Vertragszweck und Vertragsbegründung a) DSS ermöglicht ihren Kunden bei vertraglich verbundenen Servicepartnern und deren Servicestellen („Servicepartner“) in ihrem Akzeptanznetz Lieferungen und Leistungen, die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges in Zusammenhang stehen, bargeldlos unter Nutzung der dem Kunden von der DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG („DKV“) selbst oder gemeinsam über verbundene Partner zur Verfügung gestellte Karte(n), DKV Mobile CARD Application(s) (App) oder sonstige Geräte und Einrichtungen („LEO“) unmittelbar vom Servicepartner zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen. Das Akzeptanznetz der DSS kann unter xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden.
Vertragszweck und Vertragsbegründung. DKV ermöglicht seinen Kunden bei vertraglich verbundenen Servicepartnern und deren Ser- vicestellen (Servicepartner) Lieferungen und Leistungen, die mit dem Betrieb eines Kraftfahr- zeuges in Zusammenhang stehen und über DKV angeboten werden, bargeldlos zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen. Die Geschäftsbeziehung zwischen dem DKV und dem Kunden kommt auf Grundlage eines vom Antragsteller gestellten Antrages, mit dem er diese AGB-DKV zu Kenntnis nimmt und anerkennt sowie der Annahmebestätigung des DKV zustande, spätestens aber mit der An- nahme der von DKV an den Kunden übersandten Legitimationsobjekte (LEO). Der Kunde ist verpflichtet den Empfang der LEO zu bestätigen. DKV räumt dem Kunden einen bestimmten Verfügungsrahmen und ein bestimmtes Zahlungsziel ein. Der eingeräumte Verfügungsrahmen und das Zahlungsziel werden Vertragsbestandteil. «
Vertragszweck und Vertragsbegründung. SVG ermöglicht ihren Kunden bei vertraglich verbundenen Servicepartnern und deren Service- stellen (Servicepartner) Lieferungen und Leistungen, die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges in Zusammenhang stehen und über SVG angeboten werden, bargeldlos zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen. Die Geschäftsbeziehung zwischen der jeweiligen SVG und dem Kunden kommt auf Grundlage eines vom Antragsteller gestellten Antrages, mit dem er diese AGB zur Kenntnis nimmt und anerkennt sowie der Annahmebestätigung der SVG zustande, spätestens aber mit der Annahme der von SVG an den Kunden übersandten SVG-Karte(n). SVG räumt dem Kunden gegebenenfalls einen bestimmten Verfügungsrahmen und ein bestimmtes Zahlungsziel ein. Der eingeräumte Verfügungsrahmen und das Zahlungsziel werden Vertragsbestandteil.
Vertragszweck und Vertragsbegründung. 2. Цел на договора и обосновка на договора