Vertragspartner des Kunden Musterklauseln

Vertragspartner des Kunden ist die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG mit Sitz in Ravensburg (Kontaktdaten: siehe Ziff. 21). Be- standteil des Vertrages sind diese Nutzungsbedingungen.
Vertragspartner des Kunden. Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft: Regensburg – Eingetragen beim Amtsgericht Regensburg Handelsregisternummer HRB 1752 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 000 000 000 Tel.: 0000 000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx xxx-xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 0 Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx 00000 Xxxxxxxxxx T 0000 000-0000 T 0000 000-0000 xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx xxx-xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx xxx-xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxx-Xxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx 00000 Xxxxxxxxxx T 0000 000-0000 T 0000 000-0000 xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxx-xxxxx.xx xxx-xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx xxx-xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx
Vertragspartner des Kunden. Vertragspartner für die Mönchengladbacher Bäder „schlossbad niederrhein“ und „volksbad“ ist die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx, HRB 14192, Amtsgericht Mönchengladbach, im Folgenden „NEW“ genannt. Vertragspartner für die Bäder „vitusbad“, „Stadtbad Rheydt“, „Hallenbad Rheindahlen“ und „Hallenbad Giesenkirchen“ ist die Stadt Mönchengladbach (41050 Mönchengladbach), beim Ticketverkauf vertreten durch die die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH. Vertragspartner für die Bäder „Bad Ransberg“ in Viersen-Dülken und „Stadtbad Viersen“ in Viersen ist die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH (Rektoratstraße 18, 41747 Viersen, HRB 9808, Amtsgericht Mönchengladbach), beim Ticketkauf vertreten durch die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH. Vertragspartner für das Bad „H2Oh! Tönisvorst“ in Tönisvorst ist die Stadt Tönisvorst, beim Ticketverkauf vertreten durch die die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH. Vertragspartner für das Bad „Schlossbad Grevenbroich“ in Grevenbroich ist die XXX Xxxxxxxx XxxX (Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, HRB 12196, Amtsgericht Mönchengladbach), beim Ticketkauf vertreten durch die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH.
Vertragspartner des Kunden. Vertragspartner des Kunden ist die Einzelfirma (nachfolgend: („PSC“) psc Xxxxx Xxxxxx Informatik-Dienstleistungen Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 XX-Xxxx UID / MWST: CHE-109.439.650 Telefon: +00 00 000 00 00 Internet: xxx.xxx.xx
Vertragspartner des Kunden. Vertragspartner des Kunden ist die Firma Email: xxxxxxxx.xxxx@xxxxx-xxxxxx.xxx, eingetragen beim Amtgericht Wetzlar, HRB 966. Der Customer Care von LEICA steht für Anliegen des Kunden und etwaige Beschwerden während seiner üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Xxxxxxx, jeweils von 8.00 – 17.00 Uhr, unter den vorstehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Related to Vertragspartner des Kunden

  • Vertragspartner Stadtwerke Düren GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Xxxxxxxx Xxxxxx

  • Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  • Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung 2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. 2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels be- ruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leis- tungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entste- hung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzli- chen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Vertragsrücktritt Der Kunde hat das Recht, gegen Bezahlung ei- ner Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 10% des Brutto-Angebotes bzw. des Brutto- Kaufvertragsbetrages ohne Angabe von Grün- den (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso besteht für den Kunden innerhalb einer Woche eine schriftliche Rücktrittsmöglichkeit vom Vertragsabschluss, wenn dieser nicht von ihm angebahnt wurde. Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder Konkurs des Kunden bzw. Kon- kursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 10% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begeh- ren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu- rückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Si- cherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Brutto- rechnungsbetrages oder den tatsächlich ent- standenen Xxxxxxx zu bezahlen. Gerät der Kunde nach Vertragsabschluss un- verschuldet in eine finanzielle Notlage und macht uns diese per entsprechenden Doku- mentationen glaubhaft, haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages maximal drei Jahre zuzuwarten oder der Aufhebung des Vertrages ohne Schadenersatz von Seiten des in finanzieller Notlage befindlichen Kunden zuzustimmen. Für bereits ausgelieferte Waren wird von uns eine Endrechnung erstellt, welche mit den bisher geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Teilzahlungen) des Kunden gegengerechnet werden. Diese Restschuld ist binnen vier Wochen vom Kunden zu begleichen. Entsteht jedoch aus dieser Gegenrechnung ein Guthaben (Überzahlung, Mehrzahlung) des Kunden, wird dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittsannahme dem Kun- den rückerstattet. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zu- rücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Ein- langens der Ware beim Kunden bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsab- schlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tra- gen; wurde für den Vertrag ein Kredit abge- schlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kredit- gewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß inner- halb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss be- gonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsstrafen Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.