Vertragszweck. Für den vorliegenden Gruppenversicherungsvertrag findet das Französische Versicherungsgesetz Anwendung und dabei im Speziellen die Bestimmungen in Titel IV von Buch I des genannten Gesetzes, die den Bereich der Grup- penversicherungen regeln. Vertragsgrundlage sind die Erklärungen des Versicherungsnehmer-Vereins, der Mitgliedsgesellschaft und der versicherten Personen. Zweck der vorliegenden Versicherungspolice ist die Bereitstellung von Er- stattungen an internationale Studenten und Doktoranden, Studenten in den Bereichen Sprache und Kulturaustausch, Au-pairs, Praktikanten, Freiwillige sowie „Work and Travel“-Teilnehmer an internationalen Mobilitätsprogram- men des Versicherungsnehmer-Vereins gemäß der Definition im vorliegenden Vertrag, wobei die erstatteten Leistungen den Sachleistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) gezahlt werden. Der Vertrag besteht aus: • der Mitgliedschaftsurkunde, ausgefüllt und unterzeichnet von den Vertre- tern des LAC-Verbands und der Mitgliedsgesellschaft. • einer an den LAC-Verband übergebenen Broschüre mit Einzelheiten über den Versicherungsschutz, die Bedingungen für dessen Wirksamwerden und Anwendung sowie die im Schadensfall zu erfüllenden Formalitäten. Der oben genannte Personenkreis wird durch diesen Vertrag versichert. Gemäß der Unterschrift des Versicherungsnehmer-Vereins tritt der vorliegen- de Vertrag am 1. August 2014 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2014. Danach verlängert sich der Vertrag durch stillschweigende Vereinbarung an jedem 1. Januar um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien per Einschreiben mit Rückschein gekündigt wird, wobei selbiges Einschreiben spätestens am 31. Oktober aufgegeben werden muss. Auf Bestreben des Versicherers kann der Vertrag auch beendet werden: • zu jedem Zeitpunkt falls die Anzahl der Versicherten nicht länger, gemäß der vorab aufgeführten Definition, der vollständigen Kategorie bestehend aus an weltweiten Mobilitätsprogrammen teilnehmenden internationalen Studenten und Doktoranden entspricht, • im Falle der Nichtzahlung der Prämie gemäß den Bestimmungen aus Arti- kel 21 der vorliegenden Police, • am Auslaufdatum der Mitgliedschaftsurkunde der Mitgliedsgesellschaft, • infolge einer Zwangsliquidation (oder ähnlicher Verfahren) des Versiche- rungsnehmer-Vereins.
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Vertragszweck. Für den vorliegenden Gruppenversicherungsvertrag findet das Französische Versicherungsgesetz Anwendung und dabei im Speziellen die Bestimmungen in Titel IV von Buch I des genannten Gesetzes, die den Bereich der Grup- penversicherungen regeln. Vertragsgrundlage sind die Erklärungen des Versicherungsnehmer-Vereins, der Mitgliedsgesellschaft Vereins und der versicherten Personen. Zweck der vorliegenden Versicherungspolice ist die Bereitstellung von Er- stattungen an internationale Studenten und Doktoranden, Studenten in den Bereichen Sprache und Kulturaustausch, Au-pairs, Praktikanten, Freiwillige sowie „Work and Travel“-Teilnehmer an internationalen Mobilitätsprogram- men des Versicherungsnehmer-Vereins gemäß der Definition im vorliegenden Vertrag, wobei die erstatteten Leistungen den Sachleistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) gezahlt werden. Der Vertrag besteht aus: • der Mitgliedschaftsurkunde, ausgefüllt und unterzeichnet von den Vertre- tern des LAC-Verbands der LAC und der Mitgliedsgesellschaft. dem Mitglied; • einer an den LAC-Verband die LAC übergebenen Broschüre mit Einzelheiten über den Versicherungsschutz, die Bedingungen für dessen Wirksamwerden und Anwendung sowie die im Schadensfall zu erfüllenden Formalitäten. Der oben genannte Personenkreis wird durch diesen Vertrag versichert. Gemäß der Unterschrift des Versicherungsnehmer-Vereins tritt der vorliegen- de Vertrag am 1. August 2014 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2014. Danach verlängert sich der Vertrag durch stillschweigende Vereinbarung an jedem 1. Januar um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien per Einschreiben mit Rückschein gekündigt wird, wobei selbiges Einschreiben spätestens am 31. Oktober aufgegeben werden muss. Auf Bestreben des Versicherers kann der Vertrag auch beendet werden: • zu jedem Zeitpunkt falls die Anzahl der Versicherten nicht länger, gemäß der vorab aufgeführten Definition, der vollständigen Kategorie bestehend aus an weltweiten Mobilitätsprogrammen teilnehmenden internationalen Studenten und Doktoranden entspricht, • im Falle der Nichtzahlung der Prämie gemäß den Bestimmungen aus Arti- kel 21 16 der vorliegenden Police, • am Auslaufdatum der Mitgliedschaftsurkunde der Mitgliedsgesellschaftversicherten Person, • infolge einer Zwangsliquidation (oder ähnlicher Verfahren) des Versiche- rungsnehmer-Vereins.
