Vertrauensarzt. Dem Arbeitgeber bzw. der Unfallversicherung steht ausdrücklich das Recht zu, auf der Konsultation eines bezeichneten Vertrauensarztes zu bestehen. Bei Verweigerung der Konsultation entfallen dem Ar- beitnehmer die Rechte, welche mit dem ärztlichen Nachweis verbun- den sind.
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Vertrauensarzt. Dem Arbeitgeber bzw. der Unfallversicherung Krankenversicherung steht ausdrücklich das Recht zu, auf der Konsultation eines bezeichneten Vertrauensarztes Vertrauens- arztes zu bestehen. Bei Verweigerung der Konsultation entfallen dem Ar- beitnehmer Arbeitnehmer die Rechte, welche mit dem ärztlichen Nachweis verbun- den ver- bundenen sind.
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Vertrauensarzt. Dem Arbeitgeber bzw. der Unfallversicherung steht ausdrücklich das Recht zu, auf der Konsultation eines bezeichneten be- zeichneten Vertrauensarztes zu bestehen. Bei Verweigerung der Konsultation entfallen dem Ar- beitnehmer Arbeitnehmer die Rechte, welche mit dem ärztlichen Nachweis verbun- den verbunden sind.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Vertrauensarzt. Dem Arbeitgeber bzw. der Unfallversicherung Krankenversicherung steht ausdrücklich das Recht zu, auf der Konsultation eines bezeichneten be- zeichneten Vertrauensarztes zu bestehen. Bei Verweigerung der Konsultation entfallen dem Ar- beitnehmer Arbeitnehmer die Rechte, welche mit dem ärztlichen Nachweis verbun- den verbundenen sind.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag