Vertragsstrafen. Die ADAC Autoversicherung AG wird bei unrichtigen Angaben zur Einstufung des Vertrags in die Schadenfreiheitsklassen oder der Merkmale zur Beitragsberechnung die Grundlagen zur Beitragsberechnung korrigieren und den korrekten Beitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nacherheben. ■ Informationen zum Rechtsweg Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Die ADAC Auto- versicherung AG kann Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags werden in deutscher Sprache geführt. Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. (AKB-ADAC L.1.1) wenden. Die Ent- scheidung der Schiedsstelle kann durch die Schiedskommission (AKB-ADAC L.1.1) überprüft werden: Schiedsstelle oder Schiedskommission, ADAC e.V., Juristische Zentrale, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Sind Sie mit der Entscheidung der Schiedsstelle oder der Schiedskommission des ADAC e.V. nicht einverstanden, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. Der Rechtsweg kann auch ohne Einschaltung der angegebenen Schiedsverfahren direkt beschritten werden.
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Samples: Autoversicherung
Vertragsstrafen. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. 11Ansprechpartner Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): 12Weitere Regelungen 12.1Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers: 1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. . 12.2Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: 12.3Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die ADAC Autoversicherung AG wird bei unrichtigen Angaben zur Einstufung Leistungen des Vertrags in die Schadenfreiheitsklassen Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder der Merkmale zur Beitragsberechnung die Grundlagen zur Beitragsberechnung korrigieren und den korrekten Beitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nacherheben. ■ Informationen zum Rechtsweg Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig istNutzungssperren* auf. Die ADAC Auto- versicherung AG kann Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig istLeistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung . Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig istauf: . Näheres siehe Anlage Nr. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags werden in deutscher Sprache geführt. Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. (AKB-ADAC L.1.1) wenden. Die Ent- scheidung der Schiedsstelle kann durch die Schiedskommission (AKB-ADAC L.1.1) überprüft werden: Schiedsstelle oder Schiedskommission, ADAC e.V., Juristische Zentrale, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Sind Sie mit der Entscheidung der Schiedsstelle oder der Schiedskommission des ADAC e.V. nicht einverstanden, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. Der Rechtsweg kann auch ohne Einschaltung der angegebenen Schiedsverfahren direkt beschritten werden. .
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Samples: Pflegevertrag Über Pflegeleistungen Für Standardsoftware
Vertragsstrafen. Die ADAC Autoversicherung AG wird bei unrichtigen Angaben a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich in den folgenden Fällen zur Einstufung Zahlung einer Vertragsstrafe in der jeweils angegebenen Höhe: • 0,2 % des Vertrags in Gesamt-Pauschalfestpreises (Nettobetrag) je voller Woche im Falle einer von ihm zu vertretenden Überschreitung eines unter den Punkten 12.9.2 oder 12.9.3 der Technischen Bieterinformation (Anlage I) normierten Termins um mehr als zwei Wochen • 0,1 % des Gesamt-Pauschalfestpreises (Nettobetrag) je vollem Kalendertag im Falle einer von ihm zu vertretenden Überschreitung eines unter den Punkten 12.9.4, 12.9.5 (Nrn. 1-5 und 9-12) oder 12.9.6 (Nrn. 1-8) der Technischen Bieterinformation (Anlage I) normierten Einzeltermins um mehr als zwei Wochen • 0,2 % des Gesamt-Pauschalfestpreises (Nettobetrag) je vollem Kalendertag im Falle einer von ihm zu vertretenden Überschreitung des Termins für die Schadenfreiheitsklassen Gesamtabnahme, des Termins für die Inbetriebnahme der Gesamtanlage, eines Termins für die Präqualifikation Punkt 12.9.5 (Nrn. 6-8) der Technischen Bieterinformation (Anlage I) oder der Merkmale zur Beitragsberechnung die Grundlagen zur Beitragsberechnung korrigieren und den korrekten Beitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nacherheben. ■ Informationen zum Rechtsweg Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder Termins für den Geschäftssitz Abschluss der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig istLeistungen um mehr als eine Woche.
b) Die Vertragsstrafen nach Abs. a) sind zu addieren, dürfen Insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Gesamt-Pauschalfestpreises (Nettobetrag) betragen.
c) 341 Abs. 3 BGB gilt mit der Maßgabe, dass der Vorbehalt der Geltendmachung der Vertragsstrafe bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung erklärt werden kann.
d) Verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht mit der Ausübung etwaiger Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
e) Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. Die ADAC Auto- versicherung AG kann Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig istnach Abs. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags a) verwirkten Vertragsstrafen werden in deutscher Sprache geführt. Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. (AKB-ADAC L.1.1) wenden. Die Ent- scheidung der Schiedsstelle kann durch die Schiedskommission (AKB-ADAC L.1.1) überprüft werden: Schiedsstelle oder Schiedskommission, ADAC e.V., Juristische Zentrale, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Sind Sie mit der Entscheidung der Schiedsstelle oder der Schiedskommission des ADAC e.V. nicht einverstanden, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. Der Rechtsweg kann auch ohne Einschaltung der angegebenen Schiedsverfahren direkt beschritten werdeninsoweit angerechnet.
