Vertragsschluss, Vertragslaufzeit Musterklauseln

Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1 Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn die Städtische Werke Netz + Service GmbH den Auftrag des Kunden be- stätigtodermitderErbringungderbeauftragtenLeistung beginnt. 3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Stan- dard 24 Monate. 3.3 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weitere Vertragsänderungen sind ohne Kündigung je- derzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen begin- nt die Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2 neu.
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1. Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn die Stadtwerke Wertheim GmbH den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. 3.2. Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Standard 36 Monate. 3.3. Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weitere Vertragsänderungen sind ohne Kündigungsfrist jederzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2. in der Regel neu.
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1 Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn die GWH den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. 3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Standard 24 Monate. 3.3 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weitere Vertragsänderungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2 i.d.R. neu.
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1 Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn FGW den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. 3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Standard 24 Monate. 6.3 Die monatlichen Flatrate-Kosten und die Verbindungspreise werden nach Ablauf des Monats zur Zahlung fällig. Der Kunde erteilt ein SEPA Lastschrift-Mandat zum Einzug sämtlicher fälliger Forderungen. Die Rechnungen stehen dem Kunden online im PlusPortal uneingeschränkt zur Verfügung. Der Kunde soll mindestens einmal monatlich seine Rechnungen abrufen. 3.3 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weiteren Vertragsänderungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2 i.d.R. neu. 6.5 Die FGW behält sich das Recht vor, fehlerhafte Rechnungen nachträglich zu korrigieren. Eventuelle Rückerstattungen an den Kunden werden mit künftigen Forderungen verrechnet bzw. gutgeschrieben. Einsprüche gegen die abgerechneten Verbindungspreise und
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1 Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn SWF den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. 3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Standard 24 Monate. 3.3 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weitere Vertragsänderungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2 i.d.R. neu. 3.4 Innerhalb der Erstlaufzeit (24 Monate) kann die Bandbreite jedoch nicht nach unten gekürzt werden. Anpassung zu geringeren Bandbreiten können erstmals nach 24 Monaten vorgenommen werden. Jede Bandbreitenanpassung verlängert Ihren Vertrag automatisch um 24 Monate. Jede weitere Vertragsanpassung verlängert Ihren Vertrag um weitere 12 Monate. Ob eine Anpassung notwendig ist, entnehmen Sie bitte dem Formular zur Kundendatenänderung.
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1 Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn das SWTF den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftrag- ten Leistung beginnt. 3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Standard 24 Monate. 3.3 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weitere Vertragsänderungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen beginnt die Mindestver- tragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2 i.d.R. neu.
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1. Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn BEW den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. 3.2. Die Mindestlaufzeit beträgt, bei jedem Vertrag im Standard 24 Monate. Falls der Kunde dies wünscht, wird ihm auf entsprechende Anfrage hin abweichend davon ein Vertrag zu einem Internet- und/oder Telefonieprodukt mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten angeboten. Bestehende Restlaufzeiten bleiben hiervon unberührt. 3.3. Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten ist ohne Kündigung jederzeit möglich. Hierbei beginnt die Mindestlaufzeit gemäß Ziffer 3.2 neu zu laufen.
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1 Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn SWF den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. 3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Standard 24 Monate. 3.3 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weitere Vertragsänderungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2 i.d.R. neu. 3.4 Innerhalb der Erstlaufzeit (24 Monate) kann die Bandbreite jedoch nicht nach unten gekürzt werden. Anpassung zu geringeren Bandbreiten können erstmals nach 24 Monaten vorgenommen werden. Jede Bandbreitenanpassung verlängert Ihren Vertrag automatisch um 24 Monate. Jede weitere Vertragsanpassung verlängert Ihren Vertrag um weitere 12 Monate. Ob eine Anpassung notwendig ist, entnehmen Sie bitte dem Formular zur Kundendatenänderung. 4.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis der SWF zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten. 4.2 Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem Beauftragten der SWF den Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies zur Prüfung der technischen Einrichtungen erforderlich ist. Die dafür benötigte elektrische Energie sowie der ggf. erforderliche Potenzialaustausch einschließlich zugehöriger Erdung stellt der Kunde auf seine Kosten zur Verfügung. 4.3 Etwaige Arbeiten am Netz der SWF oder am Anschluss des Kunden darf nur von SWF oder deren Beauftragten durchgeführt werden. 4.4 Der Kunde soll seine persönlichen Daten in regelmäßigen Intervallen in geeigneter Form so sichern, dass diese vor Verlust geschützt sind und mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. 4.5 Persönliche Zugangs- und Identifizierungsdaten wie Kenn- und Passwörter sowie Benutzernamen sind vor Zugriff oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Bei Verdacht auf Kenntnis seitens unberechtigter Dritter sind diese sofort zu ändern. 4.6 Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der SWF hat der Kunde die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen zu befolgen und die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Weiter gelten folgende Regelungen: • Die Leistung darf nicht so benutzt werden, dass Störungen oder Beeinträchtigungen bei SWF, anderen Anbietern oder Dritten verursacht wird. • Es dürfen nur die Geräte im Zusammenhang mit der Leistun...
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. 3.1 Der Vertrag wird zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen. Er gilt als geschlossen, wenn FSW den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. 3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt bei jedem Vertrag im Standard 24 Monate. 3.3 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. weitere Vertragsänderungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. Bei diesen Vertragsänderungen beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 3.2 i.d.R. neu.

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  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsabschluss 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)). 4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen. 4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird. 4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. 4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.

  • Angebot, Vertragsschluss 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusa- gen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder an- deren Angaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmi- gungen sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB). 2.2 Ein verbindlicher Vertragsschluss, auch im laufenden Geschäfts- verkehr, kommt zu Stande, wenn der AN den Auftrag des AG schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des AG beglichen werden und dass eine vom AN unverzüglich vorgenommene Kreditprüfung des AG ohne negatives Ergebnis bleibt. Durch den AN ausgestellte Rech- nungen ersetzen die Auftragsbestätigung. 2.3 Bei Leistung innerhalb der Angebotsbindefrist des AG kann die Auftragsbestätigung des AN durch seine Leistung ersetzt werden. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag sowie vertragliche Nebenabreden gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn der AN diese schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien. 2.5 Berechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Leistungsübersich- ten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Veröffentlichungen sind unverbindlich.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Angebot und Vertragsschluss 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsschluss 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Geltung, Vertragsabschluss 1.1 digidipity e. K. (im Folgenden DGDPT genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DGDPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DGDPT schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DGDPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DGDPT bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von DGDPT sind freibleibend und unverbindlich.