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Vertragsfähigkeit Musterklauseln

Vertragsfähigkeit. Als vertragsfähig gelten Firmen, welche nachstehende Mindestanforderungen nachweislich erfüllen: 2.1 Sitz (Betriebsstätte) und Steuerdomizil im Kanton Basel-Stadt
Vertragsfähigkeit. Als vertragsfähig gelten Firmen, welche nachstehende Mindestanforderungen nachweis- lich erfüllen: 4.1 Sitz (Betriebsstätte) und Steuerdomizil im räumlichen Geltungsbereich gemäss Artikel 3.1.1 GAV.
Vertragsfähigkeit. Als vertragsfähig gelten Arbeitgeber, welche nachstehende Mindestanforderungen nachweislich erfüllen: 2.1 Sitz (Betriebsstätte) und Steuerdomizil im Kanton Baselland bzw. im räumlichen Geltungsbereich des GAV gemäss Art. 1.1. 2.2 Ausweis über die Berufstätigkeit: a) persönlich: Meisterprüfung oder Nachweis einer mit Erfolg abgeschlossenen Berufslehre und einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit; b) betrieblich: Verfügen über eine Betriebseinrichtung (Werkstatt), welche den einschlägigen Vorschriften des Arbeitsgesetzes und der SUVA entspricht.
Vertragsfähigkeit. A Geltungsbereich
Vertragsfähigkeit a) Die Nutzung dieser Webseite und die Anmeldung für die durch die BlueBird Experience GmbH vorgeschlagenen Dienstleistungen setzt zwingend die Annahme der folgenden Bedingungen durch den Benutzer voraus. 1. Für natürliche Personen bedarf es der Volljährigkeit und der Fähigkeit, mit der BlueBird Experience GmbH rechtsgültig Verträge abzuschliessen. 2. Für juristische Personen bedarf es nach schweizerischem Recht der gültigen Vertretung durch die natürliche/n Person/en. b) Die Gesamtheit der vorgeschlagenen Dienstleistungen durch die BlueBird Experience GmbH ist ausschliesslich Unternehmungen vorenthalten. Die Inanspruchnahme dieser Dienste durch Konsumenten, zum privaten Zweck wird somit ausgeschlossen. c) Die Gesamtheit der vorgeschlagenen Dienstleistungen durch die BlueBird Experience GmbH bleiben für Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz vorbehalten. d) Die BlueBird Experience GmbH behält sich das Recht vor, bereits vorgenommene Bestellungen als ungültig zu betrachten, bei Verletzung der oben vorgesehenen Bedingungen. Sie behält sich ebenfalls das Recht vor, sämtlichen Benutzern den Dienstzugang ohne jegliche Vorankündigung bei Verletzung dieser Bedingungen zu verweigern. Die BlueBird Experience GmbH übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch die betrügerische Benutzung der Webseite xxxxxxx.xx entstehen. Diesbezüglich ist jeder Benutzer für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich
Vertragsfähigkeit. Fähig, Verträge abzuschliessen, sind die volljährigen Personen beider Ge- schlechter, insofern ihnen die Handlungsfähigkeit nicht entzogen ist.
Vertragsfähigkeit. Der Kunde erkennt an, über die Vertragsfähigkeit zu verfügen, d.h. volljährig zu sein und nicht unter Vormundschaft oder Pflegschaft zu stehen.
Vertragsfähigkeit. I SCHULDRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

Related to Vertragsfähigkeit

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsparteien Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50.

  • Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsende 16.1 Das Vertragsverhältnis endet im Falle einer wirksamen Kündigung mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, im Falle des Ablebens des Mieters am Sterbetag. Im Falle des Ablebens ist das Entgelt für die Leistungen nach Punkt 2.1. abzüglich vom Xxxxxx ersparter Aufwendungen über den Sterbetag hinaus noch für einen Zeitraum von zwei Wochen zu leisten. 16.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Wohnung in vollständig geräumtem, frisch und fachmännisch renoviertem und sauberen Zustand zurückzugeben. Alle überlassenen oder selbst beschafften Schlüssel sind bei Vertragsende zurückzugeben. Wenn der Mieter die Renovierung nicht selbst veranlassen kann, kann er mit dem Vermieter einen Pauschalbetrag vereinbaren, der für die Renovierung der Wohnung in Anspruch genommen wird. 16.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Xxxxxx berechtigt, zurückgelassene oder hinterlassene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Mieters oder seiner Erben einzulagern, oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich versteigern zu lassen, und über die Wohnung zu verfügen. 16.4 Die Herausgabe hinterlassener Gegenstände, die Erteilung einer Endabrechnung aus dem Vertrag und die Auszahlung einer Sicherheitsleistung kann vom Xxxxxx mit Wirkung für den Mieter oder seine Erben an folgende Personen erfolgen, auch wenn diese nicht berechtigt sind: Vorname: Name: Geburtsname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.