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Samples: Vertrag Über Die Errichtung Eines Stromversorgungsnetz Inselbetriebs
Vertragsstrafen. Die ADAC Autoversicherung AG wird bei unrichtigen Angaben zur Einstufung 12.1. Securitas ist berechtigt, in nachstehenden Fällen, je Verstoß und unter Ausschluss des Vertrags in die Schadenfreiheitsklassen oder Fort- setzungszusammenhanges, eine Vertragsstrafe zu verlangen:
a. Bei Verzug mit geschuldeten Leistungen je angefangener Stunde 0,5% des Netto-Mo- natsbestellvolumens der Merkmale zur Beitragsberechnung die Grundlagen zur Beitragsberechnung korrigieren betroffenen Leistung, mindestens jedoch 25 Euro, insgesamt nicht mehr als 10% des Netto-Bestellvolumens der betroffenen Leistung;
b. Bei Verstoß gegen Ziffer 10. (Vertraulichkeit und den korrekten Beitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nacherheben. ■ Informationen zum Rechtsweg Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für den Geschäftssitz Datenschutz) eine der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig istHöhe nach billi- gem Ermessen von Securitas bemessene Vertragsstrafe. Die ADAC Auto- versicherung AG kann Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei Angemessenheit der Ver- tragsstrafe ist gerichtlichen überprüfbar.
c. Bei Verstoß gegen Ziffer 11.1. (Wettbewerbsverbot) eine der Höhe nach billigem Ermessen von Securitas bemessene Vertragsstrafe. Die Angemessenheit der Vertragsstrafe ist ge- richtlichen überprüfbar.
d. Bei Verstoß gegen Ziffer 9.2. (Lohntreue) 1% (insgesamt jedoch nicht mehr als 5%) des Netto-Gesamtbestellvolumens;
e. Bei Verstoß gegen Ziffer 9.3. (unlauterer Wettbewerb) pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15% des Netto-Gesamtbestellvolumens, es sei denn ein niedrigerer Schaden wird durch den Technikpartner nachgewiesen;
f. Bei Verstoß gegen Ziffer 9.4. (Anti-Korruption) 5% des Netto-Gesamtbestellvolumens;
g. Bei Verstoß gegen Ziffer 13.1. (Nachunternehmerverbot) 250 Euro pro Einsatz eines Mit- arbeiters eines nicht genehmigten Nachunternehmers;
h. Für übrige Fälle des Verstoßes gegen die Eigenerklärung nach Ziffer 9.6 1% (insgesamt jedoch nicht mehr als 5%) des Netto-Gesamtbestellvolumens.
12.2. Securitas behält sich die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprü- chen vor. Eine hiernach verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaig bestehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Das Recht eine während des Bestehens der Ge- schäftsbeziehung mit dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig istTechnikpartner verwirkte Vertragsstrafe zu verlangen bleibt Securitas auch über die Erfüllung der Leistung bzw. Für den Falldie Beendigung der Geschäftsbezie- hungen hinaus vorbehalten. Es bleibt dem Technikpartner vorbehalten nachzuweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung ein Verstoß nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags werden in deutscher Sprache geführt. Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. (AKB-ADAC L.1.1) wendenvorliegt.
12.3. Die Ent- scheidung der Schiedsstelle kann durch die Schiedskommission (AKBSumme aller hiernach verwirkten Vertragsstrafen ist auf 10% des Netto-ADAC L.1.1) überprüft werden: Schiedsstelle oder Schiedskommission, ADAC e.V., Juristische Zentrale, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Sind Sie mit der Entscheidung der Schiedsstelle oder der Schiedskommission des ADAC e.V. nicht einverstanden, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. Der Rechtsweg kann auch ohne Einschaltung der angegebenen Schiedsverfahren direkt beschritten werdenGesamtbestell- volumens begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsstrafen. Die ADAC Autoversicherung AG wird bei unrichtigen Angaben zur Einstufung des Vertrags in die Schadenfreiheitsklassen oder der Merkmale zur Beitragsberechnung die Grundlagen zur Beitragsberechnung korrigieren und den korrekten Beitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nacherheben. ■ Informationen zum Rechtsweg Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Die ADAC Auto- versicherung AG kann Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags werden in deutscher Sprache geführt. Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. (AKB-ADAC L.1.1Classic-Car L.1) wenden. Die Ent- scheidung Nach einer Entscheidung der Schiedsstelle kann diese durch die Schiedskommission Schieds- kommission (AKB-ADAC L.1.1Classic-Car L.1) überprüft werden: Schiedsstelle oder Schiedskommission, ADAC e.V., Juristische Zentrale, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Sind Sie mit der Entscheidung der Schiedsstelle oder der Schiedskommission des ADAC e.V. nicht einverstanden, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. Der Rechtsweg kann auch ohne Einschaltung der angegebenen Schiedsverfahren direkt beschritten werden.
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Samples: Classic Car Versicherung
Vertragsstrafen. Die ADAC Autoversicherung AG wird bei unrichtigen Angaben zur Einstufung des Vertrags in die Schadenfreiheitsklassen oder der Merkmale zur Beitragsberechnung die Grundlagen zur Beitragsberechnung korrigieren und den korrekten Beitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nacherheben. ■ Informationen zum Rechtsweg Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für den Geschäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Die ADAC Auto- versicherung AG kann Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz Ge- schäftssitz der ADAC Autoversicherung AG örtlich zuständig ist. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags werden in deutscher Sprache geführt. Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. (AKB-ADAC L.1.1) wenden. Die Ent- scheidung der Schiedsstelle kann durch die Schiedskommission (AKB-ADAC L.1.1) überprüft werden: Schiedsstelle oder Schiedskommission, ADAC e.V., Juristische Zentrale, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Sind Sie mit der Entscheidung der Schiedsstelle oder der Schiedskommission des ADAC e.V. nicht einverstanden, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. Der Rechtsweg kann auch ohne Einschaltung der angegebenen Schiedsverfahren direkt beschritten werden.
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Samples: Autoversicherung