Common use of Vertragsstrafen Clause in Contracts

Vertragsstrafen. 22.1 Vertragsstrafen bei Verzug Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vor, daß die Lieferung und Leistun- gen des AUFTRAGSGEGENSTANDES nach Ablauf einer in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Frist zur Zahlung einer o- der mehrerer Verzugsstrafen führt, ist LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe in Höhe des in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Prozent- satzes vom Gesamtpreis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufor- dern oder die Verzugsstrafe von offenen Forderungen seitens des AUFTRAGNEHMERS gegenüber LTP in Abzug zu bringen. Die Be- rechnung hat nach den festgelegten Verfahren zu erfolgen. Sofern nicht anderweitig in den VERTRAGSDOKUMENTEN verein- bart, ist LTP berechtigt, folgende Verzugsstrafe einzufordern. Verzugstrafe von 0,2 % des Gesamtauftragswertes je Kalendertag des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Gesamtauftragswer- tes. Dies gilt auch bei Überschreitung vereinbarter Termine zur Män- gelbeseitigung durch den AUFTRAGNEHMER innerhalb des Gewähr- leistungszeitraumes. Es Bedarf keiner Inverzugsetzung und/oder eines Schadensnachwei- ses um die Vertragsstrafe bei Verzug in Anspruch nehmen zu können. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche zugunsten LTP bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei der Ermittlung des maximalen Verzugszeitraums wird jeder Einzel- verzug erfasst. Forderungen aus Vertragsstrafen können seitens LTP offenen Forderungen des AUFTRAGNEHMERS gegengerechnet wer- den. 22.2 Vertragsstrafe bei Nichterfüllung vereinbarter Leistungsdaten Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vor, dass die Nichterfüllung speziel- ler in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebener Leistungsdaten des AUFTRAGSGEGENSTANDES zur Zahlung einer oder mehrerer Vertragsstrafen führt, ist die LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe aufgrund der Nichterfül- lung vereinbarter Leistungsdaten in Höhe des im AUFTRAGSDOKUMENT angegebenen Prozentsatzes vom Gesamt- preis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufordern, der nach den dort festgelegten Verfahren zu berechnen ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden zugunsten von LTP bleibt aus- drücklich vorbehalten. 22.3 Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt LTP vorbehalten. 22.4 Diese Verzugsstrafen können auch dann von LTP verlangt werden, wenn das Recht dazu bei der Abnahme/Annahme/Zahlung nicht vor- behalten wurde. 22.0 PENALTIES 22.1 Penalties for delay If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the delivery of the SUBJECT OF THE ORDER after the expiry of one of the terms indicat- ed in the CONTRACTUAL DOCUMENTS implies the payment of one or more penalties, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the delay or deduct the penalty for delay from SUPPLIER´s receivables to LTP. The penalty for delay has the amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, to be calculated with the methods defined in the CONTRACTUAL DOCUMENTS. Unless specified otherwise in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, LTP shall have the right to use the following clause for penalty for delay. Penalty for delay of 0,2 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER per calendar day of default, however, up to a maximum of no more than 5 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER. This shall also apply in the event that agreed dates for rectification of defects are exceeded by the SUPPLIER within the warranty period. Utilisation of this clause does not require any particular notice of default and/or proof of damage. This in no way affects the right to assert additional claims for damages for the benefit of LTP. Every single delay shall be calculated to establish the period of maxi- mum delay. LTP is authorized to use amounts receivable from the con- tract penalties to offset any open accounts of the SUPPLIER. 22.2 Penalties for the non-achievement of the agreed performances If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the non- achievement of specific performances of the SUBJECT OF THE ORDER, indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, implies the payment of one ore more sums of money as penalty, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the non-performance, amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the ORDER DOCUMENT, to be calculated with the methods defined in the ORDER DOCUMENT. This in no way affects the right to assert additional damages for the benefit of LTP. 22.3 LTP reserves the right to assert additional damages. 22.4 These penalties may also be requested by LTP, if it did not reserve the right to do so during acceptance/receipt/payment. 23.0

