Vertragsstrafen. Nimmt der/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht oder nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Ar- beitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten des/der Arbeitnehmer/in zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der/die Arbeitnehmer/in an die Firma eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats-Bruttogehaltes zu zahlen. Soweit der/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden könnte, reduziert sich die Vertragsstra- fe der Höhe nach auf das Bruttoarbeitsentgelt, dass der/die Arbeitnehmer/in während des Laufs der ordentlichen Kündigung erzielt hätte. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
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Samples: Probe Arbeitsvertrag, Employment Agreement, Employment Agreement
Vertragsstrafen. Nimmt der/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht oder nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten Ver- halten des/der Arbeitnehmer/in zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der/die ArbeitnehmerArbeitneh- mer/in an die Firma eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats-Bruttogehaltes zu zahlen. Soweit der/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden könnte, reduziert sich die Vertragsstra- fe Vertragsstrafe der Höhe nach auf das Bruttoarbeitsentgelt, dass der/die Arbeitnehmer/in während des Laufs der ordentlichen Kündigung erzielt hätte. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
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Samples: Teilzeit Arbeitsvertrag, Projektbezogener Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag Für Geringfügig Beschäftigte
Vertragsstrafen. Nimmt der/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht oder nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten Ver- halten des/der Arbeitnehmer/in zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der/die ArbeitnehmerArbeitneh- mer/in an die Firma eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats-Bruttogehaltes zu zahlen. Soweit der/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats aus dem Arbeitsverhältnis Ar- beitsverhältnis ausscheiden könnte, reduziert sich die Vertragsstra- fe Vertragsstrafe der Höhe nach auf das BruttoarbeitsentgeltBruttoar- beitsentgelt, dass der/die Arbeitnehmer/in während des Laufs der ordentlichen Kündigung erzielt hätte. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
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Vertragsstrafen. Nimmt der/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht oder nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Ar- beitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten des/der Arbeitnehmer/in zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der/die Arbeitnehmer/in an die Firma eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats-Bruttogehaltes zu zahlen. Soweit der/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung der ordentlichen ordent- lichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden könnte, reduziert sich die Vertragsstra- fe Vertragsstrafe der Höhe nach auf das Bruttoarbeitsentgelt, dass der/die Arbeitnehmer/in während des Laufs der ordentlichen Kündigung erzielt hätte. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
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Samples: Arbeitsvertrag