Vertragssprache/Anwendbares Recht Musterklauseln

Vertragssprache/Anwendbares Recht. 25.1 Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. (1) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. 29.1. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt österreichisches Recht ohne die Verwei- sungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. ABS Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung AHVB/EHVB Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz FernFinG Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz KHVG Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 KSchG Konsumentenschutzgesetz ODR-VO Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucher- angelegenheiten (abrufbar unter: xxxxx://xxx-xxx.xxxxxx.xx) PKG Pensionskassengesetz VAG 2016 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 VersVG Versicherungsvertragsgesetz abrufbar unter xxxx://xxx.xxx.xxx.xx.xx/ DG - 038276 - *.pdf
Vertragssprache/Anwendbares Recht. Vertragssprache ist deutsch. Es gilt deutsches Recht. Hat der AN seinen Sitz im Ausland, wird deutsches Recht unter Ausschluss des Kolli- sionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 vereinbart. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweiligen gültigen Incoterms – ICC, Paris, auszulegen.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Soweit sich die Parteien neben deutsch einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. Vertragssprache ist deutsch. Es gilt österreichisches Recht.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. Die Sprache für das Vertragsverhältnis und für die Kommuni- kation während der Vertragslaufzeit ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auf den Gruppenversicherungsver- trag ist deutsches Recht anwendbar.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Sollte Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union mit Ausnahme Deutschlands sein, gilt ebenso die Anwendbarkeit deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Aufenthaltsstaates unberührt bleiben.
Vertragssprache/Anwendbares Recht. Die Rechtsbeziehungen zwischen SGS und dem AN unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Die Anwendung des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Waren- einkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer ande- ren Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.