsstätten des Abonnenten während eines FirmenAbo-Jahres richtet sich die Höhe des für die Dauer des FirmenAbo-Jahres zu zahlenden Fahrgeldes nach Nummer 4.3. Für die Mitarbeiter, für die trotz Bestellpflicht – vgl. Nummer 1. Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden Abs. 1 Buchst. a) - keine GVH MobilCard FirmenAbo ausgestellt werden soll, bemisst sich die Zahlungspflicht des Abonnenten pauschal jeweils für die vereinbarte Dauer eines Quar- tals des FirmenAbo-Jahres nach der Anzahl dieser Mitarbeiter zu Beginn des Quartals. Für diese Mitarbeiter hat der Abonnent den Preis für persönliche GVH MobilCards FirmenAbo (ohne 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen) entsprechend des Verhältnisses zu zahlen, wie es sich aus der Zonenpreisauf- teilung für die GVH MobilCards FirmenAbo ergibt, die für Mitarbeiter ausgestellt werden. Das Fahrgeld ist monatlich im Voraus zum Bezug 1. des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten TerminMonats fällig. (2) Der Abonnent ist verpflichtet, den monatlichen Betrag ab Monatsbeginn bis zur Abbuchung auf dem in der Einzugs- ermächtigung genannten Konto bereitzuhalten. Dies gilt entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem Fir- menAbo-Vertrag. Kann oder will der Abonnent diese Verpflichtung oder eine sonstige Zahlungsverpflichtung oder eine der in Nummer 1 genannten Voraussetzungen und Verpflichtungen nicht erfüllen, hat er dies der Abonnementzentrale unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhr, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und Übrigen gilt für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wirddiesen Fall Nummer 8.2. 3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements die Möglichkeit, für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraum. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Vertragsinhalt. (1) Für die Mitarbeiter, für die ein Jobticket ausgestellt werden soll, wird zu Beginn für die erste Hälfte des Jobticket- Jahres und nach dem ersten Halbjahr für die zweite Hälfte des Jobticket-Jahres das Jobticket anteilig übersandt. Die Entscheidung, ob diese Jobtickets unentgeltlich oder entgeltlich an die Mitarbeiter weitergegeben werden und ggf. zu welchem Preis, obliegt dem Abonnenten. Der Abonnementvertrag berechtigt Fahrpreis (siehe Anlage 2) richtet sich nach dem Standort des Hauptsitzes der vertragsschließenden Firma (sie- he Anlage 8), wenn dies gleichzeitig der einzige Standort im Tarifgebiet ist; der Preis richtet sich jedoch nach den Kunden für die vereinbarte Dauer zum Bezug ein- zelnen Standorten von Betriebsstätten bzw. Verwaltungsnebenstellen innerhalb des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten Termin. 2Tarifgebietes, sofern diese vom Standort des Hauptsitzes der vertragsschließenden Firma abweichen. Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhr, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt Das vom Abonnenten zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält zahlende Fahrgeld bemisst sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer des Jobticket-Jahres nach dem zu Beginn des Jobticket-Jahres gültigen Fahrpreis. Bei Änderung des Hauptsitzes der vertragsschließenden Firma bzw. einer Verle- gung von Geschäftsschließungen Betriebsstätten oder Verwaltungsstätten des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wird. 3Abonnenten während eines Jobticket-Jahres richtet sich die Höhe des für die Dauer des Jobticket-Jahres zu zahlenden Fahrgeldes nach Nummer 4.3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements Für die MöglichkeitMitarbeiter, für die trotz Bestellpflicht – vgl. Nummer 1. Abs. 1 Buchs. a) – keine Jobtickets ausgestellt werden sollen, bemisst sich die Zahlungspflicht des Abonnenten pauschal jeweils für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eines Quartals des Jobticket- Jahres nach der Anzahl dieser Mitarbeiter zu Beginn des Quartals. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass nach Ziff. 1 (1) (b) für eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraummehrere Fallgruppe(n) die Bestellpflicht vereinbart wird. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Vertragsinhalt. 1. Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden für die vereinbarte Dauer zum laufenden Bezug des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt der vereinbarungsgegenständlichen Verlagszeitschrift(en) nach Er- scheinen der jeweiligen Ausgaben. Die Zustellung/Freischaltung be- ginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten TerminXxxxxx. 2. DerKundehatAdressänderungenumgehendtelefonischoderschriftlich/ per E-Mail bekannt zu geben, um dem Verlag die Erfüllung seiner Ver- tragspflichten zu ermöglichen. 3. Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen zu klärenden logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen Mög- lichkeiten werden Print-Exemplare bei österreichischen Empfänger- adressen grundsätzlich per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhrgeliefert; ist diese nicht möglich oder vom Kunden nicht erwünscht, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag)sind die Lieferbedingungen gesondert zu vereinbaren. 4. Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und für freien Zugang den mit der Lieferung Beauftragten den erforderlichen Zutritt zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten oder zur sonst vereinbarten Ablagestelle zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung Kann er dies nicht gewährleistetnachhaltig gewährleisten, behält sich der Verlag – nach Nachfristsetzung – die Umstellung auf postalische eine posta- lische Zustellung ausdrücklich vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wird. 3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements die Möglichkeit, für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraum. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen5. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel im Zweifel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt. 6. Der postalische Heftversand innerhalb Österreichs erfolgt portofrei. Bei ausländischen Zieladressen hat der Kunde die Versandspesen zu tragen. 7. Für die Dauer der Abwesenheit des Kunden von der Zustelladresse bestehen bei rechtzeitiger Bekanntgabe die Möglichkeiten einer Lie- ferunterbrechung oder - mit Verrechnung dadurch allenfalls gegen über der regulären Belieferung entstehender Mehrkosten - einer Url- aubsnachsendung. Von vornherein ausgenommen von diesen Op- tionen sind Test- und Digital-Abos. Lieferunterbrechungen sowie al- lenfalls gewährte Gratis-Verlängerungen während der Mindestbezugs- dauer verlängern diese um den jeweils gegenständlichen Zeitraum. 8. Bei Sonderaktionen oder Vorteils-/Einstiegs-Abos sind Übertragungen auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende Abonnements oder Kombi- nationen mit anderen Sonderangeboten generell ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Abonnements

Vertragsinhalt. 1Zwischen dem Vermieter und Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Republik Österreich zur Anwendung kommt, sofern die Fahrzeugübergabe bzw. die Buchung an einen österreichischen Standort erfolgt. Die für das Zustandekommen maßgeblichen Dokumente sind der Mietvertrag, die Buchungsbestätigung, das Übergabe- und Rücknahmeprotokoll, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der myvanture GmbH. Ein Mietobjekt kann elektronisch, schriftlich, telefonisch oder online gebucht werden. Mit der verbindlichen Buchung eines Mietobjektes durch den Mieter, kommt ein gültiges Angebot seitens des Mieters zustande. Der Abonnementvertrag berechtigt Mieter ist verpflichtet, die im Bestellformular vorgesehenen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Vertragsabschluss wird erst wirksam, wenn die Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Kunden für die vereinbarte Dauer zum Bezug Vermieter, schriftlich postalisch oder in elektronischer Form an den Mieter übermittelt wird. Preiskalkulationen durch den Vermieter und Anfragen des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt Mieters sind unverbindlich, erst mit der schriftlichen Bestätigung (Mietvertrag) und der Unterfertigung ist der Vertrag rechtsgültig. Kann der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, das mit dem auftragsgemäß bestätigten Termin. 2. Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhrgegenständlichen Mietvertrag konkret vereinbarte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt dem Mieter nicht zur Verfügung stellen, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wird. 3. Grundsätzlich so hat der Kunde Vermieter das Recht einen adäquaten Ersatzwagen zum aktuellen Mietzins zur Verfügung zu stellen. Weicht bei Tageszeitungsabonnements dem zur Verfügung gestellten Ersatzfahrzeug die MöglichkeitAusstattung / Sonderausstattung durch eine Minderausstattung gegenüber dem eigentlich vertragsgegenständlichen Fahrzeug ab, so erfolgt eine anteilsmäßige Rückvergütung des Mietpreises nach der aktuellen Rechtslage. Für Vertragsabschlüsse, die im Fernabsatz geschlossen wurden, besteht gem. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG aufgrund der darin angeführten Ausnahme kein gesetzliches Rücktrittsrecht des Mieters für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraumgegenständlichen Geschäftsfall. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Mietvertrag