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Vertragszweck. Für den vorliegenden Gruppenversicherungsvertrag findet das Französische Versicherungsgesetz Anwendung und dabei im Speziellen die Bestimmungen in Titel IV von Buch I des genannten Gesetzes, die den Bereich der Grup- penversicherungen Gruppenversi- cherungen regeln. Vertragsgrundlage sind die Erklärungen des VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer-Vereins, der Mitgliedsgesellschaft und der versicherten Versicherten Personen. Zweck der vorliegenden Versicherungspolice ist die Bereitstellung von Er- stattungen an internationale Studenten und Doktoranden, Studenten in den Bereichen Sprache und Kulturaustausch, Au-pairs, Praktikanten, Freiwillige sowie „Work and Travel“-Teilnehmer an internationalen Mobilitätsprogram- men des Versicherungsnehmer-Vereins der Mitgliedsgesellschaft gemäß der Definition im vorliegenden in vorliegendem Vertrag, wobei die erstatteten Leistungen den Sachleistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) gezahlt werden. Der Vertrag besteht aus: • der Mitgliedschaftsurkunde, ausgefüllt und unterzeichnet von den Vertre- tern des LAC-Verbands L.A.C.-Verbands und der Mitgliedsgesellschaft. • einer an den LAC-Verband L.A.C.-Verband übergebenen Broschüre mit Einzelheiten über den Versicherungsschutz, die Bedingungen für dessen Wirksamwerden und Anwendung sowie die im Schadensfall zu erfüllenden Formalitäten. Der oben genannte Personenkreis wird durch diesen Vertrag versichert. Gemäß der Unterschrift des Versicherungsnehmer-Vereins tritt der vorliegen- de Vertrag am 1. August 2014 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2014. Danach verlängert sich der Vertrag durch stillschweigende Vereinbarung an jedem 1. Januar um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien per Einschreiben mit Rückschein gekündigt wird, wobei selbiges Einschreiben spätestens am 31. Oktober aufgegeben werden muss. Auf Bestreben Bestreiben des Versicherers kann der Vertrag auch beendet werden: • zu jedem Zeitpunkt falls die Anzahl der Versicherten nicht länger, länger gemäß der vorab aufgeführten Definition, Definition der vollständigen Kategorie bestehend aus an weltweiten Mobilitätsprogrammen teilnehmenden internationalen Studenten und Doktoranden entspricht, • im Falle der Nichtzahlung der Prämie gemäß den Bestimmungen aus Arti- kel 21 der vorliegenden Police, • am Auslaufdatum der Mitgliedschaftsurkunde der Mitgliedsgesellschaft, • infolge einer Zwangsliquidation (oder ähnlicher Verfahren) des Versiche- rungsnehmer-Vereins.
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Vertragszweck. Für den vorliegenden Gruppenversicherungsvertrag findet das Französische Versicherungsgesetz Anwendung und dabei im Speziellen die Bestimmungen Bestimmun- gen in Titel IV von Buch I des genannten Gesetzes, die den Bereich der Grup- penversicherungen Gruppenversicherungen regeln. Vertragsgrundlage sind die Erklärungen des Versicherungsnehmer-Vereins, der Mitgliedsgesellschaft und der versicherten versicher- ten Personen. Zweck der vorliegenden Versicherungspolice ist die Bereitstellung von Er- stattungen Erstat- tungen an internationale Studenten und Doktoranden, Studenten in den Bereichen Berei- chen Sprache und Kulturaustausch, Au-pairs, Praktikanten, Freiwillige sowie „Work and Travel“-Teilnehmer an internationalen Mobilitätsprogram- men Mobilitätsprogrammen des Versicherungsnehmer-Vereins gemäß der Definition im vorliegenden Vertrag, wobei die erstatteten Leistungen den Sachleistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) gezahlt werden. Der Vertrag besteht aus: • der Mitgliedschaftsurkunde, ausgefüllt und unterzeichnet von den Vertre- tern des LAC-Verbands und der Mitgliedsgesellschaft. • einer an den LAC-Verband übergebenen Broschüre mit Einzelheiten über den Versicherungsschutz, die Bedingungen für dessen Wirksamwerden und Anwendung sowie die im Schadensfall zu erfüllenden Formalitäten. Der oben genannte Personenkreis wird durch diesen Vertrag versichert. Gemäß der Unterschrift des Versicherungsnehmer-Vereins tritt der vorliegen- de Vertrag am 1. August 2014 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2014. Danach verlängert sich der Vertrag durch stillschweigende Vereinbarung an jedem 1. Januar um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien per Einschreiben mit Rückschein gekündigt wird, wobei selbiges Einschreiben spätestens am 31. Oktober aufgegeben werden muss. Auf Bestreben des Versicherers kann der Vertrag auch beendet werden: • zu jedem Zeitpunkt falls die Anzahl der Versicherten nicht länger, gemäß der vorab aufgeführten Definition, der vollständigen Kategorie bestehend aus an weltweiten Mobilitätsprogrammen teilnehmenden internationalen Studenten und Doktoranden entspricht, • im Falle der Nichtzahlung der Prämie gemäß den Bestimmungen aus Arti- kel 21 der vorliegenden Police, • am Auslaufdatum der Mitgliedschaftsurkunde der Mitgliedsgesellschaft, • infolge einer Zwangsliquidation (oder ähnlicher Verfahren) des Versiche- rungsnehmer-Vereins.
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