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Vertragsstrafen. 22.1 24.1 Vertragsstrafen bei Verzug Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vor, daß dass die Lieferung Liefe- rung und Leistun- gen Leistungen des AUFTRAGSGEGENSTANDES nach Ablauf einer in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Frist zur Zahlung einer o- der oder mehrerer Verzugsstrafen führt, ist LTP TAKRAF berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe in Höhe des in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Prozent- satzes Prozentsatzes vom Gesamtpreis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufor- dern AUFTRAGSGE- GENSTANDES aufzufordern oder die Verzugsstrafe von offenen Forderungen seitens des AUFTRAGNEHMERS gegenüber LTP TAKRAF in Abzug zu bringen. Die Be- rechnung Berechnung hat nach den festgelegten festgeleg- ten Verfahren zu erfolgen. Sofern nicht anderweitig in den VERTRAGSDOKUMENTEN verein- bartvereinbart, ist LTP TAKRAF berechtigt, folgende Verzugsstrafe Verrzugsstrafe einzufordern. : Verzugstrafe von 0,2 % des Gesamtauftragswertes je Kalendertag des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Gesamtauftragswer- tesGesamtauftragswertes. Dies gilt auch bei Überschreitung vereinbarter Termine zur Män- gelbeseitigung Mängelbeseitigung durch den AUFTRAGNEHMER innerhalb des Gewähr- leistungszeitraumesGewährleistungszeitraumes. Es Bedarf keiner Inverzugsetzung und/oder eines Schadensnachwei- ses Schadensnachweises um die Vertragsstrafe bei Verzug in Anspruch nehmen zu können. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che zugunsten LTP TAKRAF bleibt ausdrücklich vorbehalten. Nach Erreichen der entsprechenden maximalen Vertragsstrafe hat die TAKRAF unbeschadet ihres Anspruchs auf Schadensersatz das Recht, aufgrund der Nichterfüllung durch den AUFTRAGNEHMER gemäß Artikel 27.0 der AEB vom AUFTRAG zurückzutreten und die Verzugsstrafe einzufordern bzw. einzubehalten. Bei der Ermittlung des maximalen Verzugszeitraums wird jeder Einzel- verzug Einzelverzug erfasst. Forderungen aus Vertragsstrafen können seitens LTP TAKRAF offenen Forderungen des AUFTRAGNEHMERS gegengerechnet wer- denwerden. 22.2 24.2 Vertragsstrafe bei Nichterfüllung vereinbarter der vereinbarten Leistungsdaten Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vor, dass die Nichterfüllung speziel- ler Nicht- erfüllung spezieller in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebener Leistungsdaten des AUFTRAGSGEGENSTANDES zur Zahlung einer oder mehrerer Vertragsstrafen führt, ist die LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe aufgrund der Nichterfül- lung vereinbarter Leistungsdaten in Höhe des im AUFTRAGSDOKUMENT angegebenen Prozentsatzes vom Gesamt- preis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufordern, der nach den dort festgelegten Verfahren zu berechnen ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden zugunsten von LTP bleibt aus- drücklich vorbehalten. 22.3 Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt LTP vorbehalten. 22.4 Diese Verzugsstrafen können auch dann von LTP verlangt werden, wenn das Recht dazu bei der Abnahme/Annahme/Zahlung nicht vor- behalten wurde. 22.0 24.0 PENALTIES 22.1 24.1 Penalties for delay If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the delivery of the SUBJECT OF THE ORDER after the expiry of one of the terms indicat- ed indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS implies the payment of one or more penalties, LTP XXXXXX shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the delay or deduct the penalty for delay from SUPPLIER´s SUPPLIER’s receivables to LTPXXXXXX. The penalty for delay has the amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, to be calculated with the methods defined in the CONTRACTUAL DOCUMENTS. Unless specified otherwise in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, LTP XXXXXX shall have the right to use the following clause for penalty for delay. Penalty for delay Delay of 0,2 0.2 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER per calendar day of default, however, up to a maximum of no more than 5 