Vertragsverlängerungen Musterklauseln

Vertragsverlängerungen. Die Verlängerung der Laufzeit für Softwaremiete oder Support und Wartung bedarf einer schriftlichen Verein- barung. Diese Vereinbarung setzt einen schriftlichen Auftrag des Kunden aufgrund eines vorangegangenen Angebots von CADFEM voraus.
Vertragsverlängerungen. Eine befristete Vermietung zu Wohnzwecken muss bei Eigentumswohnungen zudem auf drei Jahre oder länger als auf drei Jahre erfolgen. Andernfalls wäre die Befristung nicht durchsetzbar und es würde ein unbefristetes Mietverhältnis entstehen. Diese dreijäh- rige Mindestbefristung gilt auch für befristete Vertragsverlängerungen. Solche Vertragsverlängerungen sind nach derzeitiger Rechtslage beliebig oft möglich (Kettenmietverträge), müssen aber jedes Mal wieder auf drei Jahre oder länger abgeschlossen werden, damit kein unbefristetes Mietverhältnis entsteht. Bei Einfamilienhäusern (ABGB-Miete) gilt das gesetzliche Schriftform- erfordernis für eine befristete Vermietung nicht. Hier sind auch bloß mündlich vereinbarte Befristungen wirksam. Eine schriftliche Vertrags- urkunde ist dennoch zu empfehlen. Bei Einfamilienhäusern muss auch keine Mindestbefristung eingehalten werden. Abgabenhinterziehung 50 Ablöse 51 Ablöseverbot 51, 61, 89, 103 Abschlussvollmacht 44 Abwassergebühren 142 Alleinvermittlungs- auftrag 42 Allgemeines Bürger- liches Gesetzbuch 11, 32, 34, 137 Annahmeerklärung 45 Annahmeverzug 70 Aufkündigung 111, 112 Aufwandersatz 44, 72, 117 Ausmalen 69, 124, 138, 142 Ausstattungskategorie 91, 97 Außerstreitverfahren 102, 103
Vertragsverlängerungen. Verträge können nach Ablauf von fünf Jahren, auf Antrag, mit aktueller Tarifierung und erneuter Gesundheitsprüfung um fünf weitere Jahre verlängert werden.
Vertragsverlängerungen. Der Vertrag kann durch schriftliche Vereinbarung einmal um zwei Jahre verlängert werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch der Schulleiterin auf eine Verlängerung. Falls der Schulträger den Vertrag zu verlängern wünscht, teilt er dies der Schulleiterin spätestens einen Monat vor Ablauf des vorletzten Unterrichtsjahres im Vertragszeitraum schriftlich mit. Die Schulleiterin erklärt daraufhin dem Schulträger innerhalb von zwei Wochen schriftlich, ob sie beabsichtigt, das Verlängerungsangebot anzunehmen. Der Vorstand des Schulträgers leitet seine Entscheidung über die zuständige Auslandsvertretung an die Zentralstelle. Die Vertragsverlängerung wird erst wirksam, wenn die Zentralstelle der Vertragsverlängerung schriftlich zugestimmt hat und der Dienstherr in der Bundesrepublik Deutschland die Weiterbeurlaubung genehmigt. Das Votum des zuständigen Beauftragten der Kultusministerkonferenz ist bei diesen Entscheidungen einzubeziehen. Stimmt die Zentralstelle nicht zu oder genehmigt der Dienstherr die Beurlaubung nicht, dann erfolgt dies ohne Angabe der Gründe.