Leistungsumfang Wartung Musterklauseln

Leistungsumfang Wartung. Wartung umfasst alle Leistungen, die für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der zu wartenden Komponenten not- wendig sind.
Leistungsumfang Wartung. Wartung umfasst alle Leistungen, die für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der zu wartenden Komponenten im ver- traglich vereinbarten Umfang notwendig sind. Wartungsleistun- gen sind Leistungen, die sich zusammensetzen aus der Zurver- fügungstellung von neuen Versionen Updates, Upgrades, Relea- ses und Bugfixes, sowie der Erbringung von Help Desk, First- , Second- und Third-Level Support.
Leistungsumfang Wartung. − Dichtheitskontrolle der Wärmepumpe gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 − Überprüfung der elektrischen Anschlüsse und Steckverbin- dungen − Prüfung/Berechnung des Heizwasserdurchsatzes − Überprüfung des Fülldruckes der Heizungsanlage − Nachregulierung der Heizkurveneinstellung im Wärmepum- penmanager in Absprache mit dem Auftraggeber − Sichtkontrolle der Sicherheitsorgane des Kältekreises − Luftkanäle/Verdampferlamellen prüfen − Kontrolle des Kondensatablaufes − Soledruck prüfen − Sole-Solekonzentration prüfen − Dichtheitskontrolle der Wärmepumpe gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 − Sichtprüfung der Wärmepumpe − Dokumentation des Ist-Zustandes der Wärmepumpe
Leistungsumfang Wartung. 4.1 Die Wartung umfasst:
Leistungsumfang Wartung. Wartung umfasst alle Leistungen, die für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der zu wartenden Komponenten not- wendig sind. Wartungsleistungen sind Leistungen, die sich zu- sammensetzen aus der Zurverfügungstellung von neuen Versi- onen Updates, Upgrades, Releases und Bugfixes, sowie der Erbringung von Help Desk, First-, Second- und Third-Level Support.
Leistungsumfang Wartung. − Dichtheitskontrolle der Wärmepumpe gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 − Überprüfung der elektrischen Anschlüsse und Steckverbin- dungen − Prüfung/Berechnung des Heizwasserdurchsatzes − Überprüfung des Fülldruckes der Heizungsanlage − Nachregulierung der Heizkurveneinstellung im Wärmepum- penmanager in Absprache mit dem Auftraggeber − Sichtkontrolle der Sicherheitsorgane des Kältekreises − Luftkanäle/Verdampferlamellen prüfen − Kontrolle des Kondensatablaufes − Soledruck prüfen − Sole-Solekonzentration prüfen − Dichtheitskontrolle der Wärmepumpe gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 − Sichtprüfung der Wärmepumpe − Dokumentation des Ist-Zustandes der Wärmepumpe − Allgemeine Hinweise auf energieeinsparende Maßnahmen − Hinweis auf Möglichkeiten einer Fernüberwachung von Be- triebswerten der Wärmepumpe − GDTS sichert dem Auftraggeber schnellstmögliche Lieferung von GDTS-Originalersatzteilen zu. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses wird dem Auftraggeber ein Nachlass von 10 % auf alle Ersatz- und Verschleißteile gewährt. − GDTS steht für den Auftraggeber außerhalb der üblichen Bü- rozeit über die Hotline für telefonischen Support an den An- lagen zur Verfügung. Der Auftraggeber erhält nach Nennung der Maschinen- und Seriennummer eine technische Unter- stützung bei Anlagenausfällen. Der Einsatz eines Kunden- diensttechnikers kann per E-Mail an xxxxxxx@xxxx.xxx ange- fordert werden.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.