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER. This shall also apply in the event that agreed dates for rectification of defects are exceeded by the SUPPLIER within the warranty period. Utilisation of this clause does not require any particular notice of default and/or proof of damage. This in no way affects the right to assert additional claims for damages for the benefit of LTPXXXXXX. If the corresponding maximum contract penalty has been attained, XXXXXX is entitled to withdraw from the PURCHASE ORDER notwithstanding its right to damages and to collect or retain the contract penalty for non-fulfilment on part of the SUPPLIER as per Article 27.0 of these GENERAL PURCHASE CONDITIONS. Every single delay shall be calculated to establish the period of maxi- mum maximum delay. LTP XXXXXX is authorized to use amounts receivable from the con- tract contract penalties to offset any open accounts of the SUPPLIER. 22.2 24.2 Penalties for the non-achievement of the agreed performances If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the non- non-achievement of specific performances of the SUBJECT OF THE ORDER, indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, implies the payment of one ore more sums of money as penalty, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the non-performance, amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the ORDER DOCUMENT, to be calculated with the methods defined in the ORDER DOCUMENT. This in no way affects the right to assert additional damages for the benefit of LTP. 22.3 LTP reserves the right to assert additional damages. 22.4 These penalties may also be requested by LTP, if it did not reserve the right to do so during acceptance/receipt/payment. 23.0the

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Vertragsstrafen. 22.1 Vertragsstrafen bei Verzug Sieht Pönale Bei Überschreitung der AUFTRAG ausdrücklich vorim Verhandlungsprotokoll (Anhang ./[●]), daß diesem Vertrag und16 im Terminablaufplan (Anlage ./3.1.3) genannten Zwischentermine gemäß Punkt 11.3 und des Fertigstellungstermins gemäß Punkt 11.1.2 wird die Lieferung und Leistun- gen des AUFTRAGSGEGENSTANDES nach Ablauf einer in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Frist zur Zahlung einer o- der mehrerer Verzugsstrafen führt, ist LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe in Höhe des in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Prozent- satzes vom Gesamtpreis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufor- dern oder die Verzugsstrafe von offenen Forderungen seitens des AUFTRAGNEHMERS gegenüber LTP in Abzug zu bringenAN pönalepflichtig. Die Be- rechnung hat nach den festgelegten Verfahren zu erfolgen. Sofern nicht anderweitig in den VERTRAGSDOKUMENTEN verein- bart, ist LTP berechtigt, folgende Verzugsstrafe einzufordern. Verzugstrafe von 0,2 dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Pönale beträgt bei Überschreitung des Fertigstellungstermins 0,15 % des Gesamtauftragswertes je Kalendertag Netto-Pauschalfestpreises für jeden Werktag der Verspätung, bei Überschreitung der im Verhandlungsprotokoll (Anhang ./2.1.3)17 und Terminablaufplan (Anlage ./3.1.3) genannten Zwischentermine 0,05 % des VerzugesNetto-Pauschalfestpreises für jeden Werktag der Verspätung. Das Recht der AG, maximal jedoch nicht mehr als darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Eine einmal angefallene Vertragsstrafe für einen Zwischentermin wird auf nachfolgend angefallene Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine und/oder den Endtermin angerechnet. Die Pönale wird für alle Fälle auf insgesamt 5% des Gesamtauftragswer- tesNetto-Pauschalfestpreises beschränkt. Dies gilt auch bei Überschreitung vereinbarter Termine zur Män- gelbeseitigung durch Sofern sich aufgrund einer zwischen den AUFTRAGNEHMER innerhalb des Gewähr- leistungszeitraumes. Es Bedarf keiner Inverzugsetzung Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung die genannten Zwischen- und/oder eines Schadensnachwei- ses um der Fertigstellungstermin gemäß Punkt 11.1.2 dieses Vertrages verschieben, gelten die Vertragsstrafe bei Verzug in Anspruch nehmen zu könnenVertragsstrafen ohne weitere Vereinbarung auch für die geänderten Termine. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche zugunsten LTP bleibt ausdrücklich vorbehaltenfür die Überschreitung der Zwischentermine angefallene Pönale kann von der AG mit der jeweils nächsten Abschlagsrechnung oder mit der Schlussrechnung der AN durch Abzug von der betreffenden Abschlagszahlung bzw Schlusszahlung geltend macht und verrechnet werden. Bei der Ermittlung des maximalen Verzugszeitraums wird jeder Einzel- verzug erfasst. Forderungen aus Vertragsstrafen können seitens LTP offenen Forderungen des AUFTRAGNEHMERS gegengerechnet wer- den. 22.2 Vertragsstrafe bei Nichterfüllung vereinbarter Leistungsdaten Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vorDie Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Nichterfüllung speziel- ler in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebener Leistungsdaten des AUFTRAGSGEGENSTANDES AG eine verwirkte Vertragsstrafe bis zum Ablauf von drei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung, längstens jedoch bis zur Zahlung einer oder mehrerer Vertragsstrafen führtSchlusszahlung geltend machen kann. Unter der Voraussetzung, ist dass der Fertigstellungstermin gemäß Punkt 10.1.2 eingehalten wird, erstattet die LTP berechtigtAG der AN allfällige Pönale aus dem Titel der Überschreitung der Zwischentermine zurück. Unabhängig von vorstehender Vertragsstrafenvereinbarung, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe aufgrund der Nichterfül- lung vereinbarter Leistungsdaten vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in Höhe des im AUFTRAGSDOKUMENT angegebenen Prozentsatzes vom Gesamt- preis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufordernvon EUR 500,00, die die AN an die AG zu bezahlen hat, für jeden (wöchentlichen) schuldhaften Verstoß gegen die Pflicht der nach den dort festgelegten Verfahren zu berechnen istAN zur laufenden Erstellung von Bautagesberichten gemäß Punkt 5.8. Die Geltendmachung weiterer Schäden zugunsten Diese Vertragsstrafe für Verstöße gegen Punkt 5.8 wird auf maximal EUR 5.000,00 beschränkt und kann von LTP bleibt aus- drücklich vorbehalten. 22.3 Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt LTP vorbehalten. 22.4 Diese Verzugsstrafen können auch dann der AG mit der jeweils nächsten Abschlagsrechnung oder mit der Schlussrechnung der AN durch Abzug von LTP verlangt der betreffenden Abschlagszahlung bzw Schlusszahlung geltend macht und verrechnet werden, wenn das Recht dazu bei der Abnahme/Annahme/Zahlung nicht vor- behalten wurde. 22.0 PENALTIES 22.1 Penalties for delay If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the delivery of the SUBJECT OF THE ORDER after the expiry of one of the terms indicat- ed in the CONTRACTUAL DOCUMENTS implies the payment of one or more penalties, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the delay or deduct the penalty for delay from SUPPLIER´s receivables to LTP. The penalty for delay has the amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, to be calculated with the methods defined in the CONTRACTUAL DOCUMENTS. Unless specified otherwise in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, LTP shall have the right to use the following clause for penalty for delay. Penalty for delay of 0,2 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER per calendar day of default, however, up to a maximum of no more than 5 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER. This shall also apply in the event that agreed dates for rectification of defects are exceeded by the SUPPLIER within the warranty period. Utilisation of this clause does not require any particular notice of default and/or proof of damage. This in no way affects the right to assert additional claims for damages for the benefit of LTP. Every single delay shall be calculated to establish the period of maxi- mum delay. LTP is authorized to use amounts receivable from the con- tract penalties to offset any open accounts of the SUPPLIER. 22.2 Penalties for the non-achievement of the agreed performances If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the non- achievement of specific performances of the SUBJECT OF THE ORDER, indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, implies the payment of one ore more sums of money as penalty, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the non-performance, amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the ORDER DOCUMENT, to be calculated with the methods defined in the ORDER DOCUMENT. This in no way affects the right to assert additional damages for the benefit of LTP. 22.3 LTP reserves the right to assert additional damages. 22.4 These penalties may also be requested by LTP, if it did not reserve the right to do so during acceptance/receipt/payment. 23.0.

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Vertragsstrafen. 22.1 Vertragsstrafen bei Verzug Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vor, daß die Lieferung und Leistun- gen des AUFTRAGSGEGENSTANDES nach Ablauf einer in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Frist zur Zahlung einer o- der oder mehrerer Verzugsstrafen führt, ist LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe in Höhe des in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Prozent- satzes vom Gesamtpreis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufor- dern oder die Verzugsstrafe von offenen Forderungen seitens des AUFTRAGNEHMERS gegenüber LTP in Abzug zu bringen. Die Be- rechnung hat nach den festgelegten Verfahren zu erfolgen. Sofern nicht anderweitig in den VERTRAGSDOKUMENTEN verein- bart, ist LTP berechtigt, folgende Verzugsstrafe einzufordern. Verzugstrafe von 0,2 % des Gesamtauftragswertes je Kalendertag des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Gesamtauftragswer- tes. Dies gilt auch bei Überschreitung vereinbarter Termine zur Män- gelbeseitigung durch den AUFTRAGNEHMER innerhalb des Gewähr- leistungszeitraumes. Es Bedarf keiner Inverzugsetzung und/oder eines Schadensnachwei- ses um die Vertragsstrafe bei Verzug in Anspruch nehmen zu können. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche zugunsten LTP bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei der Ermittlung des maximalen Verzugszeitraums wird jeder Einzel- verzug erfasst. Forderungen aus Vertragsstrafen können seitens LTP offenen Forderungen des AUFTRAGNEHMERS gegengerechnet wer- den. 22.2 Vertragsstrafe bei Nichterfüllung vereinbarter Leistungsdaten Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vor, dass die Nichterfüllung speziel- ler in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebener Leistungsdaten des AUFTRAGSGEGENSTANDES zur Zahlung einer oder mehrerer Vertragsstrafen führt, ist die LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe aufgrund der Nichterfül- lung vereinbarter Leistungsdaten in Höhe des im AUFTRAGSDOKUMENT angegebenen Prozentsatzes vom Gesamt- preis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufordern, der nach den dort festgelegten Verfahren zu berechnen ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden zugunsten von LTP bleibt aus- drücklich vorbehalten. 22.3 Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt LTP vorbehalten. 22.4 Diese Verzugsstrafen können auch dann von LTP verlangt werden, wenn das Recht dazu bei der Abnahme/Annahme/Zahlung nicht vor- behalten wurde. 22.0 PENALTIES 22.1 Penalties for delay If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the delivery of the SUBJECT OF THE ORDER after the expiry of one of the terms indicat- ed in the CONTRACTUAL DOCUMENTS implies the payment of one or more penalties, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the delay or deduct the penalty for delay from SUPPLIER´s receivables to LTP. The penalty for delay has the amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, to be calculated with the methods defined in the CONTRACTUAL DOCUMENTS. Unless specified otherwise in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, LTP shall have the right to use the following clause for penalty for delay. Penalty for delay of 0,2 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER per calendar day of default, however, up to a maximum of no more than 5 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER. This shall also apply in the event that agreed dates for rectification of defects are exceeded by the SUPPLIER within the warranty period. Utilisation of this clause does not require any particular notice of default and/or proof of damage. This in no way affects the right to assert additional claims for damages for the benefit of LTP. Every single delay shall be calculated to establish the period of maxi- mum delay. LTP is authorized to use amounts receivable from the con- tract penalties to offset any open accounts of the SUPPLIER. 22.2 Penalties for the non-achievement of the agreed performances If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the non- achievement of specific performances of the SUBJECT OF THE ORDER, indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, implies the payment of one ore more sums of money as penalty, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the non-performance, amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the ORDER DOCUMENT, to be calculated with the methods defined in the ORDER DOCUMENT. This in no way affects the right to assert additional damages for the benefit of LTP. 22.3 LTP reserves the right to assert additional damages. 22.4 These penalties may also be requested by LTP, if it did not reserve the right to do so during acceptance/receipt/payment. 23.0

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Vertragsstrafen. 22.1 Vertragsstrafen bei Verzug Sieht ☐ Es wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: Bei Überschreitung einer der AUFTRAG ausdrücklich Liefer- oder Ausführungsfristen, behält sich der Auftraggeber vor, daß die Lieferung und Leistun- gen eine Vertragsstrafe von 0,3% des AUFTRAGSGEGENSTANDES nach Ablauf einer in Auftragswertes pro Werktag zu berechnen. Einer Mahnung durch den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Frist zur Zahlung einer o- der mehrerer Verzugsstrafen führt, ist LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe in Höhe des in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebenen Prozent- satzes vom Gesamtpreis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufor- dern oder die Verzugsstrafe von offenen Forderungen seitens des AUFTRAGNEHMERS gegenüber LTP in Abzug zu bringenAuftraggeber bedarf es nicht. Die Be- rechnung hat Vertragsstrafe insgesamt ist der Höhe nach den festgelegten Verfahren zu erfolgen. Sofern nicht anderweitig in den VERTRAGSDOKUMENTEN verein- bart, ist LTP berechtigt, folgende Verzugsstrafe einzufordern. Verzugstrafe auf einen Betrag von 0,2 % des Gesamtauftragswertes je Kalendertag des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Gesamtauftragswer- tesAuftragswertes begrenzt. Dies gilt auch bei Überschreitung vereinbarter Termine zur Män- gelbeseitigung durch den AUFTRAGNEHMER innerhalb Die Vertragsstrafe kann vom Auftraggeber gegenüber einem fälligen Rechnungsbetrag des Gewähr- leistungszeitraumesAuftragnehmers erklärt werden. SenIAS/ KoordFM September 2020 Das Begleitgremium BuBS soll als Fortsetzung des Beirat-Formates „Pilotprojekt BM“ gesehen werden. Es Bedarf keiner Inverzugsetzung und/oder eines Schadensnachwei- ses werden Vertreter*innen aus den operativen Bereichen eingeladen, um aus ver- schiedenen Perspektiven der Akteur*innen und Vertragsinhaber*innen die Vertragsstrafe bei Verzug Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement anhand von aktuellen Beschwerden zu verbessern. Des Weiteren soll ein praxisnaher Austausch, Wissenstransfer und eine bessere und nachhal- tige Lösung von Beschwerden gewährleistet werden. Angedacht ist ein Turnus von 6-8 Wochen, wobei die erste Sitzung des Begleitgremiums An- fang 2021 - nach Start der Unabhängigen Beschwerdestelle in Anspruch nehmen 2021 stattfinden sollte. Da im Anschluss des Begleitgremiums der Fachbeirat durch die Geschäftsstelle der BuBS (GS) über relevante Ergebnisse informiert werden soll, sollen die Sitzungen immer mind. zwei Wochen vor dem Fachbeirat tagen, um der GS ausreichend Zeit zur Auswertung und Aufbereitung der Inhalte zu könnengeben. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche zugunsten LTP bleibt ausdrücklich vorbehaltenMit Übersendung der aktuellen anonymisierten Beschwerden an das Be- gleitgremium als Sitzungsvorlage werden zeitgleich die Mitglieder des Fachbeirates über den aktuellen Sachstand informiert. Bei der Ermittlung des maximalen Verzugszeitraums SenIAS wird jeder Einzel- verzug erfasstdie Federführung/ Koordinierung für ein Jahr bis Ende 2021 übernehmen. Forderungen aus Vertragsstrafen können seitens LTP offenen Forderungen des AUFTRAGNEHMERS gegengerechnet wer- denAn- schließend wird das LAF dieses neue Format nach entspr. 22.2 Vertragsstrafe bei Nichterfüllung vereinbarter Leistungsdaten Sieht der AUFTRAG ausdrücklich vor, dass die Nichterfüllung speziel- ler in den VERTRAGSDOKUMENTEN angegebener Leistungsdaten des AUFTRAGSGEGENSTANDES zur Zahlung Evaluierung und ggf. Anpassung als Arbeitsgremium im Sinne einer oder mehrerer Vertragsstrafen führt, ist die LTP berechtigt, den AUFTRAGNEHMER zur unverzüglichen Zahlung der Verzugsstrafe „Qualitätskonferenz“ fortführen. Eine Problematik bzgl. vergaberechtlicher Vorteile durch Beteiligung von Betreibervertreter*innen und Sicherheits- dienstleister-Vertreter*innen aufgrund der Nichterfül- lung vereinbarter Leistungsdaten in Höhe des Fokussierung auf Beschwerdelösung wird nicht ge- sehen. Eine Geschäftsordnung für das Begleitgremium wird von SenIAS erarbeitet.  