Vertragsinhalt. 1a) Die FHS St.Gallen realisiert für die Themengeberschaft mit einer studierenden Person der Betriebsökonomie oder der Wirtschaftsinformatik und einer referierenden Person eine wissenschaftliche Einzel-Projektarbeit. Die Themengeberschaft definiert den Themenschwerpunkt. Die referierende Person und die studierende Person können den Themenschwerpunkt im Grobkonzept (siehe Anhang A: Vorlage für Grobkonzept) eingrenzen und konkretisieren, soweit eine wissenschaftliche und anwendungsorientierte Bearbeitung des von der Themengeberschaft definierten Themenschwerpunkts nach den Anforderungen an eine Bachelorarbeit in der vorgeschriebenen Zeit nicht machbar ist. Sie berücksichtigen dabei die Ideen der Themengeberschaft. Die studierende Person informiert die Themengeberschaft umgehend über den abschliessenden Inhalt des Grobkonzepts. b) Die studierende Xxxxxx verfasst einen verständlich formulierten Bericht, der konkrete Analysen, Konzepte und Problemlösungsvorschläge zum definierten – und im abschliessenden Inhalt des Grobkonzepts allenfalls modifizierten – Themenschwerpunkt enthält. Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden für die vereinbarte Dauer zum Bezug des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt Bericht umfasst etwa 50 Seiten (ohne Anhänge) und wird mit dem auftragsgemäß bestätigten Termineinem substantiellen Management Summary eingeleitet. 2c) Die studierende Person erstellt zudem gemäss Vorlage eine genaue, in sich lückenlose und widerspruchsfreie, verallgemeinerte Kurzdarstellung (Abstract) der Bachelorarbeit ohne Namensangabe und Geschäftsinterna der Themengeberschaft. Im Rahmen Die studierende Person holt bei der Themengeberschaft die Freigabe der Kurzdarstellung ein, bevor sie die Kurzdarstellung bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung FHS St. Gallen einreicht. Die FHS St.Gallen und die studierende Person sind berechtigt, die Kurzdarstellung zeitlich unbegrenzt publizistisch in Print- oder elektronischen Medien (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhrz. B. auf der Wissensplattform der FHS St. Gallen) zu verwenden, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt ohne dafür eine Abgeltung zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer von Geschäftsschließungen des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wirdschulden. 3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements die Möglichkeit, für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraum. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Vereinbarung Themenschwerpunkt Für Bachelorarbeit

Vertragsinhalt. (1) Für die Mitarbeiter, für die ein Jobticket ausgestellt werden soll, wird zu Beginn für die erste Hälfte des Jobticket-Jahres und nach dem ersten Halbjahr für die zweite Hälfte des Jobticket-Jahres das Jobticket anteilig übersandt. Der Abonnementvertrag berechtigt Fahrpreis (siehe Anlage 2) richtet sich nach dem Standort des Hauptsitzes des Abonnenten (siehe Anlage 8), wenn dies gleichzeitig der einzige Standort im Tarifgebiet ist; der Preis richtet sich jedoch nach den Kunden für die vereinbarte Dauer zum Bezug einzelnen Standorten von Betriebsstätten bzw. Verwaltungsnebenstellen innerhalb des vertragsgegenständlichen Periodikums; die Zustellung beginnt mit dem auftragsgemäß bestätigten Termin. 2Tarifgebietes, sofern diese vom Standort des Hauptsitzes des vertragsschließenden Abonnenten abweichen. Im Rahmen der bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen logistischen Möglichkeiten liefert der Verlag Tageszeitungen an österreichische Adressen per morgendlicher Hauszustellung (nur in Vorarlberg Mo-Sa bis 11.30 Uhr, Sonn-/ Feiertags-Ausgaben am nächstfolgenden Werktag). Der Kunde hat allfällige Adressänderungen umgehend telefonisch oder schriftlich bekannt Das vom Abonnenten zu geben und für freien Zugang zu seiner Eingangstür zu sorgen, um dem Verlag die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ermöglichen. Wird ein regelmäßiger Zugang trotz Aufforderung nicht gewährleistet, behält zahlende Fahrgeld bemisst sich der Verlag die Umstellung auf postalische Zustellung vor. Gleiches gilt bei Trafik-Abholabos für die Dauer des Jobticket-Jahres nach dem zu Beginn des Jobticket-Jahres gültigen Fahrpreis. Bei Änderung des Hauptsitzes bzw. einer Verlegung von Geschäftsschließungen Betriebsstätten oder Ver- waltungsstätten des Einzelhändlers, wenn vom Kunden nicht zeitgerecht eine Unterbrechung gewünscht wird. 3Abonnenten während eines Jobticket-Jahres richtet sich die Höhe des für die Dauer des Jobticket- Jahres zu zahlenden Fahrgeldes nach Nummer 4.3. Grundsätzlich hat der Kunde bei Tageszeitungsabonnements Für die MöglichkeitMitarbeiter, für die trotz Bestellpflicht – vgl. Nummer 1. Abs. 1 Buchs. a) – keine Jobtickets ausgestellt werden sollen, bemisst sich die Zahlungspflicht des Abonnenten pauschal jeweils für die Dauer einer Abwesenheit bei rechtzeitiger Bekanntgabe eines Quartals des Jobticket- Jahres nach der Anzahl dieser Mitarbeiter zu Beginn des Quartals. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass nach Ziff. 1 (1) (b) für eine Urlaubsnach- sendung innerhalb Österreichs oder eine Lieferunterbrechung zu verlangen (ausge- nommen: Test-, Trafik-Rabatt- und Digitalabos). Eine Lieferunterbrechung sowie eine allenfalls gewährte Gratis-Verlängerung während einer aufrechten Mindest- befristung verlängern diese um den jeweils betreffenden Zeitraummehrere Fallgruppe(n) die Bestellpflicht vereinbart wird. 4. Übertragungen von Rechten aus Aktionen oder Sonder-Abos auf Dritte, Anrechnungen auf bestehende reguläre Abonnements bzw. Kombinationen mit anderen Aktionen sind ausgeschlossen. Mit Aktions-Abos gekoppelte Nebenwaren werden in der Regel ca. 2 Wochen nach dem (ersten) Zahlungseingang zugestellt.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen