Vertragsstrafen. Der Versicherer leistet Entschädigung für Vertragsstrafen, die infolge eines versicherten Ertragsausfallschadens inner- halb der Haftzeit anfallen. Vertragsstrafen sind vor Eintritt eines Sachschadens vertraglich vereinbarte Leistungen we- gen Nicht- oder Schlechterfüllung von Liefer- oder Abnah- meverpflichtungen. Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs- nehmer nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Er- satz erlangen kann.
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Vertragsstrafen. Der Versicherer leistet Entschädigung für Vertragsstrafen, die infolge eines versicherten Ertragsausfallschadens inner- halb innerhalb der Haftzeit anfallen. Vertragsstrafen sind vor Eintritt eines Sachschadens vertraglich vereinbarte Leistungen we- gen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Liefer- oder Abnah- meverpflichtungenAbnahmever- pflichtungen. Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs- nehmer nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Er- satz erlangen kann.
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