LAF (je eine Person ZS F, Abt. I und II)  Betreibervertreter*innen: VbFhB und LIGA - je 2 und 1 Vertreter*in LfG-B  2 Vertreter*innen Verband der Sicherheitsdienste  1 Vertreter*in der BIM  2 Bezirksvertreter*innen  2 Vertreter*innen Netzwerke/Initiative Geflüchteter*  2 Vertreter*innen Geflüchteter  KoordFM  2 Vertreter*innen der BuBS  1 Vertreter*in GStU  1 Vertreter*in Fachaufsicht SenIAS *Auswahlverfahren: 1 feste*r Vertreter*in – Netzwerk Berlin Hilft und per Interessensbekun- dungsverfahren und Entscheidung per Losverfahren 1 Vertreter*in aus allen weiteren Initiati- ven/Willkommensbündnissen – alternierend für ca. 6 Monate Hinweis: Von einer Beteiligung am Fachbeirat Beschwerdemanagement durch Betreibende und Sicherheitsdienstleistende wurde aufgrund v.g. Wettbewerbsvorteile abgesehen. Zu Schwerpunktthemen können Vertreter*innen aus Fachverwaltungen (LADS, SenBJF, SenGPG punktuell hinzugezogen werden). Teil 1:  Sichtbarmachen von aktuellen Themen und Problemen (Jede Sitzung könnte hier ei- nen thematischen Schwerpunkt haben. Thematische Schwerpunkte für die Sitzungen sind vor. erst nach Anlaufen der BuBS umsetzbar, da die Struktur und Verfahren vor- erst im AUFTRAGSDOKUMENT angegebenen Prozentsatzes vom Gesamt- preis des AUFTRAGSGEGENSTANDES aufzufordernVordergrund stehen werden. Es empfiehlt sich als Grundlage der Sitzungen eher, gemeinsam mit den Teilnehmenden eine reguläre Tagesordnung zu erarbeiten, in der nach den dort festgelegten Verfahren zu berechnen ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden zugunsten von LTP bleibt aus- drücklich vorbehalten. 22.3 Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt LTP vorbehalten. 22.4 Diese Verzugsstrafen können auch dann von LTP verlangt und nach alle relevanten Bereiche und mithin zahlreiche potenzielle Prob- leme aufgenommen werden, wenn das Recht dazu bei der Abnahme/Annahme/Zahlung nicht vor- behalten wurde. 22.0 PENALTIES 22.1 Penalties for delay If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the delivery of the SUBJECT OF THE ORDER after the expiry of one of the terms indicat- ed so dass sich alle Teilnehmenden repräsentiert fühlen und Gelegenheit haben, mit ihrer jeweiligen Perspektive aufgerufen und gehört zu werden.)  Erfahrungs- und Umsetzungsaustausch sowie Wissenstransfer zwischen den Ak- teur*innen zu alltäglichen Abläufen und Prozessen in the CONTRACTUAL DOCUMENTS implies the payment of one or more penalties, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the delay or deduct the penalty for delay from SUPPLIER´s receivables to LTP. The penalty for delay has the amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, to be calculated with the methods defined in the CONTRACTUAL DOCUMENTS. Unless specified otherwise in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, LTP shall have the right to use the following clause for penalty for delay. Penalty for delay of 0,2 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER per calendar day of default, however, up to a maximum of no more than 5 % of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER. This shall also apply in the event that agreed dates for rectification of defects are exceeded by the SUPPLIER within the warranty period. Utilisation of this clause does not require any particular notice of default and/or proof of damage. This in no way affects the right to assert additional claims for damages for the benefit of LTP. Every single delay shall be calculated to establish the period of maxi- mum delay. LTP is authorized to use amounts receivable from the con- tract penalties to offset any open accounts of the SUPPLIER. 22.2 Penalties for the non-achievement of the agreed performances If the PURCHASE ORDER expressly establishes that the non- achievement of specific performances of the SUBJECT OF THE ORDER, indicated in the CONTRACTUAL DOCUMENTS, implies the payment of one ore more sums of money as penalty, LTP shall have the right to request from the SUPPLIER immediate payment of the penalty for the non-performance, amounting to the percentage of the total price of the SUBJECT OF THE ORDER indicated in the ORDER DOCUMENT, to be calculated with the methods defined in the ORDER DOCUMENT. This in no way affects the right to assert additional damages for the benefit of LTP. 22.3 LTP reserves the right to assert additional damages. 22.4 These penalties may also be requested by LTP, if it did not reserve the right to do so during acceptance/receipt/payment. 23.0Unterkünften entsprechend ver- einbarter Tagesordnung und zusätzlicher sitzungsaktueller Tagesordnungspunkte.

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