Vertragsleistungen. Der AN wird die ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN ordnungsgemäß und nach dem aktuellen Stand der Technik ein- schließlich aktueller Programmierstandards erbringen. Er wird dabei die geltenden, dem AN zur Kenntnis gebrach- ten (Qualitäts-)Standards und Arbeitsmethoden des AG einhalten. Der AN stellt durch sorgfältige Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter sicher, dass diese die persönliche Eig- nung und Sachkunde für die ihnen übertragenen Tätigkeiten besitzen, um die ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN in der ver- einbarten Qualität zu erbringen. Der AN übernimmt es als Hauptleistungspflicht, die erbrachten ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN nachvollziehbar technisch zu dokumentieren und den AG auf Nachfrage hinreichend genau über den Stand der ENTWICKLUNGSLEIS- TUNGEN zu informieren. Der AG kann jederzeit die Vorlage von Ergebnissen im Entwurfsstadium und als Zwischen- stand verlangen, ohne dass dies den AN von seiner Verpflichtung aus dieser Ziffer entbindet. Für alle auszutauschenden Informationen werden von dem AN und von dem AG Ansprechpartner benannt. Zwischen den Ansprechpartnern finden in regelmäßigem Abstand Abstimmungsgespräche zum Inhalt und zur Durchführung der ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN sowie zum Austausch aller zur Vertragsdurchführung notwendigen In- formationen statt. Der vom AN benannte Ansprechpartner plant, koordiniert und überwacht die Erbringung der ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN letztverantwortlich.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsleistungen. 49.1. Der AN wird die ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN ordnungsgemäß und nach dem aktuellen Stand der Technik ein- schließlich aktueller Programmierstandards erbringen. Er wird dabei die geltenden, dem AN zur Kenntnis gebrach- ten ge- brachten (Qualitäts-)Standards und Arbeitsmethoden des AG einhalten.
49.2. Der AN stellt durch sorgfältige Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter sicher, dass diese die persönliche Eig- nung und Sachkunde für die ihnen übertragenen Tätigkeiten besitzen, um die ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN in der ver- einbarten vereinbarten Qualität zu erbringen.
49.3. Der AN übernimmt es als Hauptleistungspflicht, die erbrachten ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN nachvollziehbar technisch tech- nisch zu dokumentieren und den AG auf Nachfrage hinreichend genau über den Stand der ENTWICKLUNGSLEIS- TUNGEN zu informieren. Der AG kann jederzeit die Vorlage von Ergebnissen im Entwurfsstadium und als Zwischen- stand Zwi- schenstand verlangen, ohne dass dies den AN von seiner Verpflichtung aus dieser Ziffer entbindet.
49.4. Für alle auszutauschenden Informationen werden von dem AN und von dem AG Ansprechpartner benannt. Zwischen den Ansprechpartnern finden in regelmäßigem Abstand Abstimmungsgespräche zum Inhalt und zur Durchführung der ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN sowie zum Austausch aller zur Vertragsdurchführung notwendigen In- formationen notwen- digen Informationen statt. Der vom AN benannte Ansprechpartner plant, koordiniert und überwacht die Erbringung Er- bringung der ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN letztverantwortlich.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsleistungen. 49.1. Der AN wird die ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN ordnungsgemäß und nach dem aktuellen Stand der Technik ein- schließlich aktueller Programmierstandards erbringen. Er wird dabei die geltenden, dem AN zur Kenntnis gebrach- ten ge- brachten (Qualitäts-)Standards und Arbeitsmethoden des AG einhalten.
49.2. Der AN stellt durch sorgfältige Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter sicher, dass diese die persönliche Eig- nung und Sachkunde für die ihnen übertragenen Tätigkeiten besitzen, um die ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN in der ver- einbarten vereinbarten Qualität zu erbringenerbringen.
49.3. Der AN übernimmt es als Hauptleistungspflicht, die erbrachten ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN nachvollziehbar technisch tech- nisch zu dokumentieren und den AG auf Nachfrage hinreichend genau über den Stand der ENTWICKLUNGSLEIS- TUNGEN zu informieren. Der AG kann jederzeit die Vorlage von Ergebnissen im Entwurfsstadium und als Zwischen- stand Zwi- schenstand verlangen, ohne dass dies den AN von seiner Verpflichtung aus dieser Ziffer entbindet.
49.4. Für alle auszutauschenden Informationen werden von dem AN und von dem AG Ansprechpartner benannt. Zwischen den Ansprechpartnern finden in regelmäßigem Abstand Abstimmungsgespräche zum Inhalt und zur Durchführung der ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN sowie zum Austausch aller zur Vertragsdurchführung notwendigen In- formationen notwen- digen Informationen statt. Der vom AN benannte Ansprechpartner plant, koordiniert und überwacht die Erbringung Er- bringung der ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN letztverantwortlich.
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Samples: Einkaufsbedingungen